Brandschutztüren

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  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, wo geregelt ist, dass Feuerabschlusstüren ein Übereinstimmungskennzeichen haben müssen.


    Ich habe im Netz lange gesucht und nichts gefunden. Auf die DIN habe ich leider keinen Zugriff. Die muss ich mir erst besorgen.


    Viele Grüße


    Anni

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  • Danke für deine Antwort. In der Zulassung ist leider auch nicht die Vorschrift aufgeführt.


    Mein Problem ist, dass das Ü-Zeichen nicht an der Tür angebracht ist. Es muss auch nicht angebracht aber existent sein.

    Ich fange in der Argumentationskette also ziemlich weit unten an und brauche daher die genaue Quelle.


    Sobald ich Zeit habe, besorge ich mir die relevanten DIN un lese diese mal genau.


    Beste Grüße

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  • Hallo,


    das kann man der DIN 4102-5 entnehmen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Herzlichen Dank, sehr gute Zusammenfassung

    das kann man der DIN 4102-5 entnehmen.

    Auch dir vielen Dank, das habe ich aufgrund der Ausführungen im Netz vermutet.

    Dann besorge ich mir die DIN mal ganz schnell. Furchtbar, dass immer die Norm nicht vorhanden ist, die man gerade benötigt.


    Gruß Anni

    Einmal editiert, zuletzt von Anni1 ()

  • Ist diese denn noch aktuell? Aussage unseres BSB: die DIN EN 16034 wäre zu berücksichtigen, nicht mehr die DIN 4102. Aber BS tangiere ich nur bei Notwendigkeit, daher bin ich mir nicht so sicher ob ich das richtig verstanden habe.

  • Hallo,


    die DIN EN 16034 ist die Fortentwicklung, hin zu einer einheitlichen

    Norm in Europa. Mit dieser bekommen bzw. haben wir eine vollständig

    neue Bezeichnung (z.B. nicht mehr T30 RS), aber auch Kennzeichnung

    (nicht mehr das Blechschild im Falz). Wobei die DIN EN 16034 noch

    nicht für alle Abschlüsse, insbesondere hinsichtlich BS Türen

    maßgeblich ist.


    Da es sich hier um Bestand handelt, wäre da die DIN EN 16034

    ohnehin nicht relevant im Bezug auf die Fragestellung, sondern

    die DIN 4102-5.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da das Thema angerissen wurde, hier ein paar

    Hintergrundinfos:


    https://www.feuertrutz.de/feue…e-din-en-16034/150/64335/


    https://www.jansentore.com/bra…hreiben-zur-din-en-16034/


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • DIN oder DIN EN


    Die Normungsarbeit innerhalb Deutschlands wurde in der Vergangenheit vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) auf nationaler Ebene durchgeführt. Weiter gibt es auf europäischer Ebene die EN-Normen, sowie auf internationaler Ebene die ISO-Normen, herausgegeben von der International Organization for Standardization.

    Nationale Normen (DIN) werden weitgehend durch internationale und europäische Normen abgelöst. DIN-Normen wird es weiterhin nur für Produkte geben, die keine ISO- oder EN-Normen haben.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    diese Entwicklung ist ja nicht neu, hatten wir ja

    auch bei der Kennzeichnung. Wo auf nationaler

    Ebene nichts mehr geht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo liebe Brandschutzexperten...


    ich bräuchte mal ein wenig Nachhilfe in der Geschichte des Brandschutzes... Seit wann genau ist irgendwo festgelegt worden (hier in RLP - aber ich gebe mich auch mit dem Rest Deutschlands zufrieden), dass Feuerabschlüsse - ich fokussiere mich mal da auf Brandschutztüren, Rauchschutztüren und ggf. die Kombination aus beiden welche unsere Schüco Türen vorweisen - dass eben diese regelmäßig, wenn nicht sogar Jährlich zu Prüfen und zu Warten sind? Und eben da auch die Dichtungen kontrolliert werden müssen, die Schlösser überprüft werden müssen, Beschädigungen aufgenommen werden müssen...

    Schlichtweg ein Wartungsprotokoll ausgehändigt wird, indem nicht nur "Tür XYZ gewartet am dd.mm.yyyy" steht und das für nur 5 Türen, wo wir hier mehr als 100 verbaute Feuer-/Rauchschutz-Türen haben (wir haben so einige Labore...).


    Ich sass gerade unserem Prüf-Menschen gegenüber der nach eigener Aussage seit 20 Jahren immer nur die Feststellmechanismen überprüft hat und ich ihm jetzt mal die Dichtungen gezeigt habe bzw. das Fehlen so einiger...

    Ich habe ihm zum Lesen mal folgenden Artikel ausgedruckt https://www.forum-verlag.com/b…ndschutztuer-vorschriften

    Neben weiteren Artikeln, welche bereits 2009 bei der sicherheitstechnischen Prüfung auch das Vorhanden sein der technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung anmahnen...

    Da wir hier die Dokumentation und die Unterlagen nicht vorliegen haben (wir sind Mieter in diesem "Horror-Komplex") kann ich nicht genau nachprüfen, was an diesen Türen genau gemacht werden sollte... allerdings ergab meine Recherche zur Zulassungsnummer aus dem Jahr 2006 den Hinweis zumindest auf eine mitgelieferte Wartungsanleitung in der stehen müsste, welche Arbeiten auszuführen sind... diese wurde aber nach eigener Aussage dem für die Prüfung Beauftragten niemals vorgelegt...


    Hintergrund meiner "naiven" Anfrage: Der "ebenso naive" Brandschutz-Mitarbeiter/Firmeninhaber, welcher hier seit 20 Jahren mit Prüfen beauftragt wurde meinte, dass seine anderen Kunden aufgrund dieser Neuerung auch aus allen Wolken fallen werden...

    Ich habe so meine Zweifel, dass er überhaupt befähigt ist, diese Prüfungen machen zu können...


    Gehe ich da von falschen Vorgaben aus und tue dem Mann und der Hausverwaltung ein schreckliche Unrecht an - es ist alles so wie es ist ok?


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


    6 Mal editiert, zuletzt von E.weline ()

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  • Hallo,


    eine Neuerung ist das im gar keinen Fall, schauen

    Sie mal ins https://www.baunormenlexikon.de/.

    Da kann man teils die Historie je nach Norm nachverfolgen.

    2011 hat sich in Sachen Feststellanlagen was getan.

    Am besten Sie fragen bei einem Hersteller oder beim

    DIN-Normenausschuss nach. Die können Ihnen sicherlich

    die Historie am besten erläutern.

    Ich habe so meine Zweifel, dass er überhaupt befähigt ist, diese Prüfungen machen zu können...

    Das lässt sich ja leicht herausfinden.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren und ggf. die Kombination aus beiden welche unsere Schüco Türen vorweisen - dass eben diese regelmäßig, wenn nicht sogar Jährlich zu Prüfen und zu Warten sind? Und eben da auch die Dichtungen kontrolliert werden müssen, die Schlösser überprüft werden müssen, Beschädigungen aufgenommen werden müssen...

    Prüfpflichten von Feuerschutztüren stehen meist im Zulassungsbescheid bzw. den Herstellerunterlagen. Zusätzliche Anforderungen können sich aus dem Baurecht (Ländersache) ergeben.

    Ich sehe das mal aus der Perspektive des Arbeitsschützers. Türen und Tore unterliegen Prüfanforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7 und der ASR A1.7 "Türen und Tore".

    Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -Tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen.

    Grundlage der Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Mit der Gefährdungsbeurteilung sind auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

    Das musst Du dann mit dem Vermieter regeln.



    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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