Umgang mit Coronavirus

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  • Wahlen in coronischen Zeiten


    Lösung gemäß S-T-O-P Prinzip


    Nur Briefwahl ohne wenn und aber!

    Wer will denn denn eigentlich die Verantwortung für die Wahlhelfer übernehmen???

    Der erfahrene alte Wahlleiter der der Risikogruppe angehört, der das schon seit jahrzehnten gut organisiert?????

    (Suche Wahlhelfer der sich freiwillig dem Versuch aussetzt + Erfrischungsgeld nach § 10 der Bundeswahlordnung 25 Euro, für den Vorsitzenden 35 Euro)


    Bei Infektion wären diese ja vielleicht über die Unfallkassen versichert, da im Dienste, aber das wäre vorher mal juristisch zu prüfen.


    Wer bei diesem Thema von Desinfektion der Stifte spricht hat den Sinn von S-T-O-P noch nicht verstanden.

    Vielleicht kommt noch einer auf die Idee einer Open Air Wahl ?

    Gruß Canislupus

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  • Mick1204 reinigen ist wesentlich einfacher als desinfizieren. Bei der Desinfektion müssen die Einwirkzeit, die erforderliche Menge an Desinfektionslösung je m2, die Konzentration und ggf. (je nach Mittel) noch die Wassertemperatur für die Lösung passen. Sonst ist die Desinfektion unwirksam (und damit kann ich mir den Aufwand gleich ganz sparen) und, was noch schlimmer ist, wir laufen Gefahr, Desinfektionsmittel-Resistenzen heranzuzüchten.

    Wenn desinfizieren, dann bitte richtig! Nicht desinfizieren ist besser als falsch desinfizieren!

    Und dran denken: Nicht sprühen bei der Desinfektion! Zum einen besteht die Gefahr, dass Bereiche der Oberfläche gar nicht benetzt werden (deswegen Wischen, einfacher und sicherer in der Anwendung), zum anderen gefährden die Aerosole den Anwender und andere im Raum anwesende Personen.


    Im Hinblick auf die Eigenschaften des neuen Coronavirus genügt Oberflächen (inkl. Stifte) reinigen mit Wasser plus Waschtensid. Wenn man Show für die Wähler machen will kann man ja außen irgendeine nette Bezeichnung auf die Flasche mit der Reinigungslösung schreiben. Und wenns versprüht werden soll auf die Aerosoleigenschaften des Reinigers achten.


    Zum Händedesinfektionsmittel: Auch hier gilt nicht desinfizieren ist besser als falsch desinfizieren! Bitte stellt die erforderlichen Informationen für die Anwendung mit bereit (Einwirkzeit, erforderliche Menge - Tipp: bei Spendern Angabe der Anzahl der Hübe). Das wird in der Praxis leider viel zu oft vergessen und dann kann man sich das Bereitstellen des Mittels meiner Meinung nach gleich ganz sparen.


    Zum Bericht der Uni München bin ich Stand heute ebenfalls der Ansicht, dass Kosten und Nutzen bei diesen Geräten nicht im richtigen Verhältnis stehen und würde die Beschaffung nicht empfehlen.


    PS: Mir sind Ortssprecherwahlen bekannt, die als Open-Air-Veranstaltungen durchgeführt wurden ;).

  • Wer bei diesem Thema von Desinfektion der Stifte spricht hat den Sinn von S-T-O-P noch nicht verstanden.

    Moin,


    so gerne ich Deine Beiträge lese. Manchmal muss ich beim Lesen hier im Forum an Dieter Nuhr denken. :saint: Du hast natürlich prinzipiell recht. Schicke mir doch bitte einfach die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Wahlen als reine Briefwahl, da ich leider sowohl die Änderung der BWO als auch der KWO scheinbar übersehen habe. :huh:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Du hast natürlich völlig recht. Alle Deine hier aufgeführten Argumente werden nicht mehr wahrgenommen. Das ist mir alles bekannt, wird aber überhaupt nicht mehr diskutiert. Da werden tausende(!) Liter Desinfektionsmittel bestellt und großflächig an die Bereiche verteilt. Da wird desinfiziert, das die Schwarte kracht.


