Umgang mit Coronavirus

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  • Als Patient bitte ich sogar darum, über mich persönliche Notizen zu machen (meine persönlichen Empfindlichkeiten). Nichts Schlimmes, ich beiße nicht - ohne Grund - aber manche Untersuchungen, was für andere selbstverständlich sind, sind bei mir schwierig (alles im Halsbereich, ich kriege unheimlich schnell einen Würgereiz, den ich absolut nicht bekämpfen kann, egal was ich bisher versucht habe). Notfalls muss ich dann eben in Narkose gehen....

    Das Probleme habe ich auch. Je nachdem wie die Ärztin aussieht :44:

    Für alle anderen. U. Umständen fällt so etwas in einem Audit auf.

    In den Teambesprechungen kann man ja drüber sprechen. Aber das Kennzeichnen von Akten würde ich unterlassen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Das Probleme habe ich auch. Je nachdem wie die Ärztin aussieht :44:

    Für alle anderen. U. Umständen fällt so etwas in einem Audit auf.

    In den Teambesprechungen kann man ja drüber sprechen. Aber das Kennzeichnen von Akten würde ich unterlassen.

    Kann auffallen, aber die Begründung kann fadenscheinig sein. Wie man liest, hat der Wendler zuletzt "KZ" gesagt, und "Krisenzentrum" gemeint....

    Sag nicht, dass Ihr dümmer seid!

    Im Ernst: ich finde es richtig, wenn Ihr nichts tut, was Ihr vor eurem Gewissen nicht vertreten könnt. Es ist lediglich manchmal eine Überlegung wert, dem Gewissen etwas Spielraum zu geben, wenn sich widersprechende Ziele übermäßige Nachteile für die eine Seite bringen (Gefährdung eigener Mitarbeiter) :)

    Ihr könnt den wilden Patienten auch Geschenke machen... Eine Packung einer bestimmten Teesorte auf den Nachttisch legen oder so... Oder den Patienten Teddys auf die Folien kleben. Braune Teddys sind böse, oder der Frosch oder oder.... Alle Patienten haben Aufkleber - Zufallsverteilt - aber die Bösen haben den braunen Teddy. Im Audit: "Sticker soll Freude machen". Egal - irgend etwas würde ich versuchen zu tun, digital, analog, niedlich oder neutral....

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (7. Januar 2021 um 13:23)

  • Hallo,

    Ich wollte Patientenakten von besonders aggressiven Patienten mit einem Sybol kennzeichnen, so dass Mitarbeiter sofort Bescheid wissen und sich darauf einstellen können. VERBOTEN.

    Gut so. Was soll es auch in der Realität tatsächlich bringen?

    Und was ist eigentlich mit den Angehörigen? Auch Angehörige

    können aggressiv werden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • z.B. nur zu zweit zum Patienten gehen.

    Für Angehörige ist die Sicherheit zuständig, und die sind ja nicht Tag und Nacht da. Einmal des Hauses verwiesen ist das Problem erst einmal erledigt. Den Patienten selbst kann man ja nicht einfach so rausschmeißen. Seine Aggressionen können auch krankheitsbedingt sein - auch psychiatrische Fälle haben MAL einen Bruch oder eine Lungenentzündung.

    Aber das müssen ohnehin Micks Leute vor Ort entscheiden.

    Konkretes Beispiel Onkologie: bei Patientenaggression (oder Aggression durch Angehörige) hat der Chef die Verantwortung selbst übernommen, das heißt, der Betreffende musste mit dem Chef verhandeln - ein physisch und charakterlich durchaus beeindruckender Mann (ca. 60, Athletenfigur, Glatze, ca. 190 cm). Da musst Du nichts markieren, da waren klare Ansagen gesetzt.

    Wenn der Chef nicht so verantwortungsbewusst ist, kannst Du doch keine Kollegen ins Messer laufen lassen.

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  • Glaube sowas hatten wir schon mal so ähnlich in gelb auf Kleidungen? Langsam nimmt es wohl überhand was hier im Forum abgeht....würg

    Guten Morgen Jeske.

    Das war eine Antwort auf den Poste davor. Darüber habe ich mich genauso geärgert, wie du über meinen.

    Du hast allerdings meinen Psote aus dem Zusammenhang gerissen. Da war noch ein Lacher dahinter. :44:

    Damit wollte ich ebenfalls zum Ausdruck bringen, dass die Aussage so ernst nicht gemeint ist.

