SCC Umweltschutzbeauftragter

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  • Servus SCC-Gemeinde,


    ich wolle mich mal kundig machen, ob jemand definieren kann, was der Umweltschutzbeauftragen nach SCC ist bzw. welche Anforderungen gestellt werden.

    Ich habe das Regelwerk SCC 2011 mal quer gelesen aber nichts gefunden oder wahrscheinlich überlesen.


    Dei Frage wo steht das, unter Punkt 6 Umweltschutz und dann Frage 6.2


    Danke schön.

    :bremse:

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  • Wir haben seit zwei Jahren wieder einen Gewässerschutzbeauftragten. Jetzt fragt "unser" Auditor jedes Jahr danach, ob wir diesen nicht auch zum Umweltschutzbeauftragten ernennen wollen. Es bringt in meinen Augen auch keinen Mehrwert, da sich die Aufgaben / Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten nicht ändern würden


    Diese Frage aus dem SCC-Regelwerk finde ich jedes Jahr auf Neue überflüssig...

  • Nur als kurze Info.


    In der Norm ISO 14001:2018 ist eine schriftliche Beauftragung eines Umweltbeauftragten,

    wie auch in der aktuellen ISO 9001 und der ISO 5001 nicht mehr erforderlich.


    Diei Verantwortung soll bei der obersten LEitung liegen.


    Vielleicht gibt Dir das ein wenig Munition für Deinen Argumentationsrevolver beim Audit.


    VG

    Pascal

  • In der Norm ISO 14001:2018 ist eine schriftliche Beauftragung eines Umweltbeauftragten,

    wie auch in der aktuellen ISO 9001 und der ISO 5001 nicht mehr erforderlich.

    Hallo zusammen,


    auch wenn mich jetzt alle für einen Erbsenzähler halten...8o

    Die beiden Normen gibt es in der Form nicht und dann ist es doof, wenn sich ein Fragesteller dann wuschelig sucht. (ISO 14001:2015 und ISO 50001:2018)

    Nochmal, nix für ungut.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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  • Entschuldigt bitte,


    es war schon sehr spät. ;)


    Und danke für die Korrektur.


    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das ein Auditor euch, nach den aktuellsten Revisionen der Normen, nicht mehr auf eine schriftliche Beauftragung hin, drängen kann.


    MfG

    Pascal

  • Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das ein Auditor euch, nach den aktuellsten Revisionen der Normen, nicht mehr auf eine schriftliche Beauftragung hin, drängen kann.

    Ich zitiere aus dem letzten und vorletzten Auditbericht, dokumentiert als Verbesserungspotenzial:


    "Es ist zu überlegen, den Gewässerschutzbeauftragten auch zum Umweltschutzbeauftragten zu ernennen."


    Kein Drängen. Ich bin gespannt, ob es beim nächstem Audit wieder auf den Tisch kommt.

  • Ihre Verbesserungs*wünsche/-vorschläge* schreiben manche Auditoren gerne wiederholt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag in ihre Berichte. Manchmal glaubt man, die suchen Punkte, damit die Berichte nicht so leer aussehen und die hohen Kosten der Zertifizierungsindustrie gerechtfertigt erscheinen. Entscheidend ist, dass man keine Abweichungen hat!

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  • Fragt den Experten: Ein UMB oder AMB (bzw. Heute SGA Beauftragter) ist in den (meisten) Normen in der Tat nicht mehr explizit gefordert. Allerdings ist diese Anforderungen bei der ISO 14001, wie auch bei der 9001 und 45001, in die Themen 5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse sowie 7.1 Ressourcen & 7.2 Kompetenz eingeflossen.


    Dieses nachzuweisen macht erforderlich:


    5.3 - Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.


    "Zuweisung von Rollen - funktioniert idR per Direktionsrechts oder via Beauftragung"


    7.1 Ressourcen - Die Organisation muss die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des Umweltmanagementsystems bestimmen und bereitstellen.


    "Benötigte Person(en) / Kümmerer UMS"



    7.2. Kompetenz


    Die Organisation muss

    a) für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Umweltleistung der Organisation und ihre Fähigkeit, ihre bindenden Verpflichtungen zu erfüllen, beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;


    "Was braucht die Person an Kompetenz? Kompetenz = Sachverstand, Fähigkeit, Zuständigkeit"



    b) sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage

    angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;


    "Nachweis für die Kompetenz"


    c) mit ihren Umweltaspekten und ihrem Umweltmanagementsystem verbundenen Schulungsbedarf bestimmen;

    "auf das Unternehmen zugeschnittener Schulungsbedarf"


    d) wenn erforderlich, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen bewerten.


    "Schulungsmaßnahmen wo notwendig"


    Abschließend -> Diese Punkte bedingen sich untereinander. Man braucht kompetente Person(en) die sich um das Managementsystem kümmern. Die Rolle muss zugewiesen, also "beauftragt" sein. Weiterhin muss man nachweisen, das man eine Person hat die eine fachliche und auch persönliche Eignung hat. Fachspezifische Kenntnisse der jeweiligen Umweltanforderungen, relevanten Rechtsbereichen (Compliance) und Know-How in Managementsystemen sind also nachzuweisen.


    Im Falle des Nichtvorhandenseins der o.g. Punkte eine glasklare Nicht-Konformität.


    Viele Grüße


    Marc

    Viele Grüße


    Marc