    Bezüglich der Geräte ist der Preis Aussagekraft genug ;)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,

    Das was Sie da schreiben, ist in gar keinem Fall die Lösung.

    Wahlen unterliegen gesetzlichen Anforderungen, die man nicht

    so einfach einschränken darf. Zumal Sie bei einer ausschließlichen

    Briefwahl, Personengruppen ausschließen würden. Was eine

    unzulässige Einschränkung vom Wahlrecht wäre. Das würde

    jedes Verfassungsgericht in D. sofort unterbinden!


    Nur mal als Beispiel: Aktuell dürfen beim Besuch im

    Wahllokal nicht mal Erfassungen erfolgen, wie z.B.

    von Kontaktdaten, sollte es zu einem Infektionsfall kommen.


    Sicherlich gibt es die Problematik mit den Wahlhelfern, die

    Verantwortung obliegt hier den jeweiligen Wahlleitungen,

    entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Ist auch nicht notwendig. Die stehen im Wählerverzeichnis :) (solange es sich um Wähler und nicht um Beobachter handelt).

    Ja, und dann viel Spaß mit den Datenschützern.

    Das ist nicht der Verwendungszweck von einem

    Wählerverzeichnis.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und mit den gesammelten Daten von Gaststätten und Co. auf Verbrecherjagd gehen auch nicht. Trotzdem wird es gemacht ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Ja, und dann viel Spaß mit den Datenschützern.

    Da muss sich dann das Gesundheitsamt mit herumschlagen. ;) Wir haben da keine Aktien drin. Wenn die Anordnung der Aufsichtsbehörde kommt, werden wir brav Folge leisten, wie sich das für eine nachgeordnete Behörde gehört. Aber bei diesem Desinfektionswahnsinn gesunden die Menschen eher im Wahllokal, anstatt sich anzustecken. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Und mit den gesammelten Daten von Gaststätten und Co. auf Verbrecherjagd gehen auch nicht. Trotzdem wird es gemacht ...

    Ja, und damit schadet sich der Staat derzeit im höchsten Maß selbst.

    Gerade weil die Aussage von der Politik immer die gleiche war:

    "Ausschließlich für den Fall einer Infektion!" Das sind gleiche

    Dummheiten, wie die Versuche unliebsame Demos verbieten zu

    wollen oder die Daten von erkrankten Menschen, an die Polizei

    weiterzuleiten. Wer sich derzeit in der Politik ernsthaft wundert,

    warum vollkommen gegensätzliche Gruppen (Vom Impfgegner, über

    Rechte, Reichsbürger, Unzufriedene Bürger, Linke usw.)

    gemeinsam auf Demos sind, der hat den Schuss nicht gehört.


    Wobei man in Sachen Kontaktlisten und Gaststätten

    aufpassen muss. Es gibt Bundesländer, wie z.B. BaWü, da ist die

    Verwendung solcher Listen ausgeschlossen. Da in der Verordnung

    die Verwendung der Listen klar geregelt ist. Und schaut man in
    die Berichterstattungen, so gibt es aktuell diverse Datenschützer,

    die gegen die Polizei diesbezüglich vorgehen. Da hier u.a. die Auffassung

    vertreten wird, das ein Zugriff ohne richterlichen Beschluss

    unzulässig ist.


    Zur Ehrlichkeit in diesem Zusammenhang gehört aber auch,

    das es durchaus die Möglichkeit vom Zugriff für Strafverfolgungs-

    behörden gibt, auch ohne richterlichen Beschluss. Wobei der Grund

    für den Zugriff gravierend sein muss. Ein einfacher Diebstahl oder

    so, wird da nicht reichen. Letztlich wird aber auch diese Geschichte

    vor einem Gericht landen und dann wird es ein Urteil geben.