    Einverstanden?

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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das war eine Antwort auf den Poste davor. Darüber habe ich mich genauso geärgert, wie du über meinen.

    Du hast allerdings meinen Psote aus dem Zusammenhang gerissen. Da war noch ein Lacher dahinter. :44:

    Damit wollte ich ebenfalls zum Ausdruck bringen, dass die Aussage so ernst nicht gemeint ist.

    Einverstanden?

    Morgen Mick,

    dein ,,Autsch,, habe ich gesehen und natürlich gewusst, wie es gemeint war. Der Spruch ist aber recht fies und befürchte, dass recht Viele in unserer Gesellschaft dieses gerne so hätten. Deshalb mein Einspruch.

  • Morgen Mick,

    dein ,,Autsch,, habe ich gesehen und natürlich gewusst, wie es gemeint war. Der Spruch ist aber recht fies und befürchte, dass recht Viele in unserer Gesellschaft dieses gerne so hätten. Deshalb mein Einspruch.

    Ich habe zur Aufrechterhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 13 Jahre treu und tapfer verteidigt. Wenn ich eins nicht bin, dann rechts.

    Deshalb habe ich auch verstanden, dass Akten von "Problemkunden /-rehabilitanden" nicht gekenneichnet werden dürfen.

    Das schöne an Rechtsradikalen ist die Selbstkennzeichnung...:Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Ich habe zur Aufrechterhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 13 Jahre treu und tapfer verteidigt. Wenn ich eins nicht bin, dann rechts.

    Deshalb habe ich auch verstanden, dass Akten von "Problemkunden /-rehabilitanden" nicht gekenneichnet werden dürfen.

    Das schöne an Rechtsradikalen ist die Selbstkennzeichnung...:Lach:

    Rechts ist, Menschen auf Grund von in der Verfassung abschließend(!) aufgezählten Merkmale zu diskriminieren.

    Wer sich individuell blamiert, darf diskriminiert werden. Die Aufzeichnung muss lediglich wahrheitsgemäß sein. Ich sehe sogar eine Pflicht der Aufzeichnung und von Gegenmaßnahmen, wenn Gefahr droht. Was hier eventuell eine Rolle spielen kann, wäre der Datenschutz, aber hier lässt sich sicher eine Lösung finden.

    Man stelle sich vor: Polizei verhaftet einen Verdächtigen, bringt ihn zur Polizeiwache, und übergibt ihn wie einen willkommen Gast und harmloser mBesucher - wortlos - ist ja Datenschutz.... Also irgendwo hört es auf.

    Gefährdung durch Menschen ist explizit ein Punkt in der Gefährdungsbeurteilung.

    Gefährdungsfaktoren (baua.de)

    Seite 519

    Dann legt Ihr eben eine Zutrittsregelung zum betreffenden Zimmer/Patienten fest (z.B. nur zu zweit). Steht so im "Handbuch Gefährdungsfaktoren" von BAuA: "Zutrittsregelungen".

    AFAIK ist die Thematik auch in Sozialämtern mit renitenten Kunden akut.

    Aber das ist jetzt etwas OT. Vielleicht ein neuer Thread "Gefährdungsbeurteilung 'Gewalt am Arbeitsplatz' lt. Kapitel 11.1 'Hanbuch Gefährdungsbeurteilung.' vom BAuA?

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (8. Januar 2021 um 10:38)

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  • Hallo,

    Wer sich individuell blamiert, darf diskriminiert werden.

    Man stelle sich vor: Polizei verhaftet einen Verdächtigen, bringt ihn zur Polizeiwache, und übergibt ihn wie einen willkommen Gast und harmloser mBesucher - wortlos - ist ja Datenschutz.... Also irgendwo hört es auf.

    Also diese Vorstellungen wieder... wo zieht man hier die Grenze?

    Man kann doch nicht zwischen "guter oder schlechter

    Diskriminierung" unterscheiden. Das gibt es schlicht nicht.

