Umgang mit Coronavirus

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  • Bei us kann man auch die Tischrechner mit Heim nehmen.

    Stelle ich mir lustig vor in der S-Bahn und im Bus. Towergehäuse in Omas Hackenporsche gepackt, Flachbildschirm mit Expandern angehängt, Kabelsalat irgendwie auch noch untergebracht, Tastatur unter den Arm geklemmt und die Maus baumelt aus der Jackentasche. :Lach:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Stelle ich mir lustig vor in der S-Bahn und im Bus. Towergehäuse in Omas Hackenporsche gepackt, Flachbildschirm mit Expandern angehängt, Kabelsalat irgendwie auch noch untergebracht, Tastatur unter den Arm geklemmt und die Maus baumelt aus der Jackentasche. :Lach:

    Das ham wir früher doch immer so gemacht, wenn LAN-Party angesagt war. Allerdings war das größte Problem nicht der 10 kg-Bigtower sondern die scheißenschwere 20"-Röhre :Lach:

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Neeeeeeee. Hey, wir sind ÖD. Da kommt die IT mit Firmenfahrzeug und baut das bei Dir auf...

    Da sagt ihr nix mehr....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hab mal 'ne regulative Frage.

    Folgender Fall:

    Der Arbeitgeber schickt einen Beschäftigten, der Kontakt zu einer infizierten Person hatte direkt nach Hause in Isolation.

    Der Beschäftigte meldet sich beim Hausarzt, der einen Test durchführt. Das Ergebnis geht an das Gesundheitsamt.

    Angenommen, das Testergebnis ist negativ und das Gesundheitsamt gibt den Beschäftigten wieder frei, d.h. das Amt ordnet keine Quarantäne an.

    Ferner angenommen, dass sich das Gesundheitsamt aber erst drei Tage später bei dem Beschäftigten meldet. Dann hat der Beschäftigte drei Arbeitstage zu Hause verbracht, ohne dass die Lohnfortzahlung geklärt ist.

    Ohne Quarantäneanordnung greift die Lohnfortzahlung nach Infektionsschutzgesetz nicht. Wer also zahlt den Lohn für die Zeit, die der Beschäftigte in freiwilliger Isolation warten musste?

    Die überlasteten Ämter schreiben auf ihren Webseiten ausdrücklich, dass Rückmeldungen Tage dauern können.

    Und ja, ich versuche auch von unserem zuständigen Amt etwas zu erfahren.;)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Mein persönliches Rechtsempfinden:

    Der AG hat von seinem Direktionsrecht gebrauch gemacht und den AN nach Hause - in die freiwillige Isolation - geschickt, obwohl dieser seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen wollte. Das sehe ich als Arbeitsanweisung. Der AN führt diese Anweisung aus und nimmt seine neue Tätigkeit, die dem Betriebsziel dienlich ist, auf. Somit ist der AN nicht in der Lohnfortzahlung, sondern ganz normal im Lohn/Gehalt.

    Ob und inwieweit das rechtlich tragbar ist kann ich aber nicht sagen.


    JM2C

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (30. Oktober 2020 um 10:31)

  • In einem 10-Personen-Betrieb wird diese Frage schwierig werden. In größeren Unternehmen ordnet der Chef an, und zahlt. Soweit möglich, wird Home-Office in Anspruch genommen.

    Der Schaden, bei einer Infektion eine komplette Abteilung zu verlieren, ist drastisch höher, als drei Tage Lohn für Nichts (die ein Raucher ohne Ausstempeln gerne auch monatlich produzieren kann).

    Die gesamtwirtschaftliche Rechnung sieht so aus: Korona-Kontakt -> 3-4 tage laues Leben -> mal geschätzt X Mitarbeiter im Monat == Geldsumme Verlust.

    ist diese Geldsumme das Verfahren wert, oder nicht?

    Wir alle schlucken wegen dieser Geschichte - mein persönlicher Verlust ist aktuell ca. 4000-5000 EUR (jenachdem was ich rechne - brutto sind es über 6000 EUR, aber ich hatte teils auch weniger Ausgaben einerseits, aber auch mehr Ausgaben andererseits). Davon könnte ich zwei Mitarbeiter einen ganzen Monat für's Nichtstun bezahlen - PRIVAT!

  • Der Arbeitnehmer wird vom AG zum Schutz der MA im Betrieb vorsorglich in die Q heimgeschickt. Dann erhält er ganz normal sein Gehalt weiter. Es sei denn, er hat sich fahrlässig, entgegen anderslautender Anweisungen, verhalten.

    Insbesondere auch dann, wenn das Testergebnis negativ ist.

