Entsorgung wassermischbarer KSS nach Gebrauch

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  • Hallo miteinander,


    habe mich letztens mit einer Person unterhalten, die behauptet, man könne wassermischbaren KSS im Altöl entsorgen. Die AVV latuet für die Emulsion: 12 01 09. Bei wassermischbaren KSS handelt es sich ja um Sondermüll. Ich denke die Entsorgungsart übers Altöl ist nicht ordnungs gemäß. Was meinen die Experten dazu?

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  • Handelt es sich, nach dem sich Keime im KSS gebildet haben, um einen biologische Gefährdung?

  • habe mich letztens mit einer Person unterhalten, die behauptet, man könne wassermischbaren KSS im Altöl entsorgen. Die AVV latuet für die Emulsion: 12 01 09. Bei wassermischbaren KSS handelt es sich ja um Sondermüll. Ich denke die Entsorgungsart übers Altöl ist nicht ordnungs gemäß. Was meinen die Experten dazu?

    Altöl meint 120107* (bzw. halogenhaltig 120106*)? Dort steht in der AVV doch extra in Klammern "außer Emulsionen und Lösungen". Wenn also Wasser drin ist, dann als 120109* (bzw. halogenhaltig 120108*). "Sondermüll", besser gefährlicher Abfall, wäre es beides (zu erkennen an dem Sternchen hinter der Abfallschlüsselnr.).

    Handelt es sich, nach dem sich Keime im KSS gebildet haben, um einen biologische Gefährdung?

    Natürlich. Dafür gibt es aber Teststreifen (Dip Slides).

  • Moin zusammen,


    der Erste Hinweis kommt in der Regel aus dem Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 13.

    Dann muss sich jeder, der mit Entsorgung zu tun hat, die Abfall Verzeichnis Verordnung irgendwo bereitlegen. AVV Da steht alles drin. Und drittens, den Entsorger fragen.

    Altöl meint 120107* (bzw. halogenhaltig 120106*)?

    Die Aussage ist ziemlich leichtsinnig. (Bei uns z.B. fällt Altöl unter 13 02 04* - 13 02 08*) Und da der Abfallerzeuger für die korrekte Deklarierung des Abfalls verantwortlich ist, kann das böse Folgen nach sich ziehen. Man stelle sich vor, das wegen einer falsche Deklaration plötzlich Stoffe zusammenkommen, die man besser nicht gemischt hätte... =OAlso besser noch mal nachlesen. ;)

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von ixetic ()

  • Die Aussage ist ziemlich leichtsinnig. (Bei uns z.B. fällt Altöl unter 13 02 04* - 13 02 08*)

    Dann ist es aber kein Bearbeitungsöl.

    Wobei Du natürlich Recht hast, dass eine korrekte Zuordnung durch den Erzeuger zu erfolgen hat.

    Manchmal muss man sich aber auch an den Entsorger "anpassen", denn die Entsorgungsanlagen haben oft eine Einschränkung, was AVV Nummern angeht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Manchmal muss man sich aber auch an den Entsorger "anpassen", denn die Entsorgungsanlagen haben oft eine Einschränkung, was AVV Nummern angeht.

    Perfekter Hinweis von dir AxelS, der auch auf die Transporteure zutrifft,

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Genau darauf wollte ich hinaus. Es war von Anfang an von Altöl die Rede. Und einen Abfallfallschlüssel für Altöl gibt´s nicht.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Hallo defender27,


    wassermischbaren KSS werden über eine Spaltanlage (Neutralisationsanlage)

    getrennt. Einer solchen Anlagen würde ich diese wassermischbaren KSS zur Verwertung anbieten. Entsorger welche solche Stoffe übernehmen sind z.B. Remondis, Zimmermann Entsorgungen, Lobbe Entsorgung ............

    Wir betrieben für unsere Kühlschmierstoffe selbst solch eine Anlage.

    Die Entsorgung (Verwertung) über Altöl ist nicht der richtige Weg.

    Hallo miteinander,


    habe mich letztens mit einer Person unterhalten, die behauptet, man könne wassermischbaren KSS im Altöl entsorgen. Die AVV latuet für die Emulsion: 12 01 09. Bei wassermischbaren KSS handelt es sich ja um Sondermüll. Ich denke die Entsorgungsart übers Altöl ist nicht ordnungs gemäß. Was meinen die Experten dazu?

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  • Ich hatte es als Frage formuliert ("?" das hier ist das Satzzeichen dazu...). Darauf baute dann meine nachfolgende Argumentation auf.

    Uhps, da ist aber jemand empfindlich. =O

    Dann versuche ich das nochmal zu erklären. Das A und O ist die richtige Einstufung des Abfalls, ob nun mit oder ohne Fragezeichen. (sorry ich konnte nicht anders)

    Und die funktioniert nur über das Datenblatt oder den Entsorger. Und dazu gehört auch die korrekte Bezeichnung und nicht die, die im Betrieb benutzt wird.

    Da weiche ich auch nicht von ab, da ich in den 23 Jahren als Abfallbeauftragter, mal von einem ehrgeizigen Behördenvertreter (falls ein Behördenvertreter mitliest, nicht persönlich nehmen, ich hatte es ja verdient...) ein persönliches Bußgeld von 120,00 Euronen gewonnen habe.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Da weiche ich auch nicht von ab, da ich in den 23 Jahren als Abfallbeauftragter

    Was war dein aufregendstes Ereignis in diesen 23 Jahren?

  • Der Fund einer radioaktiven Strahlungsquelle im Elektroschrott.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Abgesehen von den 120€, eine komplett kontaminierte Altölsammeltour unseres Entsorgers. Gottseidank hatten wir unsere Rückstellprobe noch und konnten so nachweisen - Wir waren es nicht. :saint:

    Mehr Aufregung braucht es auch nicht.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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