    Und bezogen auf Polizei, mal eine kleine Ausführung, wenngleich

    es eher in die Richtung Justizvollzugsdienst geht:

    Vor wenigen Wochen wurde vom Bundesverfassungsgericht eine

    nachteilige Entscheidung gegen das Land Bayern im Rahmen

    einer Verfassungsbeschwerde bekanntgegeben. Eingelegt wurde diese

    von einem Insassen einer JVA. Der Hintergrund war die körperliche

    Durchsuchung nach einem Besuch. Dagegen hat sich der Mann

    gewährt und bekam vom Verfassungsgericht in mehrfacher Hinsicht

    Recht. Zum einen war die Durchsuchung verfassungswidrig, da eine

    solche nicht ohne konkreten Anlass erfolgen darf. Des Weiteren war

    aber die Durchsuchung auch in anderer Hinsicht verfassungswidrig,

    bei der Durchsuchung waren nämlich drei Vollzugsbeamte anwesend,

    davon ein Auszubildender. Nach Auffassung vom Gericht unzulässig,

    da durch die Anzahl der Personen die Menschenwürde des Betroffenen

    verletzt wurde....

    Und das hat nichts mit "irgendwo hört es auf" zu tun, sondern mit

    Rechtsstaat. Und dazu gehören eine Vielzahl an Spielregeln, auch

    der Datenschutz eines Verdächtigen auf einer Polizeiwache. Man darf

    nicht vergessen, in Deutschland gilt stets die Unschuldsvermutung bis

    ein Gericht durch ein RECHTSKRÄFTIGES Urteil das Gegenteil entschieden

    hat. Der Polizei obliegen solche Entscheidungen genauso wenig, wie

    der Gesellschaft.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • SimonSchmeisser

    Die Situation ist nicht vergleichbar.

    Hier geht es aber in keinster Weise um irgend eine Maßnahme gegen jemanden, sondern lediglich um Wachsamkeit/Vorsicht/Rückzugs- und Alarmbereitschaft seitens der Belegschaft.

    Die Würde des Patienten ist nicht beeinträchtigt. Patienten zu zweit gegenüberzutreten ist übrigens völlig normal - auch mit "Auszubildenden".

    Problematisch wäre, und das würde ich auch nicht akzeptieren, wenn die Maßnahme über die Zeit des Aufenthalts hinaus verzeichnet wäre, oder wenn der Patient "nur" unfreundlich, aber sonst nicht (physisch) gefährlich wäre.

  • @Wir kennzeichnen keine Patientenakten. Wir beschreiben die Diagnose in der Akte. Dann müssen die Prozessbeteiligten eben die Akte lesen.

    Das ist aber dann auch keine Kennzeichnung mit einem Pseudosymbol. --> nicht zulässig.

    Thema beendet.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo,

    SimonSchmeisser

    Die Situation ist nicht vergleichbar.

    Ich bezog mich auf Ihre sehr umfassenden Äußerungen,

    wo plötzlich auch die Polizei eine Rolle spielte. Daher

    mein Hinweis.

    Hier geht es aber in keinster Weise um irgend eine Maßnahme gegen jemanden, sondern lediglich um Wachsamkeit/Vorsicht/Rückzugs- und Alarmbereitschaft seitens der Belegschaft.

    Da kann man andere Auffassung sein. Wenn eine Akte von einem

    Kunden/Patienten gekennzeichnet wird, so ist das schon eine

    Maßnahme gegen eine Person. Ob die Person davon Kenntnis

    erhält oder nicht, ist dabei unerheblich.

    Problematisch wäre, und das würde ich auch nicht akzeptieren, wenn die Maßnahme über die Zeit des Aufenthalts hinaus verzeichnet wäre, oder wenn der Patient "nur" unfreundlich, aber sonst nicht (physisch) gefährlich wäre.

    Ja, viel Spaß beim Ziehen einer solchen Grenze und die praktische

    Umsetzung. Und wo zieht man die Grenze bei einem Menschen

    zwischen unfreundlich und der Einschätzung ob dieser gefährlich

    werden könnte? Das ist nichts anderes wie willkürliche Entscheidungen,

    da es weitgehend von der persönlichen Einschätzung abhängig ist.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • SimonSchmeisser

    Um die Grenze zwischen Gewalt und Unfreundlichkeit zu ziehen, ist eine individuelle Entscheidung. Für mich (und ich zähle nicht) wäre die unerwünschte körperliche Annäherung über den sozialen Mindestabstand hinaus, oder die Andeutung dafür IMO ausreichend. Wenn der sich nur umdreht und murmelt "lasst mich in Ruhe" statt die Tablette zu nehmen, ist wohl keine Gefahr in Verzug. Von dem BAuA ist jedenfalls kein Kriterienkatalog und es sind auch keine Grenzwerte kommuniziert (von der BG sind mir auch Keine bekannt, aber gesucht habe ich danach nicht).

