Umgang mit Coronavirus

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  • Moin

    Artikel bzw Vid in der aktuellen dvz:

    Irgendwie inkonsequent das Verhalten einzelner Personen im Video. Da wird Körperkontakt gezeigt (Faust auf Faust), eine Person trägt MNB, die andere nicht. Über die Qualität der Tests wird nur allgemein gesprochen, keine Infos zur Quote der falsch positiven oder negativen Tests. Das System mag zur Beruhigung dienen, Sicherheit gibt es nicht, aber das geben die anderen Systeme auch nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    zurzeit und in den kommenden zwei Monaten haben wir die Urlaubszeit. Anscheinend bleibt ein großer Teil in Deutschland und ein anderer Teil reist schon wieder ins Ausland. Wir haben einige, die aus den östlichen Ländern hierher übergesiedelt sind. Dagegen ist nichts zu sagen. Wir haben jetzt natürlich die Sorge, dass es doch einige gibt, die ihren Jahresurlaub bei Mutti in der Ostmongolei verbringen.

    Es könnte auch Spanien sein, oder was auch immer.

    Nur wissen wir das ja nicht. Gibt es eine legale Möglichkeit, Mitarbeiter davon zu überzeugen uns darüber zu infomieren, wo sie im Urlaub gewesen sind?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bei uns ist das so geregelt, das die Urlaubsrückkehrer eine verpflichtende Selbstauskunft ausfüllen müssen, ansonsten dürfen sie die Firma nicht betreten. Ich habe dir noch einen Aushang von uns angehängt.

    LG Christian

    Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung? Sofern nicht, auf welcher gesetzl. Grundlage findet das statt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Also wir haben uns diesbzgl. auf die Einreisebestimmungen vom Auswärtigen Amt bezogen und entsprechend eine allgemeine Information über die Meldepflicht bei Einreise aus Risikogebieten gegeben zzgl. der weiteren Verhaltensweise (z.B. Meldung Gesundheitsamt).

    Das Thema Lohnfortzahlung geistert aktuell bei HR und GF herum und muss als betriebsinterne Vereinbarung noch geregelt werden. Ob das als "Druckmittel" funktioniert, werden wir dann wohl herausfinden.

    Grundlegend bleibt nur der Appell an den GMV und die Sozialkompetenz.

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  • Moin

    Das einfachste wäre, wenn der AG dem Rückkehrer ein Antikörpertest zählt.

    Auch wenn man die Ausfalkskosten oder andere abgesteckte MA gegenrechnet, gehe ich aber davon aus, dass das ( fast) keine AG bereit ist zu zahlen.

    Letzendlich auch wenn der MA an einem "harmlosen" Urlaubsort war, kann durch einen dummen Zufall das Risiko dort größer sein als in einem Riskogebiet.

    Der Nachweis wo man sich angesteckt hat, ist sicher oft nicht möglich....

    Und obwohl obige Selbstauskunft sicher sinnvoll ist, ggf. 2 Wochen auf Gehalt verzichten zu müssen, fördert nicht unbedingt, dass diese ehrlich ausgefüllt wird.

    ( gerade auch im Hinblick, das MA deren Ahnen aus z Zt. noch Risikogebieten stammen, nicht zu den Topverdienern gehören)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Das Thema Lohnfortzahlung geistert aktuell bei HR und GF herum und muss als betriebsinterne Vereinbarung noch geregelt werden. Ob das als "Druckmittel" funktioniert, werden wir dann wohl herausfinden.

    Ich finde das Thmea interessant und würde es nicht als Druckmittel sonder als Möglichkeit sehen die Wahrheit über den Aufenthalt zu bekommen um weitere Mitarbeiter zu schützen. Sind wir mal ehrlich, denn wenn es an den Geldbeutel geht sind viele bereit zu lügen und hoffen damit durchzukommen.

    Ich fände den umgekehrten Ansatz mal hilfreich auch wenn leider es nicht überall umsetzbar sein wird und auch hier genug gibt, die es ausnutzen könnten.

    Lachen ist die beste Medizin - Außer man hat Durchfall.....

  • Hallo Forum,

    es ist richtig, dass alle Rückkehrer erst dann wieder in die Masse sollen, wenn 1. ein virusfreies Testergebnis vorliegt oder eine Schutzfrist erfüllt ist.

    Jetzt mal eine Frage: Warum werden die aktiven und Vorort eingesetzten Mitarbeiter nicht getestet? Am Ende müssen genau diese Mitarbeiter am Virusopfer arbeiten.

    Gegensatz dazu, werden in Düsseldorf alle Kita-MA regelmäßig getestet.

    Sind MA in Gesundheitswesen eigentlich nicht gleichwertig.

    Laufen eigentlich in den Unternehmen noch die Umluftanlagen oder wurden alle schon umgerüstet wie bei Thönnies (da geht es ) die Politik braucht Fleisch?????

    Wir betreiben zurzeit zwei Stationen mit C-Verdacht und C-Bestätigung.

    Wer hat im Forum eine GB "Nutzung des gesunden Menschenverstandes".

    Mit gesunden Grüßen

    THomas

  • Wer hat im Forum eine GB "Nutzung des gesunden Menschenverstandes".

    Wäre bei uns mit absolutem Punkterekord knallrot.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • zu Mick

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." Zitat Albert Einstein.

    Würde bei uns teilweise ähnlich aussehen :(

    Gruß

    Harti

  • Das einfachste wäre, wenn der AG dem Rückkehrer ein Antikörpertest zählt.

    Was sagt das dann aus. Gestern im Flieger auf dem Rückflug infiziert, heute den Test, natürlich noch negativ und morgen dann infektiös.

    Sind MA in Gesundheitswesen eigentlich nicht gleichwertig.

