Umgang mit Coronavirus

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  • Hallo,

    Ja, diesen Hochglanzwerbeprospekt hätte man auch sinnvoller verwenden können. Einfach jedem Bürger über das Melderegister gestaffelt nach Alter einen Impftermin vorschlagen. Aber auf solche Ideen kommt man ja nicht, stattdessen dürfen sich die Bürger um Mitternacht an den PC setzen, in der Hoffnung bei Freischaltung der nächsten Impftermine zum Zuge zu kommen.

    Ja, haben wir auch erhalten. Wobei mich weniger der Inhalt

    überrascht hat, als das Hochglanzwerbeprospekt selbst.

    Spielt jetzt beim grünen Landesfürsten nicht mal mehr das

    ordnungsgemäße Papier (für Grüne) eine Rolle mehr?!

    Würde mich nicht wundern, wenn es da Parteiintern noch

    Krach gibt.

    Zur Sache selbst: Das jetzt war eine Sendung an alle Haushalte,

    die Umsetzung über das Melderegister ist wohl nicht erlaubt.

    Diese Problematik gab es ja schon in Niedersachsen, wo die

    Landesregierung Adressdaten von Dienstleistern kaufen musste,

    um Bürger anschreiben zu können. Da die Nutzung der

    Daten aus dem Melderegister aus Datenschutzgründen nicht

    verwendet werden durfte. Doch die Fehlertoleranz dürfte

    entsprechend hoch gewesen sein in Niedersachsen. Da man

    hier dann noch von Hand die Daten bzw. konkret die Namen

    prüfen müsste, ob diese ungefähr in die Zielgruppe passen

    könnten. Ein "Tim Mustermann" wurde da aussortiert

    (da um 1940/1950 etc. nicht üblich), ein "Hans oder Rudolf

    Mustermann" dann schon nicht.... abenteuerlich!

    Letztlich ist aber auch die Methode Melderegister nicht

    in Ordnung, wenn man jetzt mal die rechtliche Seite ausklammert.

    Es ist ja nicht so, als wäre jeder Bürger in Deutschland auch in

    einem Melderegister in einer Kommune erfasst. Da kann

    es viele Gründe geben, warum ein Bürger/in nicht erfasst ist

    und damit dann auch wieder aus dem Raster fällt.

    Meine Idee wäre da eher: Jeder impfwillige Bürger/in kann

    sich über eine Plattform anmelden. Anhand von seinem Namen,

    Geburtsdatum und der Angabe bezüglich einem Risikofaktor,

    kann man dann eine Zuordnung gemäß der Impfreihenfolge

    vornehmen und den Leuten Termine anbieten.

    Mit einer solchen Lösung hat man zum einen keine Probleme

    mit dem Datenschutz, geschweige muss man Geld für Datenkäufe

    etc. ausgeben. Oder man überlasst es den Krankenkassen, die

    Mehrheit ist ja versichert. Sicherlich müsste man sich dann um

    die Menschen Gedanken machen, die nicht krankenversichert

    sind.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (8. Februar 2021 um 16:18)

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  • Datenschutz wird ja gerne vorgeschoben. Im Zweifelsfall einfach eine Ergänzung im Infektionsschutzgesetz und schon hätte man es rechtlich geregelt.

    Jede Partei darf vor Wählen meine Meldedaten bekommen, wenn ich nicht jedesmal ausdrücklich widerspreche, aber bei einer Pandemie soll es nicht möglich sein diese Daten zu verwenden?

    In Deutschland gilt Meldepflicht, somit müssten eigentlich alle Daten vorliegen. Wer sich nicht meldet hat dann eben ein Problem.

    Die Krankenkassen haben ihre Daten anscheinend auch nicht so recht im Griff, was man ja an den Gutscheinen für die Masken sehen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Datenschutz wird ja gerne vorgeschoben.

    Ist nicht vorgeschoben, ist Rechtslage.

    Im Zweifelsfall einfach eine Ergänzung im Infektionsschutzgesetz und schon hätte man es rechtlich geregelt.

    Sicherlich, wäre eine Möglichkeit. Ob sie letztlich dann auch

    rechtlich Bestand hat, wird ein Gericht zu prüfen haben.

