Prüfung von Sportgeräten

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  • Guten Tag,

    wir habe im Klinikum sowohl für Mitarbeiter als auch für Patienten Sportgeräte (Laufband, Beinpresse, Gewichte, Basketballkorb). Für Sport und Spielplätze wird 1x jährlich eine Prüfung durchgeführt (extern). Für die oben erwähnten Sportgeräte, gibt es interne Prüflisten, die durch die Sporttherapeuten in einen eigenen Zyklus geprüft und dokumentiert werden.

    Reicht diese Prüfung aus, oder muss der Sporttherapeut eine Sachkundeprüfung haben?

    Vielen Dank für Euer Feedback.

    Gruß

    Torsten

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  • Sporttherapeut eine Sachkundeprüfung haben

    https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…-UV/202-044.pdf

    Hier steht

    " Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll durch die befähigte Person "

    Die zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung ist wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (6) BetrSichV).

    Haben das die Sporttherapeuten ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Risse im Material, Deformierungen und andere Schäden sollten auch Sporttherapeuten erkennen können.

    Wenn nicht, muss es halt der Haustechniker prüfen.

    Für die tägliche Prüfungen der Therapiegeräte holen unsere T jedenfalls nicht jedes mal den Techniker. Das machen diese selbst. Ist ja auch kein Hexenwerk.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Für die tägliche Prüfungen der Therapiegeräte

    Hausmeister oder Hallenwarte oder auch die Sporttherapeuten können die Sicht-und Funktionsprüfungen durchführen. Für die wiederkehrende Prüfung durch eine " befähigte Person" ist halt Sach-Fachkunde nach BetrSichV. erforderlich. Art , Umfang und Fristen sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

    Sport und Spielplätze wird 1x jährlich eine Prüfung

    Kann ja mit dieser verbunden werden.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Also reine Berufserfahrung und Kenntnisse reichen nie aus sobald von einer "befähigten Person" die Rede ist. (ch hab jedenfalls noch davon gelesen, sbald man weiter in die Materie einsteigt kommt man unweigerlich zu einer Qualifikation die abzulegen ist.

    In der von TanzderHexen zitierten DGUV-Schrift steht auf der Seite 6 in der Tabellarischen Ansicht ein Sternchen neben dem Begriff "befähigte Person". Weiter unten wird darauf ziemlich eindeutig eingegangen und auch auf die TRBS 1203 verwiesen. In der DGUV Schrift steht auch nochmal:

    Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind erforderlich.

    und

    Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen.

    Das grenzt den Personenkreis auf jeden Fall ein und verweist auch auf zusätzliche Hilfsmittel die ein (ohne das abwertend zu meinen) 08/15 Sportlehrer nicht unbedingt Standardmässig besitzt.

    Nach kurzer Recherche erhält der geneigte Sucher auch Ruck-Zuck die einschlägigen Angebote für Seminare um sich als befähigte Person für die Prüfung von Sportgeräten qualifizieren zu lassen.

    Strittig hierbei ist wohl nur die Definition des Personenkreises der zur Qualifikation zugelassen wird bzw. als Voraussetzung dafür genannt wird. Manche Anbieter verlangen eine technische Ausbildung und andere lassen auch Sportlehrer zu.

    Sicherheit ist NICHT das Ausbleiben von Unfällen,

    Sicherheit ist das Vorhandensein von Schutzmaßnahmen
    und Mitarbeiterfähigkeiten!

  • Moin,

    jetzt muss ich doch auch mal meinen Senf dazu geben. Die Frage des Themenerstellers zielt nicht auf die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durch sachkundige Personen ab (die wohl extern abgefackelt werden), sondern auf die Prüfungen durch die Therapeuten.

    Da zitiere ich doch einfach nochmals aus dem Dokument, dass hier als Argumentationsgrundlage genutzt wird.

    Dem Fragesteller geht es doch um die Sicht- und Funktionsprüfungen. Da muss ich kein diplomierter Ingenieur sein, um siese durchzuführen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Dem Fragesteller geht es doch um die Sicht- und Funktionsprüfungen

    Ich habe es anders verstanden.

    Für Sport und Spielplätze wird 1x jährlich eine Prüfung durchgeführt (extern). Für die oben erwähnten Sportgeräte, gibt es interne Prüflisten, die durch die Sporttherapeuten in einen eigenen Zyklus geprüft und dokumentiert werden

    Für mich hat der Fragesteller gemeint dass die Sport-und Spielplätze extern geprüft werden und die Sportgeräte nur intern.

    Vielleicht kann dies der Kollege nochmals genauer beschreiben.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Sorry,

    wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.

    Spielplätze und Sportstätten und alle elektrischen Sportgeräte werden von Externen Firmen geprüft, mir geht es wirklich um die "Standard Geräte" um die einfache Sicht und Funktionsprüfung.

    z. B Sprossenwand, Matten, Bock, Sprungbrett, Basketballkorb, Klettertau, Kletterstange, ...

    Ich habe eine Prüfliste für die Sporttherapeuten mit allen Geräten erstellt (siehe Anhang).

    Nun gibt es ja immer einen der "außer der Reihe" unbequeme Fragen stellt... Dürfen wird das prüfen, müssen wir da nicht einen Sachkundenachweis haben..... mhhhhh, das weißt ich leider nicht..?

    Im Netz gibt es auch keine klare Antwort, ich hätte Tendenziell auch gesagt, eine einfache Prüfung darf jeder, die Hauptsache es wird überhaupt geprüft.

    Doch habe ich an Geräte wie Klettertau (4 mtr.) gedacht ... UNSICHERHEIT....

    Gruß

    TorstenBild Prüfliste.JPG

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  • Hallo Torsten,

    ich mache es intern auch so. Es gibt eine Bestellungsurkunde, in der die Aufgaben und Befugnisse dokumentiert sind. Eine kurze Einweisung oder wenn möglich/vorhanden ein Tagesseminar. Die erste Runde machen wir gemeinsam. Die Prüfliste wird gemeinsam unterschrieben, von mir gescannt, bei mir abgelegt und dem Einrichtungsleiter gemailt. Im ASA als erledigt, Reparaturbedarf oder repariert protokolliert.

    In einer der nächsten Treffen des Sifa-Netzwerkes werde ich einen Sportgeräte/Spielplatz Prüfer einladen und das Thema "nachwaschen". Kannst gern kommen wenn es dir nicht zu weit ist.

    VG Reinhard