Umgang mit Coronavirus

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  • Das kommt auf die Coronaverordnung des Landes an.

    Man kann nur versuchen auf dem Laufenden zu bleiben und dem MP bei den Pressestatements zuhören.

    Solange nichts verschriftlicht ist kann sich alles ändern

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  • Mick1204 : Ahem, wollen wir den Begriff "SARS-COV2-Arbeitsschutzverordnung" für das neue ab heute und "SARS-COV2-Arbeitsschutzregel" für die Ablöseschrift der Standarts nehmen? ;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Das kommt auf die Coronaverordnung des Landes an.

    Man kann nur versuchen auf dem Laufenden zu bleiben und dem MP bei den Pressestatements zuhören.

    Solange nichts verschriftlicht ist kann sich alles ändern

    Ich weiß nicht. Hier geht es um die SARS-CoV Arbeitsschutzregel und der ist aus meiner Sicht eindeutig.

    Das was Du meinst betrifft die Coronaverordnung der jeweiligen Länder und betrifft das öffentliche Leben.


    Unten steht geschrieben: Lüften und Abtrennung. Von Masken steht da erstmal noch nichts.


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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Mick1204 : Ahem, wollen wir den Begriff "SARS-COV2-Arbeitsschutzverordnung" für das neue ab heute und "SARS-COV2-Arbeitsschutzregel" für die Ablöseschrift der Standarts nehmen? ;)

    Weiß nicht, was Du meinst?:Lach:

    Danke!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Mick

    § 2 ist soweit eindeutig. Interessant ist § 3:


    § 3

    (1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn

    1. die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder

    2. der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder

    3. bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist.


    Daher bin ich mir immer noch Unklar darüber, ob Maßnahmen wie Lüftung oder physik. Abtrennungen lt. Gefährdungsbeurteilung ausreichend sind oder bei "verstoß" gegen die Flächenregel in § 2 unabhängig davon MNB zu tragen ist.

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  • Sie setzen doch eher die NMB in Rente und verpflichten zu den beiden dort festgelegten Maskentypen (nebst Anhang).

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Daher bin ich mir immer noch Unklar darüber, ob Maßnahmen wie Lüftung oder physik. Abtrennungen lt. Gefährdungsbeurteilung ausreichend sind oder bei "verstoß" gegen die Flächenregel in § 2 unabhängig davon MNB zu tragen ist.

    Moin,


    ich mache es mal an einem realen Beispiel fest.


    a) Büro 19,77m². Die Tätigkeit erfordert die gleichzeitige Anwesenheit von 2 Personen. Die Personen sitzen sich gegenüber an Schreibtischen, die jeweils 80cm tief sind. Damit Abstand >1,5m. Zwischen den beiden Personen steht eine Trennscheibe. Das Lüftungsintervall und die Lüftungsdauer (in Abhängigkeit des Deltas zwischen Außen- und Innenraumtemperatur) sind definiert und mit einem schicken Plakat an die Bürowand "genagelt". >>> keine Maskenpflicht


    b) Mein Büro 31,68m². Normalerweise sitze ich dort alleine. Zur Kommunalwahl haben wir in diesem Büro einen Auszählungswahlvorstand mit fünf Personen. Die fünf Personen müssen zusammen arbeiten und im gleichen Raum arbeiten. Tätigkeiten wie folgt:


    A liest Stimmzettel vor

    B sitzt neben dran und kontrolliert, ob korrekt abgelesen wurde

    C erfasst die Stimmen am PC

    D sitzt an einem zweiten Monitor gegenüber von C und kontrolliert die Eingabe

    E überwacht die korrekte Auszählungshandlung


    Auszählungen sind generell öffentlich, also dürften auch Bürger der Stimmenauszählung beiwohnen. Da kann ich jetzt so viel Lüften und Plexiglas aufbauen wie ich will. Bei meiner Gefährdungsbeurteilung kommen ich immer zu dem Schluss >>> Maskenpflicht


    Du siehst, es gibt kein schwarz oder weiß. Du musst es in Deiner Geährdungsbeurteilung festlegen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das ist die Gefährdungsbeurteilung ......

    wir haben ein Lüftungskonzept / Personenbegrenzung anhand von 10 qm/pro Person,

    FFP2 Maskenpflicht und noch ein paar Kleinigkeiten....

