Zitat von BMASFür ein Pflichtpraktikum, das von der Schule / Hochschule organisiert wird, ist grundsätzlich der Unfallversicherungsträger der Schule / Hochschule zuständig. [...]
Im Regelfall gliedern sich aber die Schüler bzw. Studierenden während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein, sie sind dann als Beschäftigte unfallversichert. Es ist grundsätzlich die Berufsgenossenschaft des Unternehmens zuständig. Und zwar auch unabhängig davon, ob man Arbeitsentgelt erhält.
Besucher sind meines Wissens nach nicht über die BG versichert, wie sollte das sonst in öffentlichen Einrichtungen sein (Krankenhaus, Verwaltung etc.)
guten Morgen,
jetzt haben wir eine Antwort von der Unfallkasse NRW bekommen. Kinder sind auf dem Hin- und Rückweg, im Unterricht sowie im Kindergarten versichert. Kinder die mit in den Betrieb genommen werden, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht versichert.
Gruß
Ich hatte das weiter oben geschrieben. Bei der UK NRW gibt es keine zusätzliche Satzungsregelung, wie z.B. bei der UK BW. Kinder im eigenen Betrieb sind daher nicht gesetzlich Unfallversichert.
Das die UK NRW nicht den Versicherungsschutz für Kinder (aufgrund von Betreuungsschwierigkeiten) in einem Unternehmen der BG übernimmt ist doch verständlich.