Hallo zusammen,
wenn ein Vorgesetzter (oder Mitarbeiter) absichtlich seinem Mitarbeiter/Kollegen in die Hacken fährt, um darauf aufmerksam zu machen, das der oder die Angefahrene keine Sicherheitsschuhe trägt, entspricht dies dann einer vorsätzlichen Gesundheitsgefährdung nach §26 ArbSchG oder §23 (1) BetrSichV ? Wie kann man bei sowas vorgehen?
Die harmlose Variante, auf die Schuhe treten, habe ich auch schon häufiger mitbekommen.