    Wir haben die Pflicht eingeführt, ein medizinischer M-N-S zu tragen. Bieten aber auch FFP2 an, die "freiwillig" getragen werden können.

    Freiwillig, damit befinden wir uns mit der Angebotsvorsorge in der Grauzone.

    In einem Bereich gibt es die FFP2-Tragepflicht mit Angebotsvorsorge.


    Hat jemand ein guten Video bezüglich Unterweisung "An- und Ablegen von med.MNS und FFP2 (Faltmaske mit Ohrschlaufen)?

    Ich möchte per Mail die Mitarbeiter vorab über das richtige An- und Ablegen informieren (die Damen in den Videos sind meist hübscher wie ich..)

  • Hat jemand ein guten Video bezüglich Unterweisung "An- und Ablegen von med.MNS und FFP2 (Faltmaske mit Ohrschlaufen)?

    Ich habe für die Ohrschlaufenmasken noch kein gutes Video gefunden - da sind immer Anlegefehler drin ...
    Maske sitzt zu tief, Maske wird mit aufgesetzter Brille angelegt, Nasenbügel nicht oder nicht richtig angepasst, und andere Kleinigkeiten mehr.
    Von Dichtprüfung und Hinweis auf saubere (desinfizierte) Hände ganz zu schweigen.
    Und dann geht's ja auch noch um das richtige Absetzung, Aufbewahrung, und, und ...

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

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  • Ich weiß nicht. Hier geht es um die SARS-CoV Arbeitsschutzregel und der ist aus meiner Sicht eindeutig.

    Das was Du meinst betrifft die Coronaverordnung der jeweiligen Länder und betrifft das öffentliche Leben.


    Unten steht geschrieben: Lüften und Abtrennung. Von Masken steht da erstmal noch nichts.

    Also in unserer Coronaverordnung werden auch Vorgaben für Arbeitgeber gemacht. Heißt also wenn in der Arbeitsschuzregel nichts von Masken steht, aber in der Landescoronaverordnung muss ich halt trotzdem Masken tragen. Langsam blickt da niemand mehr durch;)

  • Ich habe für die Ohrschlaufenmasken noch kein gutes Video gefunden - da sind immer Anlegefehler drin ...
    Maske sitzt zu tief, Maske wird mit aufgesetzter Brille angelegt, Nasenbügel nicht oder nicht richtig angepasst, und andere Kleinigkeiten mehr.
    Von Dichtprüfung und Hinweis auf saubere (desinfizierte) Hände ganz zu schweigen.
    Und dann geht's ja auch noch um das richtige Absetzung, Aufbewahrung, und, und ...

    so geht es mir auch, Hier kann ich leider nicht verstehen, warum die DGUV als Vorbild nicht das ultimative Video bereitstellt, damit alle Menschen die Maske richtig aufsetzen. Der Bund soll sich bitte heraushalten, denn dann kommt erst eine Projektgruppe ähnlich "Wiederverwenden von FFP2 "Aufhängen im Wohnzimmer" zustande.


    Das Video von 3M ist ganz gut, aber dort wird nicht die Schlaufen-Faltmaske präsentiert.

    Die Durchführung der Dichtheitsprüfung mittels Fit-Test-Haube finde ich während der Pandemie auch nicht optimal....



