Hallo miteinadner,
Bitte um Kommentar für unten stehenden Text (habe ich aus sifa-sibe.de übernommen)
Die externe Sifa ist im Gegensatz zum Arbeitgeber nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften nicht haftungsprivilegiert und hat bereits bei einfacher Fahrlässigkeit einzustehen. Nur eine „interne“ Fachkraft für Arbeitssicherheit (ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb) ist bei fahrlässigem Verschulden wie der Arbeitgeber privilegiert und damit von der Haftung befreit.