    Gleichzeitig ist völlig klar, dass eine Gefährdungsbeurteilung nicht von einer Person vollzogen wird. Die Einstufung des Gewaltpotentials eines Patienten KANN also keine Einzelentscheidung sein (aus rein technischer Sicht nicht). Spätestens, wenn der Patient "fixiert" wurde, ist er "markiert" - das ist nun mal Fakt.

    Soweit ich aber verstanden habe, werden notwendige Informationen über den Patienten bei Mick1204 in der Patientenakte schriftlich niederlegt. Wenn dies der Fall ist, ist dem Arbeitsschutz IMO zu 100% Genüge getan - denn wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Damit wären wir auch bei der Definition von Markierung: ein halb lateinischer Satz iin der Akte oder ein Teddbär auf der Mappe - ich sehe keinen Unterschied bezüglich Arbeitsschutz.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (8. Januar 2021 um 21:28)

  • Hallo,

    lassen wir es so stehen, ich sehe das ein bisschen

    anders. Mit Corona hat das ganze nicht wirklich

    was zu tun, darum geht es hier aber. Kommen

    wir zum eigentlichen Thema wieder zurück.

    Gruß

    Simon Schmeisser

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  • Hallo,

    neues aus Berlin:

    Infektionsschutz in Betrieben

    25 Prozent der Betriebe in Deutschland haben im Zuge der Covid-19-Pandemie die Möglichkeiten für Homeoffice oder Telearbeit für die Beschäftigten erleichtert. Das geht aus einer Antwort (19/25613) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25013) der Fraktion Die Linke hervor.

    In der Antwort geht es um verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Betrieben seit Beginn der Pandemie: Demnach gab es in 75 Prozent der Betriebe Hinweise auf vermehrtes Lüften, in 66 Prozent der Betriebe verbindliche Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, in 58 Prozent der Firmen wurden die Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räume verkürzt, und veränderte Arbeitszeit- und Pausengestaltungen führten 34 Prozent der Unternehmen ein.

    Vollständige Anfrage und Antwort:

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/256/1925613.pdf

    und

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/250/1925013.pdf

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Am Montag, 18.01. wird das Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel zur Pflicht! (in Bayern)

    Die normalen Community-Masken reichen nicht mehr.

    Da werden die anderen Länder aber sich bald nachziehen.


    Angeblich gibt es genug Masken.. ich hoffe sehr auch mit korrektem Zertifikat :gg:

    Einmal editiert, zuletzt von Felidaea (12. Januar 2021 um 14:52)

  • Beim letzten Projekt wurde Homeoffice zu 100% umgesetzt (für alle, für die es IRGEND möglich war).

    Hiesige Apotheken werben mit den kostenlosen FFP2-Masken, und auf dem Plakat haben die Masken eine KN95-Markierung (Relief) und eine aufgedruckte FFP2-Markierung.

    Zumal die "OP-Masken" nahezu die gleiche Wirkung wie FFP2-Masken haben. Die sind aber wirklich verfügbar.

    FFP2-Masken, die dann NUR WEGEN DER AUFSCHRIFT lange, sehr lange getragen werden, sind eher kontraproduktiv.

    PSA Kategorie III bedarf einer besonderen Unterweisung. Ich hoffe, Söder hampelt jetzt dem ganzen Land die Nutzung der FFP2-Maske persönlich vor.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (12. Januar 2021 um 14:59)

  • Hiesige Apotheken werben mit den kostenlosen FFP2-Masken, und auf dem Plakat haben die Masken eine KN95-Markierung (Relief) und eine aufgedruckte FFP2-Markierung.

    ich gehöre zu denen die Anspruch auf die Gratis Masken haben und kann das nicht bestätigen. Da steht nichts von KN95 drauf

    Egal, das Problem ist doch eigentlich ein anderes.

    Die Masken passen oftmals nicht, auch bei meinen kann ich sie andrücken wie ich will, ausgeatmete Luft entweicht immer nach oben. Das Einatmen geht aber gut durch die Maske. Somit bin ich damit besser geschützt als mit einem simplen Stofflappen.

    Und bei Bartträgern helfen gar keine. Aber soweit sind wir dann wohl noch nicht dass man verlangt dass sich alle Bartträger nackisch machen müssen.