    Ich bin strikt dagegen.

    Jede Partei darf vor Wählen meine Meldedaten bekommen, wenn ich nicht jedesmal ausdrücklich widerspreche, aber bei einer Pandemie soll es nicht möglich sein diese Daten zu verwenden?

    Das ist richtig, vor Wahlen dürfen Parteien Meldedaten haben.

    Deren Nutzung ist aber beschränkt. Zudem kann jeder Bürger,

    unabhängig von Wahlen, der Weitergabe von Daten widersprechen.

    Dazu reicht eine einmalige Erklärung vollkommen aus und die

    Sache ist vom Tisch.

    In Deutschland gilt Meldepflicht, somit müssten eigentlich alle Daten vorliegen. Wer sich nicht meldet hat dann eben ein Problem.

    In der Tat gibt es eine Meldepflicht, es gibt aber auch Ausnahmen

    davon. Wo eben dann keine Meldepflicht mehr greift. Und es ist

    eben nicht das Problem der Menschen, wenn man auf staatlicher

    Seite, neuen Lebensentwürfen keine Rechnung trägt. Das

    Melderecht wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, Chancen

    hatte man genug, stattdessen hat man sich mit unsinnigen Über-

    wachungsmöglichkeiten beschäftigt.

    Die Krankenkassen haben ihre Daten anscheinend auch nicht so recht im Griff, was man ja an den Gutscheinen für die Masken sehen kann.

    Ja, es ist aber ein besserer Ansatz, als zum Beispiel das der Staat

    Daten der Bürger kaufen muss. Wobei die Krankenkasse nur

    eine Möglichkeit ist, man könnte es auch anders gestalten

    (siehe meinen Vorschlag im letzten Posting).

    Möglichkeiten gibt es genug, wie man es einfach und rechts-

    sicher gestalten kann. Doch irgendwie liegt das "einfache"

    nicht so ganz in der deutschen DNA. Siehe aktuell nur auch

    die laufende Debatte zu Öffnung Ja/Nein. Das da aber

    auf rechtlicher Seite schon Dammbruch droht, merken die

    Herren und Damen nicht. In BaWü wurde heute z.B. die

    landesweite Ausgangssperre einkassiert, sie ist mit der

    aktuellen Lage nicht mehr zu rechtfertigen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Also unsere Stadt hat vor Weihnachten jedem Bürger über 60 Jahren 3 FFP2 Masken zukommen lassen, dazu noch ein Infoschreiben und eine Tafel Schokolade als Nervennahrung und Gruß von der Stadt. Inzwischen wurden alle über 80 Jahren angeschrieben und Unterstützung angeboten bei der Beschaffung eines Impftermins und auch bei der Fahrt zum Impfzentrum.

    Das mag datenschutzrechtlich nicht ganz korrekt sein, wäre mir aber unter Abwägung der Risiken als flächendeckende Lösung immer noch lieber als das was ansonsten so alles praktiziert wird.

    Das Angebot wird gut angenommen und viele Bürger fühlen sich begleitet und nicht mehr alleine gelassen. Schon über 40 Impftermine wurden so über die Stadtverwaltung vermittelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Also unsere Stadt hat vor Weihnachten jedem Bürger über 60 Jahren 3 FFP2 Masken zukommen lassen, dazu noch ein Infoschreiben und eine Tafel Schokolade als Nervennahrung und Gruß von der Stadt.

    Das ist sicherlich eine gute Sache, aber rechtlich bestimmt fern

    jeder Zulässigkeit.

    Inzwischen wurden alle über 80 Jahren angeschrieben und Unterstützung angeboten bei der Beschaffung eines Impftermins und auch bei der Fahrt zum Impfzentrum.

    Das kann man auch anbieten, ohne auf die Daten der Bürger zugreifen

    zu müssen. So zum Beispiel im Rahmen von Veröffentlichungen in

    der örtlichen Presse/Amtsblatt.

    Das mag datenschutzrechtlich nicht ganz korrekt sein, wäre mir aber unter Abwägung der Risiken als flächendeckende Lösung immer noch lieber als das was ansonsten so alles praktiziert wird.

