Umgang mit Coronavirus

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  • Wie sieht das dann für den Arbeitsweg aus? Muss die Firma darauf bestehen und dann natürlich diese auch zur Verfügung stellen? Wie kontrolliert Ihr das?OP-Masken oder KN-95 oder FFP2? Wir befinden uns hier in RLP... (die Regierung hier setzt solche

    Arbeitsweg ist Privat ...

    wir haben ab betreten des Betriebsgelände FFP2 Maskenpflicht (KN95 oder N95 gehen auch)....in gewissen Bereichen Raucherbereiche, Einzelbüros und extra Bereich für Tragepause müssen keine Masken getragen werden.


    In Bayern muss man zum Einkäufen und in ÖPNV FFP2 Masken Tragen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Naja, eigentlich ist der Arbeitsweg versichert.

    NUR muss man natürlich beweisen können, das man sich auf dem Arbeitsweg angsteckt haben, :Lach: und das wird z. B. im ÖNV sicher sehr schwer.


    Versicherungsschutz BG ETEM

    "Hat der Kontakt mit einer Indexperson auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg stattgefunden und ist in der Folge eine COVID-19-Erkrankung aufgetreten, kann unter den aufgeführten Bedingungen ebenfalls ein Arbeitsunfall vorliegen. Insbesondere ist hier an vom Unternehmen organisierte Gruppenbeförderung oder Fahrgemeinschaften von Versicherten zu denken."

    Überdies sollte es eigentlich imInteresse des AG sein, dass der MA gesund in der Firma angommt.

    Wie immer die Rechnung ein paar FFP masken , gegen ggf. 6 Wochen Verdiesntausfall.

    (Bei Lidl gab es sogar gestern FFP2 Masken für 99 Cent/ Stück).


    Aber mir ist schon klar Wunschdenken.

    Mein AG stellt FFP2 Masken, nur der Chef rationiert sie, denn es gäbe kaum ein Anlass, welche zu nutzen
    (Ok unsere Abteilung besteht zu 80-100% aus Personen, die einer Risikogruppen angehören, vermute ich mal...)

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Naja, eigentlich ist der Arbeitsweg versichert.

    Aber dem Arbeitnehmer ist freigestellt wie er den Weg zurücklegt.

    Da wir für Dienstfahrten ÖPNV vorschreiben gibt es dafür auch Masken. Für den Weg zur Arbeit derzeit nicht (man soll ja ins Homeoffice, auch wenn es keiner so wirklich äußert). Wir prüfen aber momentan wie wir unseren MA entgegenkommen können.

  • Muss die Firma darauf bestehen

    Bei Dienstfahrten schon. Gibt bei uns klar definierte Regelungen auch über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • FFP2 Maskenpflicht (KN95 oder N95 gehen auch)....in gewissen Bereichen Raucherbereiche, Einzelbüros

    Ist bei uns auch eindeutig geregelt, allerdings reichen bis heute MN-Masken und es wird sich strikt daran gehalten.

    Der Freistaat übt ja schon die FFP2 Tragpflicht ;)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • OP-Masken oder KN-95 oder FFP2

    KN95 - nur noch was der Bestand her gibt

    OP-Masken (MNS) für Verwaltung

    FFP2 Baustellen und Risikogruppen

    Arbeitsweg (also ab Ausgang Bürogebäude oder Baustelle) ist jedem freigestellt ob er MNB, MNS oder FFP verwendet.


    Bei Dienstfahrten (mit Mitfahrern) ist aktuell "nur" MNS.


    Und MNS und MNB und FFP mit Ausatemventil setzten ja dennoch die Einhaltung des Mindestabstandes voraus. Daher kann der GF doch gar nicht mit der Aussage kommen "... wo keine Abstände einzuhalten sind, sollte..."


    Ich habe ja gerade für unseren Verwaltungsbereich eine dauerhafte Maske in Probe. Problem kein CE und kein PSA-BV Einstufung = Alltagsmaske (MNB). Aber die Kosten von 50,-€/MA p.a. waren für die GF doch recht interessant. Mal sehen was die BG dazu sagt.

  • wie regelt ihr das dann mit der Tragedauer, wie in der DGUV Regel 112-190, Anhang 2, beschrieben??

    Die Tragedauer haben wir nach der DGUV R 112-190 in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Unter Punkt 3.2.2 steht:

    Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners.


    Wir haben die Tragezeit auf 120 Minuten dann 15 Minuten Tragezeitpause festgelegt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die Tragedauer haben wir nach der DGUV R 112-190 in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Unter Punkt 3.2.2 steht:

    Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners.


    Wir haben die Tragezeit auf 120 Minuten dann 15 Minuten Tragezeitpause festgelegt

    Danke für die Info |?

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  • Informationen zur Tragedauer, Erholungsdauer und notwendigen Pausen für FFP2/FFP3-Masken finden sich in der Tabelle in Anhang 2 (Tragezeitbegrenzung) der DGUV Regel 112-190 und bei der BAuA. Weiterhin finden sich Informationen in der Betriebsanleitung des Herstellers. Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

    Tragezeit auf 120 Minuten dann 15 Minuten Tragezeitpause

    FFP2 ohne Ausatemventil ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • FFP2 ohne Ausatemventil ?

    Ja......


    Die Tabelle in der DGUV R 112-190 haben wir als Anhaltspunkt genommen...

    Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos haben wir zusammen mit unseren BR, dem Betriebsarzt und dem zuständigen TAP der BG eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und die Tragezeit im Moment so festgelegt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wir tragen nur in den Gebäudegängen eine MNB. Keine FFP2.

    Unsere Pflegkräft in den Kliniken bei direktem Kontakt mit Rehabilitanden eine FFP2.

    Aber auch nicht ständig, weil diese sind nicht ständig Side-by-side.


    Gerade im Radio: die Alltagsmaske vrschwindet wohl aus dem Alltagsbild. Es kommt wohl der medizinische MNB.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

    Soweit richtig, aber aufgrund Tabelle 33 im Anhang 2 (DGUV-R 112-190) kann sich die Tragezeit bei Tätigkeiten mit leichter körperlichen Belastung verlängern...oder umgekehrt...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Soweit richtig, aber aufgrund Tabelle 33 im Anhang 2 (DGUV-R 112-190) kann sich die Tragezeit bei Tätigkeiten mit leichter körperlichen Belastung verlängern...oder umgekehrt...

    Genau ...also in einer Gefährdungsbeurteilung

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Tätigkeiten mit leichter körperlichen Belastung verlängern

    Tragezeit auf 120 Minuten

    Habt ihr selber schon mal eine FFP2 ohne Ausatemventil für 2 Stunden am Stück getragen ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.