    Wenn eines diese Corona-Pandemie gezeigt hat, unsere Justiz

    funktioniert sehr gut. Wäre die nicht da gewesen, hätte man heute

    noch eine Vielzahl an unzulässigen Beschränkungen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Hallo,


    mal ein neues Thema welches mich köstlich amüsiert hat und hier unbedingt veröffentlicht werden sollte.

    Mal davon abgesehen, dass elektrostatische Aufladung und entzündliche Flüssigkeiten gut zusammenpassen

    finde ich die Erwähnung der sehr schnellen Trocknungszeit (dünnes benetzen der Fläche) sehr interessant.

    Einwirkzeit. warum?

    Jeder Depp meint jetzt auf den Zug aufspringen zu müssen um Leute zu verdummen und auszunehmen.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Elektrostatik und brennbare Stoffe geht schon, wird seit Jahrzehnten in der Lackindustrie durchgeführt.

    Allerdings teile ich Deine Meinung zu den Wirkzeiten. Auch ist Sprühdesinfektion zumindest im klinischen Bereich eher die Ausnahme und nicht das Verfahren der ersten Wahl.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • zum Thema von Briefwahl wegen Corona mal folgendes:


    https://bund-laender.verdi.de/…26-11ea-ad42-001a4a160100


    https://www.jav.info/news/coro…-javen-und-wahlvorstaende


    https://www.lto.de/recht/nachr…ahl-aenderung-wahlgesetz/


    Es gibt also doch Diskusionsbedarf. Außerdem stelle ich die alles entscheidende Frage:


    Was steht höher Infektionsschutzgesetz oder Wahlgesetz???

    Gruß Canislupus

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  • Die frage stellt sich nicht.


    Es stellt sich die Frage: welche Infektionsszenarien sind bekannt und wirksam?

    1. Clubleben

    2. Arbeit (Sitzung, Fleischhacken) in Räumen mit wenig Belüftung

    3. Sonstige Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen ohne viel Luftaustausch


    ...habe ich etwas Wesentliches vergessen?


    Nun zur Wahl: steht irgendwas im Wahlgesetz davon, dass die Wahl in geschlossenen Räumen ohne Belüftung stattfinden muss?


    Baut doch luftige Zelte auf (einige Bierzeltunternehmen würden sich sogar darüber freuen) ein paar Heizpilze(*) für die Helfer und die Wahl läuft gefahrenbefreit - WENN Es denn Bedenken gäbe, gegen eine nachvollziehbare, faire und gleiche Wahl auf anderem Wege(**). Und die Party kann auch gleich im Bierzelt stattfinden, dann aber MIT Corona, denn Wahlsieger haben sich DEN Preis allemal verdient.


    Zu (*): Jaja, Greta, krieg Dich ein!

    Zu (**): Ja, ich HABE Bedenken, besonders bei der digitalen Wahl. Bei der Briefwahl ist es die Umständlichkeit, die Viele davon abhalten könnte.


    Zu einem anderen Thema, um zum Umgang mit dem Corona-Virus zurückzukommen.


    Was haltet Ihr von Corona-Regeln und gemeinsam genutzter PSA, auch durch Mitarbeiter, die wegen Corona in getrennten schichten arbeiten, mit der Begründung "Es geht nicht anders"?

  • Guten Morgen zzz ,


    sorry aber wenn ich schon wieder Infektionsszenarien in Verbindung mit Fleisch lese, dann bekomme ich wieder eine Halsschlagader mit der dicke einer Bockwurst.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es liegt definitiv nicht an der Fleischindustrie. Grund für die hohen Infektionszahlen in einigen Fleischverarbeitenden Betrieben liegt doch in der mangelhaften Durchsetzung des Hygienestandards. Hätten alle Betriebe den korrekten Einsatz (was schon Jahre zuvor in der Fleischindustrie üblich war) von Astrohauben o.ä. durchgezogen, wäre doch ein solches Ausmaß an Infektionszahlen im Fall T..... gar nicht vorgekommen. Der Hygienestandard in der Fleischindustrie ist vergleichbar wie der eines Krankenhauses. Die Frage ist: Wird dieser Standard gelebt?