    Ja, das ist aber der Punkt, wo der Willkür Tür und Tor

    geöffnet wird. Und was ist der nächste Anlass, wo zum

    Beispiel rechtswidrig die Daten der Bürger missbraucht

    werden? Auch die Pandemie rechtfertigt nicht fragwürdige/

    rechtswidrige (sofern zutreffend) Vorgehensweisen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  •  "Mitführpflicht" von Mund-Nase-Bedeckungen "

    Verkehrsministerium plant: Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden (saarbruecker-zeitung.de)

    Was haltet ihr davon ??

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  •  "Mitführpflicht" von Mund-Nase-Bedeckungen "

    Verkehrsministerium plant: Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden (saarbruecker-zeitung.de)

    Was haltet ihr davon ??

    Ich bin IMMER für ein neues Geschäftsmodell zu haben.

    1. Neue Bußgeld-Einnahmequelle

    2. Neuer Markt für den Konsum (Verfalldatum möglichst kurz definieren!)

    3. Es sind ja nur die Autofahrer, die haben's ja.

    4. Geringer Preis, geringer Widerstand

    Das einzige Problem, was ich damit habe: warum bin ich selbst nicht auf diese Idee gekommen? Das kratzt jetzt an meinem Ego, wie der Bitcoin. Hätte kaufen müssen, als ich erfahren habe, dass der Messias dieses Zeug lobt. Jetzt hat er gekauft, und für mich ist es mal wieder zu spät... Es ist auch zu spät, in den Masken-Vertrieb einzusteigen. Loser...

    MaHuber auf jeden Fall, wenn man durch ein Gebiet mit Bordsteinschwalben fährt. Gilt auch für Feuerwehr und Rettungswagen. Genial! Ich male mir gerade aus, wie ich Scheuer auf eine Karibik-Kreuzfahrt einlade (mit Familie) ihn gegen eine kleine Spende überrede, die Kondom-Pflicht euroführen, eine Franchise für Kondom-Kioske vor solchen Zonen Aufbau aufbaue, mit Margen für Frührentner, ich dort hineinstelle, die dpd-Fahrer zu Rendite-Monstern erhebt, große Plakate aufhänge, und jeder Oma in ihrem gepflegten 4-er Golf Kondome verkaufe!

    Ich glaube, ich stelle gleich den Antrag beim KfW. Dieser Business-Case MUSS genehmigt werden!

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (9. Februar 2021 um 07:39)

  • Hallo,

     "Mitführpflicht" von Mund-Nase-Bedeckungen "

    Verkehrsministerium plant: Masken könnten wie Warnwesten in Autos Pflicht werden (saarbruecker-zeitung.de)

    Was haltet ihr davon ??

    Nix. Ist billiges Wahlkampf- und vor allem Ablenkungsmanöver,

    vom Untersuchungsausschuss im Bundestag und seiner Rolle

    u.a. in Sachen Maut. Da gibt es Fragen über Fragen und unzählige

    Widersprüche, doch oftmals erinnert sich der Herr an bestimmte

    Sachverhalte nicht mehr.

    Auch praktisch kann man das nicht wirklich umsetzen. Sicherlich

    in Zeiten einer Pandemie kann es geboten sein und es ist auch

    Realität. Doch die Polizei und Rechtsverbände haben generell

    zur Problematik schon Stellung genommen. Maske und Sonnenbrille

    oder Maske und Hut/Mütze und der Fahrer ist kaum noch erkennbar,

    Was dann eine Verfolgung bei Verstößen oder Straftaten erschwert

    bis unmöglich macht.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moment!

    MITFÜHREN, nicht aufsetzen! Auch mit den "Aidshandschuhen" fährt kein Mensch... Außer es ist ihm danach. Das Warndreieck wird auch nicht jedes mal benutzt, wenn man losfährt... Auch wenn manchen Fahren gut stünde, je ein Warndreieck vorne und hinten an die Scheibe zu klemmen, und dann erst loszufahren...

    Mitführen heißt, dass er im Fall von Erster Hilfe oder auch nur auf dem Supermaktparkplatz die Maske dabei hat (also keine Ausrede).

