Hallo ihr Lieben,
tolles Forum hier.
Ich bin studierter Technischer Redakteur, aber bei der notwendigen Übersetzung ist die Maschinenrichtlinie meiner Einschätzung nach nicht genau genug.
Ist es möglich als deutscher Maschinenhersteller die Betriebsanleitung direkt in Englisch zu schreiben und diese dann in eine EU Amtssprache des Ziellandes der Maschine übersetzen zu lassen?
Oder muss ich doch erst die Betriebsanleitung in Deutsch verfassen, weil das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und die Maschinen in Deutschland gefertigt werden?
Die Maschinenrichtlinie sagt:
1.7.4.1 Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung
a) Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der
Gemeinschaft abgefasst sein. Die Sprachfassungen, für die der Hersteller oder
sein Bevollmächtigter die Verantwortung übernimmt, müssen mit dem Vermerk
„Originalbetriebsanleitung“ versehen sein.
Bin gespannt auf Eure Meinungen.