    Das Ding mit gemeinsam genutzter PSA geht in meinen Augen nur, wenn diese nach Beendigung der ordentlich gereinigt wird, wobei ja PSA (Persönliche Schutzausrüstung) nur von einer Person getragen werden sollte. Ich stell es mir gerade vor wie Sabine mit Schuhgröße 38 die Arbeitsschutzschuhe von Manfred mit Schuhgröße 44 trägt. :/

    Anders sieht es da z.B. mit PSAgA (Gurtzeug) aus. Diese könnte man doch theoretisch ordentlich gereinigt übergeben. Was sollte dagegen sprechen, solange diese individuell einstellbar ist.


    Grüße aus der Fleischindustrie (Coronafrei)

  • Hallo,

    Was steht höher Infektionsschutzgesetz oder Wahlgesetz???

    Ich hoffe diese Frage ist witzig gemeint. Selbstverständlich hat

    das Wahlgesetz einen höheren Stellenwert. Und nur so nebenbei,

    seit Monaten gibt es Urteile von Verfassungs- und Verwaltungs-

    gerichte, wo eine Vielzahl an Beschränkungen und Verbote

    für gesetzwidrig eingestuft worden sind. Auch da wurden Rechte,

    wie die Berufsfreiheit, wie die Versammlungsfreiheit usw. höher

    eingestuft als das Infektionsschutzgesetz.


    Letztlich muss man aber auch die Erfordernisse aus dem Infektions-

    sschutz nicht vs. Wahlrecht ausspielen. Statt Beschränkungen oder

    Verbote, sollte man sich doch lieber Gedanken machen, wie

    man beides sinnvoll miteinander verbinden kann!


    Wenngleich Umfragen eine angeblich hohe Zustimmung zur

    Coronapolitik vermuten lassen, kann ich diese hohen Zustimmungs-

    werte (wie z.B. gestern im Politbarometer) nicht erkennen.

    Wäre das nämlich der Fall, hätten wir aktuell nicht wieder so hohe

    Infektionszahlen. Dementsprechend kann die Akzeptanz, nicht ganz

    so hoch mehr sein. Daher halte ich Vorstellungen, wie von Ihnen

    getroffen, auch für nicht zielführend in der Sache.

    Mit Verlaub, da liegen Sie jetzt aber ordentlich daneben.

    Wahlrecht ist nicht gleich Wahlrecht. Wenn Bayern sein

    Wahlrecht hinsichtlich KOMMUNALwahlen ändert, dann

    halte ich das für nicht relevant. Unabhängig von der Frage,

    ob das nicht am Ende von einem Gericht in Bayern kassiert

    wird.


    Wenn ich von Wahlen rede, dann meine ich damit

    vornehmlich Parlamentswahlen, wie zum Landtag, zum

    Bundestag oder aber auch zum Europaparlament. Kommunal-

    wahlen sind keine Parlamentswahlen, da ein Gemeinderat

    kein Parlament ist. Wenngleich oftmals die Rede von "Stadt-

    oder Gemeindeparlament" ist, ist das politisch, wie rechtlich

    falsch. Da die Mitglieder einer kommunalen Bürgervertretung

    wie einem Gemeinderat, auch keine Rechte haben wie ein

    Abgeordneter.


    Würde man da ihrer Auffassung folgen und die Wahlen zu einer

    ausschließlichen Briefwahl beschränken, würde man zahlreiche

    Bevölkerungsschichten ihrem Wahlrecht berauben. Dazu

    können z.B. Obdachlose zählen, aber auch Schausteller, Binnen-

    schiffer usw. Warum? Weil genau diese Bevölkerungsschichten

    oftmals über keine reguläre Meldeanschrift im Sinne des

    Melderechtes verfügen, aber trotzdem sehr wohl als Bürgerinnen

    und Bürger, ein Wahlrecht (sowohl aktiv, als auch passiv) zu

    Landtags-, Bundestags- und Europawahlen haben.


