Flucht- & Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne müssen nach DIN in regelmäßigen Abständen durch Sachkundige geprüft/überprüft werden.
Wer ist denn Sachkundig und dafür geeignet und darf es ausführen?
Der Brandschutzbeauftragter mit abgeschlossener Ausbildung ?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Oder nur eine Personen die eine Ausbildung zum Erstellen von Flucht- & Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen gemacht hat?
Finde in den entsprechenden Unterlagen keine geeigneten Hinweis /Verweis und Diskutiere zur Zeit heftig mit Kollegen.
Gruß und frohes Arbeiten