    Was wir mit der Oma machen, die vergessen hat, die Maske in ihren Rollator zu packen, und ebenfalls über den Supermakt-Parkplatz läuft, weiß ich noch nicht. Ich denke, sie muss als gemeingefährliche Gefährderin in Beugehaft, wenn sie das Bußgeld nicht bezahlen kann oder will.

  • Hallo,

    eine Mitführpflicht macht nur einen Sinn, wenn daraus

    auch eine Tragepflicht wird. Wie und wann diese Tragepflicht

    entsteht, ist ein anderes Thema. Es ist Unsinn.

    Was wir mit der Oma machen, die vergessen hat, die Maske in ihren Rollator zu packen, und ebenfalls über den Supermakt-Parkplatz läuft, weiß ich noch nicht. Ich denke, sie muss als gemeingefährliche Gefährderin in Beugehaft, wenn sie das Bußgeld nicht bezahlen kann oder will.

    Natürlich....meine Güte.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    eine Mitführpflicht macht nur einen Sinn, wenn daraus

    auch eine Tragepflicht wird. Wie und wann diese Tragepflicht

    entsteht, ist ein anderes Thema. Es ist Unsinn.

    Also: dass dies Unsinn eines Verkehrsministers ist, ist klar.

    Aber die Mitführpflicht allgemein ist ein aktuell nachvollziehbares Thema. Ich halte so eine Regelung - wie wir das oben schon gesehen haben - trotzdem nicht als ein ernstzunehmendes Thema, schon gar nicht für den SexVerkehrsminister.

  • Also unsere Stadt hat vor Weihnachten jedem Bürger über 60 Jahren 3 FFP2 Masken zukommen lassen, dazu noch ein Infoschreiben und eine Tafel Schokolade als Nervennahrung und Gruß von der Stadt. Inzwischen wurden alle über 80 Jahren angeschrieben und Unterstützung angeboten bei der Beschaffung eines Impftermins und auch bei der Fahrt zum Impfzentrum.

    Das mag datenschutzrechtlich nicht ganz korrekt sein, wäre mir aber unter Abwägung der Risiken als flächendeckende Lösung immer noch lieber als das was ansonsten so alles praktiziert wird.

    Das Angebot wird gut angenommen und viele Bürger fühlen sich begleitet und nicht mehr alleine gelassen. Schon über 40 Impftermine wurden so über die Stadtverwaltung vermittelt.

    wäre für meine Eltern optimal. Wir Kinder leben 400 bzw. 800 Km weit entfernt. Ausserdem ist das was wir sagen, eh immer falsch. Mein Vater ist ein sehr schwieriger Mensch. Internet haben meine Eltern nur bedingt bis gar nicht und schon gleich 2x nicht das technische Verständnis.

    Ein Brief wäre daher für sie das Beste. Da steht es schwarz auf weiß und die Info kommt weder von meinem Bruder noch von mir.

    Ich glaube auch, dass meine Eltern in dieser Beziehung kein Einzelfall sind.

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  • Hallo,

    Corona und Arbeitsschutz:

    https://www.tagesschau.de/investigativ/r…schutz-101.html

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ist eigentlich schon fast Corona-Humor...;(

    Schwangere in Großraumbüro -> Homeoffice wird nicht angeboten, weil sie zu hause alleine ist und Alleinarbeit nach MuSchG verboten ist...

    Wo soll das denn herkommen? Les ich im MuSchG tatsächlich anders...

    Gruß

    Moritz

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  • MuSchG, §2 (4)

    "Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."

    Kann der AG die Einschränkung beseitigen, darf sie auch allein arbeiten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • MuSchG, §2 (4)

    "Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."

    Kann der AG die Einschränkung beseitigen, darf sie auch allein arbeiten.

    Welche Einschränkungen? Sie arbeitet ja nun mal nicht in seinem räumlichen Verantwortungsbereich, damit fällt der zweite Satzteil mMn weg...

  • MuSchG, §2 (4)

    "Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."

    Kann der AG die Einschränkung beseitigen, darf sie auch allein arbeiten.

    Homeoffice ist zudem nicht der räumliche Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

    Jetzt ist alles geregelt.

    Gruß Roland