    Und da kann man jetzt auch wieder den Bogen zu Ihrem Beispiel

    aus Bayern und den Kommunalwahlen schlagen. Gerade die

    von mir erwähnten Bevölkerungsschichten, haben bei Kommunal-

    wahlen in der Regel kein Wahlrecht. Warum? Ganz einfach,

    weil sie formal keine Bürger der Kommune oder des Landkreises

    sind und damit auch keine Berechtigung haben, an Kommunalwahlen

    zum Gemeinderat/Stadtrat, Bürgermeisterwahl oder zum Kreistag haben.

    Hier haben sie auf kommunaler Ebene ausschließlich den Status

    "Einwohner", und Einwohner haben keine Wahlberechtigung bei

    Kommunalwahlen. Ausnahmen kann es bei Bürgermeisterwahlen je

    nach Bundesland geben, da kann ein passives Wahlrecht bestehen.

    Bei Parlamentswahlen haben diese Personengruppen als Bürger,

    aber sehr wohl einen gänzlich anderen Status.


    Und wer jetzt glaubt, es handelt sich hier nur um Randgruppen, die

    man durch eine ausschließliche Briefwahl bei Parlamentswahlen,

    ihrem Wahlrecht berauben würde, der sollte sich da nicht täuschen.

    Leider berücksichtigt das Melde- und das Kommunalwahlrecht die

    vielen unterschiedlichen Lebensentwürfe, abseits der klassischen

    Wohnung nicht wirklich. Wer heute Mobil z.B. in einem Tiny House

    oder in einem Wohnwagen lebt, hat defacto immer den Status

    "Obdachlos", obwohl das so nicht zutrifft. Und siehe zu diesem

    Thema nur zahlreiche Dokumentation auf Youtube (zu Stadtcamper

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    usw), aber

    auch Initiativen zum Wahlrecht in den Bundesländern.

    Da ist einiges in Sachen "Lebensformen" in Bewegung.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Aspirant1505 ich wollte Deine Bockwurst jetzt nicht anschwellen lassen :)


    Lies mal genau: "beim "Fleischhacken" - das ist eine Tätigkeit, keine Industrie. Die standen nun mal dicht an dicht in einem unbelüfteten Raum und nicht locker flockig in einem offenen Gebäude.


    Dass Standards nicht eingehalten wurden, war klar. "Beim Fleischhacken" kann auch im übertragenem Sinne betrachtet werden - für vergleichbare Situationen wie bei T bekannt wurden - die gibt es in jeder Produktion. Ich esse übrigens Fleisch, und brauche die Fleischindustrie pauschal nicht zu verdammen. Das WIE verdamme ich in vielen Fällen.


    Witzig ist, wie T sich jetzt bemüht, seinen Ruf zu retten... Die armen Schweine....

  • Guten Morgen,


    Wir haben hier auch mal so ein Vernebler getestet - jetzt nicht mit elektrostatischer Aufladung, aber auch so eines, welches mehrere Stunden einen Raum "bearbeitet" . Es hat erstaunlich gut funktioniert, allerdings bei Bakterien...

    Die Aussage hinsichtlich der Covid-19 Effizienz würde ich mal in Frage stellen...

    Das Gerät kann meines Erachtens nur mit einem nicht brennbaren Desinfektionsmittel betrieben werden... z.B. Incidin, welches wir hier auch verwenden. Allerdings bei einer Wisch-Desinfektion. Und dieses ist nur begrenzt viruzid... wenn überhaupt. Da finde ich unterschiedliche angaben bei verschiedenen Herstellern.

    Klar springt jeder auf den Zug drauf... was wir schon angeboten bekommen haben...:Lach::44:


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Aspirant1505

    Witzig ist, wie T sich jetzt bemüht, seinen Ruf zu retten... Die armen Schweine....

    Die suchen gerade SiFas. Ich könnte mir vorstellen, dort hat man einiges zu tun, aber, wenn man mit den Behörden zusammen arbeitet, kann man auch vieles bewirken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.