Umgang mit Coronavirus

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  • Ich konnte Söder in einer Argumentation noch folgen, dass FFP2 ja nicht nur Fremdschutz, sondern auch Eigenschutz ist.


    Medizinische Masken schützen dagegen nur das Gegenüber und mehr tun sie auch jetzt nicht, selbst wenn sie nun der Bundesregierung gefordert werden.

    Und da sind wieder die Medien schuld: Achtung Achtung "nur noch FFP2 und OP-Masken in Geschäften zulässig"

    Nach Merkel sind nur medizinische Masken erlaubt. Wer kann bitte die Minister und Frau Merkel informieren.

    Jeder meint was, aber in dieser Position darf dies nicht passieren - FFP sind keine medizinische Masken.

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  • Hallo,


    bevor man sich groß Gedanken macht, sollte

    man abwarten auf die jeweiligen Landesregierungen.

    Es hat sich doch gestern gezeigt, es besteht keine

    Einigkeit. Während Frau Merkel in der PK die Ergebnisse

    verkündet, verkündet zur selben Zeit z.B. Kretschmann

    aus BaWü, Abweichungen von der "Linie".


    Daher würde ich auch abwarten, was und in welchem

    Umfang je nach Bundesland umgesetzt wird.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Soweit richtig, aber aufgrund Tabelle 33 im Anhang 2 (DGUV-R 112-190) kann sich die Tragezeit bei Tätigkeiten mit leichter körperlichen Belastung verlängern...oder umgekehrt...

    Genau. Bei A1 sogar um den Faktor 1,5. Aber dies betrifft nicht die Maskenpause


    Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten. Bei leichter Arbeit ist eine Ausdehnung der Tragedauer auf drei Stunden möglich.

    120 Minuten... ok, kann ich mit Leben

    180 Minuten... von Seiten der DGUV 8| Nach Corona sieht der Arbeitsschutz etwas anders aus.

  • Und da sind wieder die Medien schuld: Achtung Achtung "nur noch FFP2 und OP-Masken in Geschäften zulässig"

    Nach Merkel sind nur medizinische Masken erlaubt. Wer kann bitte die Minister und Frau Merkel informieren.

    Jeder meint was, aber in dieser Position darf dies nicht passieren - FFP sind keine medizinische Masken.

    Hätten die mich mal eingeladen, dann hätte ich da schon für Klarheit gesorgt :doppelthumbsup:

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  • Ganz einfach ... spart dem Hersteller den Zeitaufwand, die Kosten für eine Zulassung als Medizinprodukt ...

    genau, dass ist auch mein Hintergedanke, aber evtl kommt mündlich die Aussage, dass sie geeignet sein sollte.

    Und mit der Aussage kann man dann die Overalls ggf. in "ausgewählten Bereichen einsetzten. Natürlich nicht auf einer Station mit infektiösen Patienten.

    Und Natürlich nur in dieser Ausnahmezeit, etc. und blablabla

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hätten die mich mal eingeladen, dann hätte ich da schon für Klarheit gesorgt :doppelthumbsup:

    Ich hab keine Lust mehr. ||:kr:

    Schon wieder ein Newsletter " Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2."


    Hat jemand einen guten Draht zur Presse?

  • Hätten die mich mal eingeladen

    Es wurden nur Experten eingeladen die wo geplanten Maßnahmen nicht kritisch sehen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das funktioniert nur mit Security vor der Tür. Das ist dem Einzelhandel zu teuer.

    Neulich bei Netto im Bahnhof Ludwigsburg. Am Eingang stand ein Security Mitarbeiter und hat jeden der seine Maske nicht korrekt über Mund und Nase hatte aufgefordert, die Maske korrekt aufzusetzen. Ich bin extra eine Weile dort stehen geblieben um die Reaktionen mit zu bekommen. Fast alle haben die Maske korrekt aufgesetzt. Einer meinte, nach ein paar Schritten, er kann die Maske wieder unter die Nase ziehen, aber der Security Mitarbeiter ist ihm sofort nach und hat ihn erneut zum korrekten Tragen aufgefordert. Ein anderer wollte nicht da bekam er zu hören "Dann dürfen Sie den Laden nicht betreten". Der Security Mitarbeiter hat sich dem Kunden in den Weg gestellt und zum Ausgang gezeigt.

    Wie ich meine, war dies vorbildlich und wenn man das ein paar tage konsequent macht, halten sich die Kunden auch daran.

    Bei uns wurden einige hunderttausend Schutzoveralls beschafft, die in Kartons mit "not for medical application" beschriftet sind.

    Könnte auch daran liegen, dass eine Zeit lang keinerlei Ware für medizinische Verwendung aus China exportiert werden durfte. Aber die chinesischen Händler sind ja kreativ. ;)

    180 Minuten... von Seiten der DGUV 8| Nach Corona sieht der Arbeitsschutz etwas anders aus.

    Ja, wurde so von Fachgremien festgelegt und funktioniert in der Regel auch recht gut. Man muss auch bedenken, dass FFP Masken im gewerblichen Einsatz häufig auch bei staubenden Tätigkeiten Verwendung finden und da setzt der Filter im Lauf der Zeit zu, auch hieraus ergibt sich die Begrenzung der Tragezeit, die dann gleichzeitig einen Maskenwechsel auslöst.

