Betriebsanleitung in Englisch schreiben und in Amtssprache übersetzen lassen zulässig?

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  • Hallo ihr Lieben,


    tolles Forum hier.

    Ich bin studierter Technischer Redakteur, aber bei der notwendigen Übersetzung ist die Maschinenrichtlinie meiner Einschätzung nach nicht genau genug.


    Ist es möglich als deutscher Maschinenhersteller die Betriebsanleitung direkt in Englisch zu schreiben und diese dann in eine EU Amtssprache des Ziellandes der Maschine übersetzen zu lassen?

    Oder muss ich doch erst die Betriebsanleitung in Deutsch verfassen, weil das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und die Maschinen in Deutschland gefertigt werden?


    Die Maschinenrichtlinie sagt:


    1.7.4.1 Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung

    a) Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der

    Gemeinschaft abgefasst sein. Die Sprachfassungen, für die der Hersteller oder

    sein Bevollmächtigter die Verantwortung übernimmt, müssen mit dem Vermerk

    „Originalbetriebsanleitung“ versehen sein.


    Bin gespannt auf Eure Meinungen.

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  • Hallo,


    wir haben uns in der Vergangenheit auch mit diesem Thema beschäftigt.


    Wir sind bei der Inbetriebnahme von Maschinen zu dem Schluss gekommen, das die Betriebsanleitung in

    der Sprache des Landes vorliegen muss, in welchem die Maschine in Betrieb genommen wird.


    Ganz unabhängig von der Sprache des Herstellers oder Vetreibers der Maschine.

    Sprich, unabhängig von der Sprache der Originalbetriebsanleitung.


    Dies ist ja auch Voraussetzung für ein korrekt durchgeführtes CE-Konformitätsverfahren.


    Um also auf Deine Frage zu sprechen zu kommen würde ich Rückschließen, das die Sprache der Bedienungsanleitung dem Land entsprechen muss, in welchem die Maschine betrieben wird,

    nicht dem in dem die Maschine hergestellt wird.


    Aber ich bin gespannt auf die Beiträge anderer.


    MfG

    Pascal

  • Du musst die Maschine mit einer Betriebsanleitung in der Sprache ausstatten, in die sie in Verkehr gebracht wird. Erstellen kannst Du sie in einer beliebigen EU Amtssprache und musst sie dann evt. übersetzen sowie der Übersetzung immer die Original Betriebsanleitung beilegen.

    Somit wäre relevant, wo wird die Maschine in Verkehr gebracht in Deutschland oder im Zielland?

    Manche Hersteller haben ja z.B. eigene Vertriebsgesellschaften und schon ist das Herstellungsland dasjenige in welchem die Maschine in Verkehr gebracht wird, außer die Vertriebsgesellschaft hat ihren Sitz im Ausland.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In der Richtlinie steht noch:


    1.7.4. Betriebsanleitung

    Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.


    Hier ist eben die Frage, bedeutet in Betrieb nehmen FAT (beim Hersteller) oder SAT (beim Kunden im Zielland) ?

  • Hallo,


    zu einer offiziellen Inbetriebnahme gehören meiner Kenntnis nach folgende Dokumente:


    -CE-Kennzeichnung

    -EG Konformitätserklärung

    -Betriebsanleitung gem. Maschinenrichtinie

    -Risikobeurteilung gem. MRL

    -Technische Unterlagen gem. MRL

    -Performance-Level Berechnung

    -EG-Baumusterprüfbescheinigungen

    -Abnahmeprotokolle

    -Prüfbücher

    -Sicherheitsdatenblätter, falls Gefahrstoffe geliefert werden

    +

    -Gefährdungsbeurteilung

    -Betriebsanweisung

    -Unterweisung d. Betriebsanweisung


    Diese Dokumente zur Erstinbetriebnahme können aus meiner Sicht nur beim Kunden im Zielland vorliegen. Daher werden aus meiner Sicht Maschinen, in der Regel nicht beim Hersteller in Betrieb genommen. Es sei denn, der Hersteller nimmt die Maschine für sich in Betrieb und vertreibt sie analog dazu.


    MfG

    Pascal

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  • bedeutet in Betrieb nehmen

    In Betrieb nehmen ist irrelevant, es kommt auf das in Verkehr bringen an.

    Bei einem Hersteller in Deutschland, der eine Maschine baut und dann direkt ins Ausland verkauft wäre für mich das in Verkehr bringen im Ausland.

    Bei einem Hersteller in Deutschland, der eine Maschine baut und dann über eine Vertriebsgesellschaft ins Ausland verkauft, wäre für mich das in Verkehr bringen am Sitz der Vertriebsgesellschaft.

    Letzten Endes ist es egal, in welcher EU Amtssprache Du die Erstfassung der Betriebsanweisung verfasst. Diese ist das Original und dafür haftest Du als Hersteller. Übersetzungen sind für jedes Land notwendig, das nicht die Amtssprache der Original Betriebsanweisung hat, in der die Maschine in Verkehr gebracht wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Igel,


    sämtliche Sprachfassungen, für die der Hersteller die Verantwortung übernimmt, sind "Originalbetriebsanleitungen". Das gilt auch für die Übersetzungen, die der Ursprüngliche Hersteller beauftragt.


    Eine "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" kommt dann zum tragen, wenn z.B. die Maschine in ein anderes Sprachgebiet eingeführt wird und für dieses keine Originalbetriebsanleitung vorliegt.


    Das heißt also, der Hersteller kann in einer beliebigen Sprache die Anleitung erstellen und dann in die jeweiligen Sprachen übersetzen lassen.


    Viele Grüße

    Q901S