    Wie bewertest du dieses Video: FFP2 Maske

    (Zum verlinken per Mail sollte OK sein)

    2 Mal editiert, zuletzt von mika2013 ()

  • Ich habe für die Ohrschlaufenmasken noch kein gutes Video gefunden - da sind immer Anlegefehler drin ...
    Maske sitzt zu tief, Maske wird mit aufgesetzter Brille angelegt, Nasenbügel nicht oder nicht richtig angepasst, und andere Kleinigkeiten mehr.
    Von Dichtprüfung und Hinweis auf saubere (desinfizierte) Hände ganz zu schweigen.
    Und dann geht's ja auch noch um das richtige Absetzung, Aufbewahrung, und, und ...

    Es wird etwas praktikables gebraucht.


    Desinfiziert ist "nice to have", aber sauberer als im Alltag, wenn sich Leute ohnehin ins Gesicht greifen, wird's nicht.


    Ein Video ohne "Anfassen der Innenseite" sollte "gut genug" sein. Ich biege den Nasenbügel vorab zu einem 180°-Bogen mit ca. 05, cm Durchmesser, lege die Maske dann MIT Brille an (wohin sonst mit der Brille?), schiebe die Maske danach drunter, und biege den rest des Drahtes noch durch andrücken zurecht. Eine andere Lösung gibt es (für mich) unterwegs nicht.


    Desinfizieren nur, wenn ich "Fremdes" angefasst habe, wobei keine Rede von Desinfizieren sein kann. Die Fingerkuppen alkoholisieren kommt eher hin.


    30 s korrekte Desinfektion vor jedem Anfassen der Maske - in einer Produktion - gute Nacht!

  • Hallo in die Runde,


    Die Verwirrung mit der Maskenpflicht ist noch steigerungsfähig:Lach:


    Bei uns hat die Kreisverwaltung Freitagsnachmittags angeordnet, dass ab Montag in allen Räumlichkeiten in den Betrieben, sobald mehr als 1 Person anwesend ist, MNB zu tragen ist.


    Alle Räumlichkeiten bedeutet egal ob 12m² Büro oder 12.000m² Halle, >1 Personen anwesend = Maskenpflicht.


    Wie man denn bei der Regelung essen oder trinken soll wurde auch nicht bedacht. In den Pausen ist Einzelhaft anzuordnen;)


    Gruß

    Harti

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  • Wie bewertest du dieses Video:

    Die Maske sitzt viel zu tief. Der Nasenbügel lässt sich über den Nasenflügeln nicht sauber anpassen speziell im Übergang Nase-Wange, du drückst dir die Nasenflügel zusammen, kriegst schlecht Luft und es hört sich beim Sprechen komisch an.


    Die Durchführung der Dichtheitsprüfung mittels Fit-Test-Haube finde ich während der Pandemie auch nicht optimal...

    Es ist problemlos möglich mit einem entsprechenden Hygienekonzept.
    Die Haube ist nach jeder Anwendung innen und außen zu desinfizieren (ich persönlich nehme B15, 3%, 3 Min. Scheuer-Wischdesinfektion mit Tüchern
    Dito für das Nebulizer-Kopfteil.
    Der Prüfer trägt FF2 ohne Ausatemventil.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • 30 s korrekte Desinfektion vor jedem Anfassen der Maske - in einer Produktion - gute Nacht!

    30 Sekunden bei guten Mitteln, ansonsten 60 Sekunden!



    Oh nein, immer diese Kurzschluss Reaktionen

  • Kann man eine Verordnung bitte auch so schreiben, dass die Ziele klar formuliert sind?

    Sie muss ja über alle Branchen gültig sein, das ist das große Problem.

    Halbe IT daheim zzgl. derer die vom diesem mit LT ausgstattet wurden. Und jetzt?

    Ist doch praktisch, die können alle im Homeoffice los legen.

    Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten findet im Klassenverbund statt. Teilweise bis zu 12 Azubis

    Da würde ich mal in der Landesverordnung nachlesen, was dort zum Schulbesuch bzw. Berufsschulbesuch steht. Bei uns gibt es da z.B. keinen Präsenzunterricht.

