Hallo,
Tübingen testet u.a. Besucher im Altenheim und hat keine Ausbrüche mehr dort.
Das stimmt nachweislich nicht. Im Vergleich zu anderen Kommunen,
steht Tübingen aber sehr gut da.
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Tübingen testet u.a. Besucher im Altenheim und hat keine Ausbrüche mehr dort.
Das stimmt nachweislich nicht. Im Vergleich zu anderen Kommunen,
steht Tübingen aber sehr gut da.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
jetzt geht es los mit der Werbung, heute ein Fax
erhalten....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Axel,
kannst Du mir für diese Aussage eine offizielle Quelle nennen?
Hausinterne Praxiserfahrung.
In bestimmten Bereichen werden bei uns Mitarbeiter täglich getestet, trotzdem gab es Infektionsfälle mit Ansteckung anderer.
Hallo,
Bei uns kommen die Einschläge aktuell im Tagesrhytmus, und das bei einer Zahl von Mitarbeitern, dass jeder jeden kennt (namentlich).
Ausnahmslos alle Infektionen kommen aus dem familiären Umfeld (Ehefrau erkrankt, Mitarbeiter dadurch angesteckt). Wie sich die jeweilige Ehefrau angesteckt hat, ist UNS unbekannt.
Es gibt keinen Prozess, der Ehepartner von Erkrankten standardmäßig freistellt (das ist keine Kritik, sondern die Rechtslage, an die wir uns halten müssen).
Wir (Landkreis) stehen mit Inzidenzwert 73 noch relativ mittelschlecht da, waren schon immer "Schlusslichter" bei den Corona-Infizierten.
Wir haben praktisch keinen ÖPNV, keine "Partyszene" - um nicht zu sagen, wer einen toten Hund hat, der bringt ihn ziemlich genau hierher zum vergraben. Auch die Supermärkte sind relativ leer - an der Kasse max. 2-3 Personen vor Einem, meist aber niemand. Selbstverstädnlich ist die Gastronomie dicht, ebenso wie Friseure usw.
Glaubt man den Aussagen in der heutigen RKI-Pressekonferenz,
kommt aktuell ein nicht unwesentlicher Anteil der Infektionsfälle
aus Reisen.
Gruß
Simon Schmeisser
Es gibt keinen Prozess, der Ehepartner von Erkrankten standardmäßig freistellt (das ist keine Kritik, sondern die Rechtslage, an die wir uns halten müssen).
Das sehe ich ein wenig anders. Ehepartner dürften längere Zeit Kontakt mit der erkrankten Person haben, ohne geeignete Schutzmaßnahmen. => Ehepartner ist Kontaktperson 1 und für die gilt: unverzüglich Quarantäne.
Problem ist die Zeit zwischen Test der erkrankten Person und Übermittlung des Ergebnisses.
Und in genau dieser Zeit erkrankten die Kollegen. Es müsste eine Freistellung geben, sobald auch nur der Verdacht einer Erkrankung einer Person aus dem selben Haushalt vorliegt.
Hallo,
jetzt geht es los mit der Werbung, heute ein Fax
erhalten....
Gruß
Simon Schmeisser
Jetzt erst? Ich krieg diese Faxe schon mindestens ein halbes Jahr ...
Es müsste eine Freistellung geben, sobald auch nur der Verdacht einer Erkrankung einer Person aus dem selben Haushalt vorliegt.
Moin,
wo ist denn das Problem? Anstatt zu warten, bis das Gesundheitsamt etwas verfügt oder die achte Verordnung kommt, kann man doch reagieren. Wir haben das bei uns so geregelt, dass Personen, bei denen eine Ansteckung im Haushalt nachgewiesen wurde, freigestellt werden. Ruft bei uns morgens jemand an und teilt mit, dass sein Kind auf ein Testergebnis wartet, ist die Person so lange freigestellt, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Liegt ein positives Testergebnis vor und es erfolgt keine Reaktion des Gesundheitsamtes hinsichtlich unserer Beschäftigten, können sich diese Personen auf unsere Kosten testen lassen. Alles kein Hexenwerk. Man muss nur aus dem Quark kommen, anstatt vor sich hinzumaulen, wie Scheiße das in der Politik läuft, wie unfähig die Gesundheitsämter sind usw. usw.
Ruft jemand bei uns an, dass seine Frau wegen eines grippalen Infekts zu Hause bleibt, wird der Kollege auch freigestellt. Ferddisch aus - ganz einfach, man muss nur wollen.
Gruß Frank
Moin,
wo ist denn das Problem? Anstatt zu warten, bis das Gesundheitsamt etwas verfügt oder die achte Verordnung kommt, kann man doch reagieren. Wir haben das bei uns so geregelt, dass Personen, bei denen eine Ansteckung im Haushalt nachgewiesen wurde, freigestellt werden. Ruft bei uns morgens jemand an und teilt mit, dass sein Kind auf ein Testergebnis wartet, ist die Person so lange freigestellt, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Das wird bei ähnlich gehandhabt: Die Personen werden von der Anwesenheitspflicht entbunden und Teilnehmer werden dann "alternativ beschult" bzw. Mitarbeiter gehen ins Homeoffice.
Aktuell (und zunächst beschränkt auf den 31.01.21) ist es jedoch so das 100% alternative Beschulung gefahren wird und die MA (bis zu) 4/5 Homeoffice machen. - Ich habe mich z.B. für 2/5 eingetragen.
Der Test gibt auch keine Garantie, dass ich dadurch Infektionen so früh erkennen kann, dass ein Eintragen in einen Arbeitsbereich dadurch verhindert wird.
deswegen gilt ja auch üblicherweise Test nach 5 Tagen Quarantäne.