    Frage mal auf einer Corona Station nach, wie lange die ihre Masken tragen. Da dürfte man oft bei 3h und darüber liegen, denn jeder Maskenwechsel ist ein potentielles Kontaminationsrisiko.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Oh Mann,


    gerade eine Email von einem "kleinen" Abteilungsleiter an den großen Verteiler erhalten der sagt, dass das, was da na Masken beschlossen worden ist nun auch ab sofort verbindlich in der Firma gilt... natürlich ohne Absprache mit mir und ohne Information des Geschäftsleiters... (der eh allergisch auf Masken reagiert).

    Ich möchte ihm dann mal den Passus aus dem Arbeitsschutzstandard weiterleiten und auch das von der BMAS-Seite und das von der BAuA, und das von der gestrigen Pressekonferenz, und.....


    Oder wurde

    "...auch die Anwendung von MNB..." bereits aus dem Arbeitsschutzstandard gestrichen?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • § 3

    Mund-Nasen-Schutz

    (1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der

    Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn.............


    siehe


    BMAS - Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)


    Homeoffice überall da, wo es möglich ist (bundesregierung.de)


    BMAS - FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Könnte auch daran liegen, dass eine Zeit lang keinerlei Ware für medizinische Verwendung aus China exportiert werden durfte. Aber die chinesischen Händler sind ja kreativ. ;)

    Danke für den Hinweis. Jetzt stellt sich eine Frage mehr...

    Billig produziert ohne Schutzwirkung (aber gekennzeichnet) oder Schutzwirkung vorhanden und Kennzeichnung lediglich für Export auf den Kartons angebracht...


    Augenscheinlich sehe ich keine Unterschiede zu unseren geprüften Overalls.

    Gruß Roland

  • Der Link funktioniert nicht mehr... aber hier ist der Entwurf zur Ergänzung / Änderung:

    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=4


    Allerdings ist es noch nicht in Kraft getreten...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Danke für die Links *schnaps*Schnaps für alle

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Der Link funktioniert nicht mehr... aber hier ist der Entwurf zur Ergänzung / Änderung:

    hier der korrekte link:

    https://www.bmas.de/DE/Service…eitsschutzverordnung.html


    im Text steht folgender satz:

    .... des jeweiligen Wirtschaftszweigs und eines bereits
    bestehenden Homeoffice-Angebots und dessen Nutzung Sachkosten in Verbindung mit der
    Umsetzung von Infektionsmaßnahmen entstehen.


    also sollen wir infiziert werden? Oder fehlt da das Wort "Schutz" drin? ist das ein Fehlerteufel? Oder bin ich schlecht in Deutsch?

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta ()

  • Hallo,


    wer hat denn schon eine GBU mit der neuen Arbeitsschutzverordnung erstellt?


    Vorlagen?

    Scheiß auf Arbeitssicherheit im Labor - ich will endlich Superkräfte :rock2:

  • Hallo in die Runde und Danke für die Links,


    ich habe zu der Interpretation der VO mal 2 Fragen:


    - in §3 wird von medizinischen Gesichtsmasken gesprochen, in der Begründung wird auf Masken nach DIN 14683 verwiesen, im eigentlichen Anhang zu den verschiedenen zugelassenen Masken tauchen diese nicht auf. Sind die Masken nach DIN 14683 zulässig oder nicht?


    - die 10 m² pro MA beziehen sich Brutto-Fläche des Raumes?


    Danke und Gruß

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 () aus folgendem Grund: falsches Wort ersetzt

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  • die 10 m² pro MA beziehen sind Brutto-Fläche des Raumes?

    ja so habe wir bisher u. a. die Personenbegrenzung in verschiedenen Bereichen festgelegt (Sozialräume, Umkleiden/Toiletten, Besprechungsräume, Büros usw.)

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin


    - die 10 m² pro MA beziehen sich Brutto-Fläche des Raumes?

    Meine persönliche Logik sagt nein, ich werde bei meiner Beurteilung mich auf die Nettofläche beziehen.


    Neben dem Abstand geht es ja auch immer um Aerosole im Raum. Und wenn der halbe Raum mit Schränken vollgestellt ist, womöglich noch dicke Mauern und Einbauten, teilen sich mehrere MA trotz Abstand ggf. nur einen geringen Luftraum.

    (Da die neue Variante, deren Ausbreitung es zu verhindern gilt, viel ansteckender sein soll, sollte insbesondere auf den Luftraum geachtet werden.)


    Wäre interessant zu wissen woher diese 10 m2 kommen. wenn ich um mich einen Kreis ziehe, und darum ein Quadrat lege:S, sitze ich in einem 9 m2 Feld. Das würde dann in etwa den 10m2 entsprechen,.:/

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Die 10 m² kommen von da, wo auch die 15 min herkommen (Britenvirus müsste auf 10 min reduziert werden = 66%), die FFP2-Masken herkommen (Britenvirus FFP3, mit 4% besserer Wirkung). Also müssten die 10 m² auf 15 m² ausgeweitet werden. Die Form der m² ist irrelevant, solange Du 1,5 m Abstand - upps - 2,2 m Abstand (150% wegen Britenvirus) einhältst, und das Lüftungskonzept nach Formel (abzüglich 30% der Zeit für Britenvirus oder die Lüftungsrate per Ventilator um 70% erhöhen) einhältst.


    Es ist doch ganz easy: Corona ist Corona. Britenvirus ist 70% ansteckender als Corona. Du musst also die Summe Deiner Maßnahmen um 70% erhöhen, um die gleiche Schutzwirkung gegen Britencorona zu haben, wie gegen Ischgl-Corona.