Zutritt zu elektrischem Betriebsraum

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  • Hallo Kollegen,


    kann mir jemand sagen wo der Zugang zu elektrischen Betriebsräumen genau geregelt ist ?

    Wir haben einen elektrischen Betriebsraum von dem "keine GHefahr" ausgeht wenn man ihn einfach nur betritt aber es scheint ja Regelungen zu geben dass nur EFK o.ä diese Räume betreten dürfen .

    Wobei hier die nächste Frage auftritt ob der Raum abgeschlossen sein muss.


    Bei uns kommt regelmäßig ein Zählerableser des Stromversorgers und er ist Gas Wasser Installateur und er muss in diesen Raum um den Zähler ab zu lesen.


    Jetzt die Frage ob er dort reindarf und wenn ja nur wenn eine EFK von uns dabei ist ?



    Ich hoffe ihr könnt die Problematik nachvollziehen.



    Grüße aus Aachen



    Stephan

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  • Hi aus Köln


    Nur das einfache Betreten kann einen Kurzschluss auslösen, durch Ratten, Mäuse u.a. Also Vorsicht. (O-Ton der BGETEM)


    Überlegungen aus einer GBU nutzen. In solchen Betriebsstätten dürchen MA. nur in Begeleitung einer Eup, EFK.

  • Hallöchen,


    bei uns sind diese Räume tatsächlich abgeschlossen und nur Fachpersonal kommt rein. Wenn ein "Ableser" da rein muss würd ich ihn auf jeden Fall begleiten - egal ob der Raum verschlossen ist oder nicht. Schon um zu sehen was er da aufschreibt :thumbup::)

    Mal drandenken - "Ableser" = Fremdmitarbeiter !!


    LG aus dem Schwarzwald

    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Vielleicht befrage ich einfach auch mal unsere externe VEFK dazu denn wir haben zwar etliche Ingenieure und Doktoren aber, wie in Aachen oft üblich, alles Maschinenbauer !

  • Erwin, Jörg,


    gute Anmerkungen und Erfahrungen - allerdings keine wirkliche Antwort auf die Eingangsfrage...


    Anyway, Stephan: Antworten findest Du evtl. in der "DIN VDE 0100-731:2014-10 „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten" i.V.m. DGUV 203-001.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo

    Da kenne ich nix was in Arbeitsschutzvorschriften hierzu stehen könnte.

    Letztendlich kommt es auf die Gefährdungsbeurteilung an wie sich der Arbeitgeber hierzu äußert.

    Muss nicht zwingend Elektriker sein. Eine dokumentierte Unterweisung sollte auch einem Maurer erlauben zum ablesen von Meßgeräten den elekt. Betriebsraum zu betreten.

    Gruß Martin

  • Von VDE Normen darf ich hier glaube ich nicht wörtlich zitieren.


    In der VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen ist unter Punkt 3.1.101 der Begriff "Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte" definiert.


    Des weiteren ist unter Punkt 4.3 Organisation das was Du meintest beschrieben:

    Wenn der Raum als "abgeschlossene elektrische Betriebsstätte" gilt dann muss dieser Raum verschlossen sein und nur EFKs oder Eups dürfen rein. Ein Laie nur mit deren Begleitung.

  • Da kenne ich nix was in Arbeitsschutzvorschriften hierzu stehen könnte

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28202


    Wird hier auch so gesehen.

    Wenn der Raum als "abgeschlossene elektrische Betriebsstätte" gilt dann muss dieser Raum verschlossen sein und nur EFKs oder Eups dürfen rein. Ein Laie nur mit deren Begleitung.

    So ist es bei uns auch geregelt. Den Zählerableser des Stromversorgers muss halt jemand begleiten.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Der Zählerableser ist Fremdpersonal und darf nur in Begleitung einer Elektrofachkraft die elektrische Betriebsstätte betreten.

    Ohne die Fachkraft kommt er auch nicht rein, die Räume sind verschlossen.


    Mfg


    Franz

    FS

  • Moin,


    alles gesagt.


    Das Thema hatten wir ja auch schon in der Vergangenheit.


    Und nur so nochmals als Anmerkung:

    Der große Chef mit dem mächtigsten Generalschlüssel für alle Schliessanlagen hat in elektrischen Betriebsräumen nichts zu suchen!!!

    Ich habe früher immer einen Extraschlüssel "Betriebsräume, Schaltanlagen" gehabt.


    Was eben viele Menschen nicht wissen, Spannung ab einer bestimmten Höhe springt dich an. Da muß nicht zwingend ein berühren von Teilen notwendig sein.


    Bitte verrammelt die Zugänge zu den Anlagen und laßt nur geschultes/ausgebildetes Personal dort rein.

    Hinterher ist das eine Menge Arbeit.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,


    wird auch bei uns so geregelt.


    Die E-Räume sind grundsätzlich verschlossen und dürfen nur von unterwiesenen EFK betreten werden.


    Darüber hinaus spricht man unter der Hand auch von Sabotagegefahren, ähnlich der Serverräume.


    VG

    Pascal