Kinder Im Betrieb

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  • Zitat von BMAS

    Für ein Pflichtpraktikum, das von der Schule / Hochschule organisiert wird, ist grundsätzlich der Unfallversicherungsträger der Schule / Hochschule zuständig. [...]

    Im Regelfall gliedern sich aber die Schüler bzw. Studierenden während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein, sie sind dann als Beschäftigte unfallversichert. Es ist grundsätzlich die Berufsgenossenschaft des Unternehmens zuständig. Und zwar auch unabhängig davon, ob man Arbeitsentgelt erhält.

    Besucher sind meines Wissens nach nicht über die BG versichert, wie sollte das sonst in öffentlichen Einrichtungen sein (Krankenhaus, Verwaltung etc.)

    guten Morgen,

    jetzt haben wir eine Antwort von der Unfallkasse NRW bekommen. Kinder sind auf dem Hin- und Rückweg, im Unterricht sowie im Kindergarten versichert. Kinder die mit in den Betrieb genommen werden, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht versichert.

    Gruß

    Ich hatte das weiter oben geschrieben. Bei der UK NRW gibt es keine zusätzliche Satzungsregelung, wie z.B. bei der UK BW. Kinder im eigenen Betrieb sind daher nicht gesetzlich Unfallversichert.

    Das die UK NRW nicht den Versicherungsschutz für Kinder (aufgrund von Betreuungsschwierigkeiten) in einem Unternehmen der BG übernimmt ist doch verständlich.

    Gruß Roland

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  • Öh, Moment... Sind nicht alle Besucher eines Betriebes über die Betriebs-BG versichert?

    Nein, der Kreis der Versicherten ist in §2 SGB 7 gesetzlich klar definiert. Die BG kann dann per Satzung noch weitere Personenkreise in den Versicherungsschutz aufnehmen. Den Rahmen dazu gibt §3 SGB 7 vor.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Leute,

    das ist überhaupt nicht Euer Beritt, und ich kann jedem nur raten, dazu gegenüber Beschäftigten offen und ehrlich zu sagen, dass man dazu keine fundierte Auskunft geben kann. Die korrekten Ansprechpartner wurden hier bereits benannt. Das sind nicht die Arbeitsschützer!

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen,

    für dieses Thema habe ich heute eine Kundeninformation erstellt. Prinzipiell sind die Kinder über ihre private Versicherung/Krankenversicherung versichert. Es bietet sich die Möglichkeit die Betriebshaftpflicht anzufragen in wie weit diese bei einem Schaden eintritt.

    UKBW hat hier wie oben schon geschrieben eine Sonderlösung,