Anforderungen nach der TRBS 1203 bei der Prüfung von Krankenhausbetten

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  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt zu klären:

    Per Arbeitsanweisung sollen 3 Mitarbeiter die Überprüfung/Wartung von Krankenhausbetten (auch mit elektrischen Antrieben) übernehmen. Die Mitarbeiter haben eine Berufsausbildung als Dachdecker, Bergmann und Maschinenführer, arbeiten aber nicht in diesen Berufen, sondern sind seit langer Zeit als Hilfskräfte in der technischen Abteilung eingesetzt. Von der bisherigen externen Wartungsfirma haben diese Mitarbeiter eine 2-tägige Einführung bekommen, von der technischen Abteilung eine Unterweisung in Elektrotechnik.. Sind diese Voraussetzungen ausreichend um als befähigte Person zu gelten oder widerspricht dies der TRBS 1203 in den Punkten Berufsausbildung (keine elektrotechnische Ausbildung) und Berufserfahrung (1 jährige Erfahrung)?


    Vielen Dank im voraus für Antworten.

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  • Moin.


    Doofe Frage. Zählen Krankenhausbetten nicht zu den Medizinproduktegeräten? Soweit ich das weiß, ist die Prüfung für Medzinprodukte nicht so ganze einfach einem "angelernten" aufs Auge (also per TRBS 1203 Befähtigte Person) zu drücken.


    Und stell dich erstmal vor.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ja!


    Aus meiner Sicht sind sie nach der Einweisung durch den Technischen Dienst EuP. Sie dürfen die schriftlich fixierten Tätigkeiten ausführen. Anschließende Überprüfung durch die EfK.

    Schäden an den Betten dürften Sie feststellen, aber nicht selbst reparieren. MPG!


    Dies wäre durch die FK des Technischen Dienstes festzulegen, ob die Kenntnisse und Erfahrungen der Betroffenen ausreichend sind.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick