Haftung SiFa

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo miteinadner,

    Bitte um Kommentar für unten stehenden Text (habe ich aus sifa-sibe.de übernommen)

    Die externe Sifa ist im Gegensatz zum Arbeitgeber nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften nicht haftungsprivilegiert und hat bereits bei einfacher Fahrlässigkeit einzustehen. Nur eine „interne“ Fachkraft für Arbeitssicherheit (ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb) ist bei fahrlässigem Verschulden wie der Arbeitgeber privilegiert und damit von der Haftung befreit.

    Einmal editiert, zuletzt von defender27 (14. Februar 2020 um 21:24)

  • ANZEIGE
  • Eine SiFa kontrolliert, erkennt einen Mangel , unterlässt aber die Meldung bzw. die Information an die Vorgesetzten. Da sie verpflichtet ist, erkannte Sicherheitsmängel an die Vorgesetzten bzw. Betriebsleiter zu melden, kann sie im Schadensfall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie das nicht macht. Wie die Vorgesetzten dann mit der Meldung umgehen, liegt nicht mehr im Verantwortungsbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Versendet Ihr eure Meldungen von Sicherheitsmänglen grundsätzlich per E-Mail? (wegen der Beweispflicht).

  • Versendet Ihr eure Meldungen von Sicherheitsmänglen grundsätzlich per E-Mail? (wegen der Beweispflicht).

    Warum nur an einen Empfänger?

    • An den Geschäftsführer bzw die beauftragte Person
    • CC an den verantwortlichen Abteilungsleiter/Meister/Teamleiter ...
    • CC an den Betriebsrat
    • ggf. CC an den Betriebsarzt (vielleicht sogar standardmäßig)
    • ggf. CC an den Sicherheitsbeauftragten

    Die Beweiskette betrachte ich als geschlossen, da jeder die anderen Empfänger im Verteiler sieht.

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE
  • Warum nur an einen Empfänger?

    • An den Geschäftsführer bzw die beauftragte Person
    • CC an den verantwortlichen Abteilungsleiter/Meister/Teamleiter ...
    • CC an den Betriebsrat
    • ggf. CC an den Betriebsarzt (vielleicht sogar standardmäßig)
    • ggf. CC an den Sicherheitsbeauftragten

    Jepp - mache ich genauso. Allerdings schliesse ich den PDCA-Zyklus mit der Ansprache bzw. der Aufforderung zur Stellungnahme in der nächsten ASA-Sitzung. Der Status wird dann für jede Massnahme fortgeführt und die Wirksamkeit per Stichprobe verifiziert. Ggf. ein Folgemaßnahme definiert. Wird mit der Zeit für die FK nur noch peinlich. Jede GF ist spätestens nach dem zweiten/dritten Mal bloss noch genervt. Und wenn nicht, dann ....