Prüfung von Flucht- & Rettungsplänen sowie Feuerwehrpplan

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  • Flucht- & Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne müssen nach DIN in regelmäßigen Abständen durch Sachkundige geprüft/überprüft werden.

    Wer ist denn Sachkundig und dafür geeignet und darf es ausführen?

    Der Brandschutzbeauftragter mit abgeschlossener Ausbildung ?

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Oder nur eine Personen die eine Ausbildung zum Erstellen von Flucht- & Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen gemacht hat?


    Finde in den entsprechenden Unterlagen keine geeigneten Hinweis /Verweis und Diskutiere zur Zeit heftig mit Kollegen.


    Gruß und frohes Arbeiten

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  • Hallo!

    Also wir durften damals auf der Technikerschule Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN für eine Firma erstellen, der " Sachkundige" vor Ort war in der freiwilligen Feuerwehr tätig. Die Pläne hängen heute noch (nach 10 Jahren), nur ein Plan musste mal optimiert werden, da sich die Gegebenheiten der Fluchttüren geändert hat. Allerdings hat der SiFa der Firma die Sachkunde des FFW-Mannes ausgereicht...

    :/

  • Hallo,


    schauen Sie in die Forensuche, dieses Thema hatten

    wir schon öfters. Beim Brandschutzbeauftragten kann

    man diese bejahen, aber zum Beispiel auch bei

    Personengruppen die entsprechende Seminare besucht

    haben. Es gibt ja Seminare in denen man ausschließlich

    die Erstellung von F+R Pläne/Feuerwehrpläne/ Laufkarten

    etc. erlernen kann.


    Wo ich das aber ausdrücklich nicht sehe, ist bei einem

    Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Ich weiß viele User

    hier, greifen gerne bei Brandschutzfragen auf die Feuerwehr

    zurück. Dagegen spricht auch nichts in der Regel, wenn es

    sich hier um eine hauptberufliche WF/BF handelt. Da hier dann

    auch entsprechende Fachkompetenz vorhanden ist. Bei

    der Freiwilligen Feuerwehr trifft das in der Regel nicht zu, da hier

    der VB nennenswert keine Rolle in der Ausbildung spielt.

    Schon gar nicht in einer Detailtiefe, wie bei einem Flucht- und

    Rettungsplan oder bei einem Feuerwehrplan. Gerade in

    der Grundausbildung (TM-Ausbildung) oder auch später Trupp-

    führer-Ausbildung FF, besteht der VB maximal aus ein bisschen

    Brandsicherheitswachdienst als Thema. In den Führungs-

    ausbildungen findet man dann zwar ein bisschen mehr VB,

    aber hier muss man immer das Thema und die Unterrichts-

    zeit sehen, was nicht wirklich nennenswert ist. Von der

    praktischen Umsetzung, sprich ob das dann so überhaupt gelehrt

    wird, gar nicht zu reden.


    Nicht ohne Grund hat man im Zusammenhang mit der

    Brandschutzbeauftragten-Tätigkeit, bestimmte Qualifikationen

    Freiwillige Feuerwehr gestrichen. Da es fachlich einfach nicht

    funktioniert.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010