    Der Entwurf der SARS-CoV2 Arbeitsschutzregel sagt FFP2 oder mediziniche Masken sind zu tragen.

    Das ist die Verordnung, nicht die Regel. Wird anscheinend heute veröffentlicht und gilt dann ab kommenden Mittwoch.

    Bzgl. der Raumgröße (Fläche) sehe ich da erst einmal kein Problem. Die Räume sind so wie sie sind und es gibt hier Bereiche, da kann die 10 qm-Regel nicht eingehalten werden.

    Die 10m² Regel verbietet für mich zunächst Bürotätigkeiten zu zweit in einem Büro <20m², denn es dürfte nur selten erforderlich sein, dass 2 Personen im Büro zusammen arbeiten. Wenn ich aber keine andere Wahl habe, dann muss ich eben zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Lüftung betreiben. Soweit zum §2.

    Jetzt zum §3, dort werden die 3 Bedingungen aufgeführt, zunächst die Vorgaben nach §2 also auch die Raumabmessungen je Arbeitnehmer, dann der Mindestabstand und Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß. Dies alles ist über "oder" verbunden => sobald mindestens eines der Kriterien zutrifft ist Mund-Nasen-Schutz erforderlich und auch zu tragen. Kriterien für den Mund-Nasen-Schutz sind auch aufgeführt, also fällt der Stofflappen weg.

    Jetzt zurück zum 2 Personen Büro mit <20m². Wenn man dort zu zweit arbeiten muss, dann muss ich mit Lüftung die zu geringe Raumgröße kompensieren, ich muss aber auch Mund-Nasen-Schutz tragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ein Video ohne "Anfassen der Innenseite" sollte "gut genug" sein. Ich biege den Nasenbügel vorab zu einem 180°-Bogen mit ca. 05, cm Durchmesser, lege die Maske dann MIT Brille an (wohin sonst mit der Brille?), schiebe die Maske danach drunter, und biege den rest des Drahtes noch durch andrücken zurecht. Eine andere Lösung gibt es (für mich) unterwegs nicht.

    Wir reden vom betrieblichem Bedarf.
    Entweder richtig zeigen oder gar nicht. Ein bißchen schwanger gibt es auch nicht.
    0,5 cm-Bogen ... Bei einer Nase mit messerschmalem Nasenrücken, o.k. ... bei europäischen Gesichern sind eher 2 - 3 cm (Daumenbreite) sinnvoll.
    Brille ablegen sollte sein - die macht dabei gerne mal einen Abflug, ebenso der Blick in einen am Aufsetzort aufgehängten Spiegel.


    30 s korrekte Desinfektion vor jedem Anfassen der Maske - in einer Produktion - gute Nacht!

    Komisch ... ich kenne viele Betriebe, da funktioniert das vom Eingang bis zum Arbeitsplatz problemlos.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

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  • 30 Sekunden bei guten Mitteln, ansonsten 60 Sekunden!

    In der Arbeit haben wir das gute Mittel (Pharma). Was die Leute privat machen, interessiert mich nicht. 90% Raucher. Bevor ich denen etwas über Gesundheit und Infektion im Privatbereich erzählen soll, müssen die mit dem Rauchen aufhören. Win-Win: ich gehe denen nicht auf den S*ck und habe meine Ruhe.

  • Wir haben jetzt innerbetrieblich die Regelung so umgesetzt, dass bei Nichterfüllung der 10qm-Regel alle im Raum befindlichen Personen mind. eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.


    Wie AxelS schrieb, die in § 3 aufgeführten Bedingungen sind mit "oder" verbunden, das ist juristisch sauber. Sobald eine Bedingung erfüllt ist, ist MNS gem. der Verordnung zu tragen.


    Homeoffice, Entzerrung bei der Belegung der Räume, etc. hat natürlich Vorrang.