Desinfektionsmittel

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  • Guten Morgen,


    heute möchte ich euch mal über ein Dokument der baua informieren.


    Hier findet ihr die Allgemeinverfügung der baua, Bundesstelle für Chemikalien zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion.


    Herzliche Grüße


    Anni

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  • Guten Morgen,


    gut zu wissen... und auch die Zulassung in die Dokumentation abzulegen, falls mal einer das sehen möchte.


    Vielen Dank!

    Eweline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Dabei fällt mir noch was ein...


    Wenn wir gemäß der Verfügung das Desinfektionsmittel (in unserem Fall für die Mitarbeiter) selber herstellen: Was gilt es dabei - rechtlich - zu bedenken? Wir treten dann ja in die Rolle eines Herstellers...oder gilt das im Pandemiefall nicht mehr?

    Eine Betriebsanweisung erstellen, ok.... aber kommt da noch was dazu? Und dabei halte ich mich nur an die Rezeptur in der Verfügung, da alle anderen Rezepturen ja wie erwähnt einer Einzel-Genehmigung bedürfen...


    Viele Grüße

    Eweline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Eweline,


    seit ihr eine Apotheke oder die pharmazeutische Industrie?!?! Wenn Du 2. Anwendungsbereich in diesem Schriftstück liest, dann wirst Du feststellen, dass dies kein Freifahrtschein dafür ist, dass jeder das Zeug herstellen darf...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wie Michael schon erwähnt hat, die Allgemeinverfügung ist nur für Apotheken oder pharmazeutische Hersteller gültig. Dort gelten dann natürlich die Regelungen der GMP mit diversen Punkten zur Qualitätssicherung. Auch an die Ausgangsstoffe werden entsprechende Qualitätsanforderungen gestellt.

    Einfach so etwas zusammenmischen und in Verkehr bringen (auch nicht kostenlos und an Mitarbeiter) geht nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Sicherheitsdatenblatt. Beschäftige dich mal mit der Reach VO. Da sollte eigentlich eine Menge drin stehen. GHS und CLP natürlich.


    Aber auf dieses Gleis würde ich mich als Arbeitgeber nicht begeben. Immer an die Kernkompetenzen konzentrieren. Für alles andere gibt es Dienstleister, die das hauptberuflich machen und können.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ja ok, hast Recht, war ein Schnellschuss......darf nicht passieren.

    Ich hatte auch gedacht es merkt keiner. Du musst mich natürlich wieder reinreissen….

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Nachtrag

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  • Sicherheitsdatenblatt. Beschäftige dich mal mit der Reach VO. Da sollte eigentlich eine Menge drin stehen. GHS und CLP natürlich.

    Ist hier nicht relevant, da das Händedesinfektionsmittel als Medizinprodukt welches unter Körperberührung eingesetzt wird, in den Verkehr gebracht wird und somit von vielen Regelungen der Reach und CLP Verordnung ausgenommen ist.

    Siehe Reach Verordnung, Artikel 2 Absatz 6 Unterpunkt c.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Arzeinmittelgesetz und Biostoff-Verordnung werden nicht außer Kraft gesetzt. Daher sind die in diesen Vorschriften genannten Voraussetzungen zwingend zu erfüllen. Auch die Zulassung ist nicht entbehrlich.


    Dass Apotheken jetzt Desinfektionsmittel herstellen können ist doch das, was benötigt wird, um den momentan bestehenden Engpass zu überbrücken.

    Nutzt einfach das erweiterte Angebotsspektrum und kauft Desinfektionsmittel in der Apotheke.


    Und letztendlich kann man auch überlegen, ob das Desinfektionsmittel überhaupt benötigt wird, oder vielleicht Wasser und Seife doch ausreichend und wirkungsvoll sind. Ich denke da nicht zuletzt an die vielen Toiletten, die mit einem Desinfektionsspender ausgestattet und momentan immer leer sind (nicht nur das Mittel - auch der Spender selbst).


    Nicht ganz dieses Thema aber auch passend: Auch das Abfüllen/Umfüllen von Desinfektionsmitteln kann u. U. ein nicht erlaubter Vorgang sein.


    Herzliche Grüße


    Anni

    Einmal editiert, zuletzt von Anni1 ()

  • Ist hier nicht relevant, da das Händedesinfektionsmittel als Medizinprodukt welches unter Körperberührung eingesetzt wird, in den Verkehr gebracht wird und somit von vielen Regelungen der Reach und CLP Verordnung ausgenommen ist.