Und in genau dieser Zeit erkrankten die Kollegen. Es müsste eine Freistellung geben, sobald auch nur der Verdacht einer Erkrankung einer Person aus dem selben Haushalt vorliegt.
Du hast das Problem für Dich erkannt - ok. Welche Maßnahmen hast Du ergriffen?
Wir handhaben das ähnlich wie Guudsje. Und damit hat bisher niemand ein Problem gehabt, ganz im Gegenteil.
Bei uns wird das ähnlich gehandhabt wie bei Frank - sofort bei Erhalt der Info dass ein Familienmitglied ggf infiziert ist, wird der betreffende Mitarbeiter fürs erste freigestellt und gebeten beim Betriebsarzt einen Schnelltest zu machen.
Genauso verfahren wir bei dem Verdacht, dass sich ein Mitarbeiter infiziert hat. Kontaktpersonen der Kategorie 1 werden freigestellt bis ein negatives Test-Ergebnis vorliegt.
Das jemand zu hause bleibt, wird vom Krisenstab ganz kurzfristig entschieden. Da kann der Abteilungsleiter noch soviel jammern, für diese Vorgehensweise gibt es auch die volle Rückendeckung der GF.
Gruß
Harti
Hallo,
Jetzt erst?
Ja, war gestern generell die erste Werbung in Sachen
Corona.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Ja, war gestern generell die erste Werbung in Sachen
Corona.
Gruß
Simon Schmeisser
Gut, das Thema Schnelltests ist erst vor ein-zwei Monaten dazugekommen, aber sonst kommt das in aller Regelmäßigkeit2-3 mal im Monat.
Guudsje das Problem bei uns ist, dass nur die behördlichen Maßnahmen vom Konzern gefordert sind. Gehen wir darüber hinaus, wird die Bezahlungsfrage gestellt (logisch). Kritisch ist, dass wir der Cashcow sind, der Rest des Konzerns (Lebensmittel) durch schwere Zeiten rudert. Wenn wir nachlassen, weil wir aus Gesundheitsschutzgründen freiwillig auf Liefermengen verzichten, ist für alle - weltweit - schlecht.
Insofern BRAUCHEN wir die behördliche Vorgabe, um wirksamer Gesundheit zu schützen. Was wir "nur" tun können: wir testen die Personen, die den Verdacht äußern, mit Corona in Verbindung geraten zu sein, engmaschig durch. Der Betriebsarzt (bzw. seine Assistenz) ist in der Größenordnung von 45 min parat - Tag und Nacht. Das ist gut, aber ganz allgemein gesehen ist es schlecht, wenn "nur Schnupfen" sofort zur Krankmeldung mit allen Konsequenzen führen würde. So eine Kultur würde jede Pandemie im Keim ersticken, und die Krankenrate im Winter drastisch reduzieren - behaupte ich mal voller Überzeugung.
Wir haben bei den Schnelltests noch keinen positiven Befund gehabt - Glücksache.
Wir wurden als Firma nun auch bereits 3x getestet und hatten auch nie einen positiven Fall dabei.
Unser Betriebsarzt macht derzeit nichts Anderes als testen, und findet aktuell eine Trefferquote von im Schnitt 10% - insbesondere auch bei Lieferanten, die weit über 10% Trefferquote darstellen.
Wir hatten bisher Glück - aber wirklich "nur" Glück.
Insofern BRAUCHEN wir die behördliche Vorgabe, um wirksamer Gesundheit zu schützen.
Moin,
so kann man sich natürlich einen ganz schmalen Fuß machen. Das ist eine Ausrede der lahmeren Art und nicht mehr. Die ersehnte Verordnung wird nicht zum Schutz der Beschäftigten ersehnt, sondern um den Verdienstausfall geltend machen zu können. Auch eine prima Ansicht des Gesundheitsschutzes.
Gruß Frank
Moin,
so kann man sich natürlich einen ganz schmalen Fuß machen. Das ist eine Ausrede der lahmeren Art und nicht mehr. Die ersehnte Verordnung wird nicht zum Schutz der Beschäftigten ersehnt, sondern um den Verdienstausfall geltend machen zu können. Auch eine prima Ansicht des Gesundheitsschutzes.
Gruß Frank
Schulterzucken.... Ich kann da nichts machen. Du siehst ja in meinen Posts: ich würde jeden - auch mit Schnupfen - heimschicken. Die Entscheidungen über Uns fallen im EU-Ausland.
FYI @all:
Gesundheitsamt fragt ab: "Länger als 30 min in einem geschlossenen Raum".
Heißt im Gegenzug: es sollte vermieden werden, länger als 30 min in einem Raum gemeinsam zu verweilen....? (Ja, ich würde das befürworten)
Wobei sich bei uns bisher niemand angesteckt hat. Ausnahmslos alle Angestellten haben sich bei ihren Partnern angesteckt, sofern COVID19.
Guten Morgen,
Ich habe da mal eine Frage:
Zur Info: eine Maskenpflicht hat unser Betrieb nicht eingeführt, da unser GF sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat - Ich hatte diese schon drin - er hat diese wieder aufgeweicht mit "... wo keine Abstände einzuhalten sind, sollte..."... die Vorgesetzten kontrollieren das nicht - aber gut.
Nun wird ja die verschärfte Maskenpflicht mit bestimmten Masken für den öffentlichen Nahverkehr diskutiert.
Wie sieht das dann für den Arbeitsweg aus? Muss die Firma darauf bestehen und dann natürlich diese auch zur Verfügung stellen? Wie kontrolliert Ihr das?OP-Masken oder KN-95 oder FFP2? Wir befinden uns hier in RLP... (die Regierung hier setzt solche Maßnahmen in meinen Augen auch nicht wirklich konsequent um)
Ich habe kein Problem damit, da dem GF wieder die Maskenpflicht auf den Tisch zu legen...