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    Gruß Mick

  • Danke euch. Wir sind uns da offenbar einig.

    Ich wollte einige Meinungen und Assoziationen sammeln, da unser großer Vorsitzender sicher bald mit der Frage kommen wird. Hier könnte es glatt so laufen, dass die MA aufgefordert werden, die ohne behördliche Anordnung zu Hause verbrachte Zeit nachzuarbeiten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hier könnte es glatt so laufen, dass die MA aufgefordert werden, die ohne behördliche Anordnung zu Hause verbrachte Zeit nachzuarbeiten.

    Wenn der AG den Mitarbeiter nach Hause schickt begeht er einen Annahmeverzug nach §293 BGB und muss somit die Kosten übernehmen.

    Üblicherweise dürfte der Zeitraum zwischen durchgeführtem Test und Ergebnis als angeordnete Quarantäne anzusehen sein, somit wäre hier Kostenübernahme nach IfsG angesagt.

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  • Danke Axel.

    Vielleicht brauche ich solche Argumente nicht ("Verklagen Sie mich doch, wenn Sie ein Problem haben"), aber ich bringe das mal bei der Buchhaltung an. Denen hilft das sicher.

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  • Der Arbeitgeber schickt einen Beschäftigten, der Kontakt zu einer infizierten Person hatte direkt nach Hause in Isolation.

    Nach Hause schicken ok, aber ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber eine Isolation anordnen kann.

    Bei uns ist es so, dass Mitarbeiter die mit einem Verdachtsfall (vom Gesundheitsamt in Quarantäne aber noch kein Testergebnis) freigestellt werden, wenn sie mit dem Verdachtsfall in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

    Ansonsten dürfen / müssen sie ganz normal arbeiten, wobei sie angehalten sind verstärkt auf Symptome zu achten.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Der Arbeitgeber darf selbstverständlich seine Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen und Ihnen den Zutritt zum Betriebsgelände sowie jegliche Tätigkeit für den Betrieb untersagen. Ist auch gängige Praxis, wenn Führungskräfte oder Entwickler in gewissen Branchen kündigen ;). Eine häusliche Isolation kann der Arbeitgeber nicht anordnen. In den privaten Lebensbereich darf er nicht eingreifen.

  • Nach Hause schicken ok, aber ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber eine Isolation anordnen kann.

    Bei uns ist es so, dass Mitarbeiter die mit einem Verdachtsfall (vom Gesundheitsamt in Quarantäne aber noch kein Testergebnis) freigestellt werden, wenn sie mit dem Verdachtsfall in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

    Ansonsten dürfen / müssen sie ganz normal arbeiten, wobei sie angehalten sind verstärkt auf Symptome zu achten.

    Das macht er ja nicht.

    Bei uns ist das ähnlich, wie bei Euch. Unklare Situation --> Fernbleiben vom Arbeitsplatz. I. d. R. mit Unterstützung des Gesundheitsamtes. Wir arbeiten mit denen Hand in Hand.

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    Gruß Mick

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  • Mir ging es tatsächlich darum, dass oben von Isolation gesprochen wurde, Freistellen ist kein Thema.

    Unklare Situation --> Fernbleiben vom Arbeitsplatz. I. d. R. mit Unterstützung des Gesundheitsamtes. Wir arbeiten mit denen Hand in Hand.

    Mit dem Gesundheitsamt habe ich auch schon telefoniert. Hauptsächlich um überhaupt mal zu wissen, wie sie bei einem Fall im Betrieb vorgehen.

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  • Salve!

    Mal 'ne kurze Frage in die Runde, speziell an Personen aus dem öD.

    Gibt es bei euch Corona-Hygienekonzepte für den Fall von Evakuierungen (z.B. für Betreuungseinsätze bei Bombenräumungen, Bränden, etc), die bei Bedarf einsehbar sind?
    (Speziell auch aus dem THW-Umfeld - BR 500 - oder auch aus NRW / Hessen - BtP-B 500)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    2 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer (3. November 2020 um 15:48)

  • Salve!

    Mal 'ne kurze Frage in die Runde, speziell an Personen aus dem öD.

    Gibt es bei euch Corona-Hygienekonzepte für den Fall von Evakuierungen (z.B. für Betreuungseinsätze bei Bombenräumungen, Bränden, etc), die bei Bedarf einsehbar sind?
    (Speziell auch aus dem THW-Umfeld - BR 500 - oder auch aus NRW / Hessen - BtP-B 500)

    Wir haben einen Pandemieplan und einen Notfallplan. Wir sind der Meinung erst einmal alle raus. Die allgemeingültigen Regeln sind dabei einzuhalten.

    Aber ich seh mal nach.

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