    Siehe Reach Verordnung, Artikel 2 Absatz 6 Unterpunkt c.

    war schon geklärt

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Hallo,


    na dass ist doch mal eine Ansage. Dann werde ich mal unsere GF liebevoll darauf hinweisen, und fragen, was sie privat mit der Menge an Desinfektionsmittel vor hat...

    Danke für den Hinweis auf die Biozidverordnung… die erschlägt schon alles an blindem Aktionismus...


    Viele Grüße

    Eweline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



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  • Es wird auch kaum gelingen die Rohstoffe für diese Desinfektionsmittelmischung zu bekommen, der Markt ist leergekauft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es wird auch kaum gelingen die Rohstoffe für diese Desinfektionsmittelmischung zu bekommen, der Markt ist leergekauft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • MOIN



    Na bei diesem Alkohol scheint es noch keine Lieferschwierigkeiten zu geben...:D...das sind 4000ml Flaschen!!!!.( Whisky stand auf der anderen Seite)


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    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

  • Nicht als Desinfektionsmittel geeignet, der Alkoholgehalt ist zu gering.

    Wenn Du schon im Supermarkt bist, geh mal zu dem Regal mit den Keksen. Dort findest Du salziges Gebäck gemischt mit kleinen getrockneten Fischen. Sieht für Europäer komisch aus, soll aber nach Aussage meiner Tochter super lecker schmecken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Morgen,


    da macht man alles (Desinfektionsstationen, Informationen, Rundschreiben...), damit die Leute hier beruhig sind und dann kommt einer aus dem "Krank-sein" zurück und verbreitet hier den Weltuntergang... ich könnte<X.…


    Das Schlimme: Der ist felsenfest davon überzeugt, dass mit der Allgemeinverfügung und der aktuellen Situation die Biozidverordnung und das Arzneimittelgesetz ausgehebelt sind und er gemäß WHO Desinfektionsmittel für die Mitarbeiter herstellen darf...

    Ich habe ihn mal darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen mit bis zu 50.000 und bis 5 Jahre Knast bedeuten können - ist ihm egal "Wir haben Chaos und Pandemie..."


    Sarkasmus an: Gibt es ein legales Mittel, den wieder Stillzulegen... so für 2-3 Monate? Schwangerschaft geht nicht... ist ein Mann...? Sarkasmus aus.


    Ich habe da mal eine Frage - rein aus privatem Interesse: Was muss passieren, bevor solche Verordnungen außer Kraft gesetzt werden... ist so ein Fall überhaupt vorgesehen (ist denkbar, dass neben pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken auch weitere Industriezweige per zusätzlichen Verfügungen berechtigt werden können - zumal der Passus prinzipiell ja bereits in der Biozidverordnung steht - auch mit den 180 Tagen)? Ich bin doch sehr erstaunt, wie so gewisse Entscheidungsträger "ticken", denn auch andere Führungskräfte sind der Meinung, dass diese Allgemeinverfügung das Non-plus-Ultra darstellt und die Pandemie zu allem berechtigt...


    Viele Grüße

    Eweline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • dass mit der Allgemeinverfügung und der aktuellen Situation die Biozidverordnung und das Arzneimittelgesetz ausgehebelt sind und er gemäß WHO Desinfektionsmittel für die Mitarbeiter herstellen darf...

    In der Allgemeinverfügung steht doch klar drin, wer die Desinfektionsmittel herstellen darf.

    Die Allgemeinverfügung ist eine zeitlich befristete Zulassung unter den dort vorgegebenen Rahmenbedingungen. Daraus folgt, dass alle Vorgaben eingehalten werden müssen, damit man sich auf die Allgemeinverfügung berufen kann.

    ... so für 2-3 Monate? Schwangerschaft geht nicht... ist ein Mann...?

    In Zuge der Gleichbehandlung beachtest Du das Geschlecht nicht. ;)

    (ist denkbar, dass neben pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken auch weitere Industriezweige per zusätzlichen Verfügungen berechtigt werden können - zumal der Passus prinzipiell ja bereits in der Biozidverordnung steht - auch mit den 180 Tagen)?

    Theoretisch hätte in der Allgemeinverfügung auch keine Einschränkung der Hersteller erfolgen können. Allerdings dürfte das im Bezug auf Biozide fast nie vorkommen, außer alle Apotheken und pharmazeutischen Hersteller fallen aus.

    Die Qualitätssicherungssysteme und Vorgaben zur Fertigung sind ja nicht außer Kraft gesetzt und da gibt es eben bei pharmazeutischen Herstellern und Apotheken Dinge, die andere Hersteller in der Regel nicht zur Verfügung haben bzw. durchführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.