    Nein, die sind gleichgültig, das klingt ja ähnlich. :( Während für Profifußballspieler häufige Tests Standard sind, gibt es das im Gesundheitswesen nicht.

    Mir ist eine Hebamme bekannt, die hatte Fieber, war abgeschlagen, aber ein Test wurde vom AG verweigert, vom Hausarzt ebenso. Erst nach massiver Nachfrage wurde er dann doch durchgeführt.

    Laufen eigentlich in den Unternehmen noch die Umluftanlagen oder wurden alle schon umgerüstet

    Schön in den USA zu sehen, die "warmen" Staaten, in denen fast überall entsprechende Klimaanlagen laufen. Dort sind die Hotspots.

    es ist richtig, dass alle Rückkehrer erst dann wieder in die Masse sollen, wenn 1. ein virusfreies Testergebnis vorliegt oder eine Schutzfrist erfüllt ist.

    Siehe oben. Aussagekraft ist auch umstritten. Mir ist ein Fall in einer Kita bekannt. Kind war erkältet. Test wurde durchgeführt, damit das Kind weiter in die Kita kann. Ergebnis: Positiv. Kita geschlossen, alle Erzieherinnen und Kinder getestet, ebenso die Eltern des Kindes. Alle Ergebnisse negativ. Wo hat das Kind jetzt die Infektion her und warum wurde niemand anderes infiziert? Meiner Meinung nach ein falsch positives Ergebnis. Weitere Tests sind mir hierzu allerdings nicht bekannt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ein kleinen Hinweis zu aktuellen Lockdown im Gesundheitswesen:

    Augusta-Krankenhaus Bochum.

    jetzt stellen sich alle Führungsebenen, wie konnte ……………

    Ich glaube wir können uns das denken.

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  • Hallo,

    wir haben eine Anordnung der Geschäftsleitung(en), dass

    - Mitarbeiter verpflichtet sind, sich über die Regelungen im Urlaubsland zu informieren

    - ein geplanter Urlaub in einem Risikogebiet der Personalabteilung anzugeben ist

    - eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgt

    - für eine angeordnete Quarantäne bei Rückkehr aus einem Risikogebiet kein Vergütungsanspruch besteht.

    Sollte das Urlaubsgebiet erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt werden, so ist dies unverzüglich der Personalabteilung mitzuteilen.

    Es besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen, dass eine bezahlte Freistellung bis zu 14 Tagen gewährt wird (freiwillige Quarantäne).

    Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung? Sofern nicht, auf welcher gesetzl. Grundlage findet das statt?

    Was hältst du von

    - Fürsorgepflicht BGB §242, §617-619

    - Weisungspflicht / Weisungsrecht §106 GewO, §4 Arbeitsschutzgesetz

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • An das Forum,

    gerade las ich, dass Vivantes und Charite` eine Art aufgestockte Prämien gezahlt haben. TOOOLLLLLLL wofür????

    Die Einrichtungen im Gesundheitswesen erhalten derzeit erhöhte Pflege- bzw. Tagessätze (pro Basis Corona-Bettplatz, 500€, ob belegt oder leer) , aus denen die notwendigen Testungen finanziert werden können.

    Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, muss nach einem Test eine Wartezeit erfolgen. Die Frist von 14 kalendertagen oder 10 Werktagen bezieht sich auf die Symptomatik nicht aber auf den Test. Der Test ist meist nach 48 Stunden ausgewertet.

    Wollt Ihr denn Pressebericht sehen, könnte diesen senden?

    Bleibt fit und gsund

    Thomas

  • Ich habe nochmal recherchiert. Wir beziehen uns auf die 10. Coronaverordnung. Die ist immer noch gültig, wurde wohl schon einpaar mal aktualisiert.

    Ob das ausreicht, ich wage es mal zu bezweifeln. Wenn einer das Virus von einer orthodoxen Grosshochzeit mitbringt, aber selbst nicht erkrankt, dann bekommten wir das nicht mit.

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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • aktuellen Lockdown im Gesundheitswesen

    Wird es in Zukunft noch öfter geben und lässt sich auch kaum verhindern. Wir hatten das in einer unserer Einrichtungen inzwischen 2 mal.

    Sollte das Urlaubsgebiet erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt werden, so ist dies unverzüglich der Personalabteilung mitzuteilen

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    Es besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen, dass eine bezahlte Freistellung bis zu 14 Tagen gewährt wird (freiwillige Quarantäne).

    Warum gegenseitiges Einvernehmen, das ist doch im IfSG eindeutig geregelt. Die Quarantäne ist dann gesetzlich (Corona Verordnung des Bundeslandes in Kombination mit dem IfSG) klar vorgegeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vor Corona machte ich mit eine Hauswirtschaftleitung ( Bereich Reinigungsdienst) eine Gefährdungsbeurteilung.

    Überweisungen in dem Bereich sind sehr schwer wg diversen Sprachenmix., aber v.a gab es den Hinweiss, das einige MA, die Aufgrund von Fehlern angesprochen werden , sich am nächsten Tag krank melden.

    ( Personalmangel ist fast immer vorhanden)

    Auch wenn obige Regel sinnvoll wäre, stelle ich mir die Compliance solcher MA sehr schwierig vor. Und ein MA mit TVÖD 2 kann nicht 14 d auf sein Gehalt verzichten....

    Und ich erinnere mich an eine Aussage von einem Tönnies MA: Warum soll ich in Quatantäne, ich bin doch nicht krank.

    Von daher was ist am paktikabelsten. Das muss sicher für jeder Firma und deren MA individuell angepasst werden.

    Aber lieber ein nur beschränkt ausagekräftigen Test, als angelogen werden, warum auch immer.

    Oder will sich jemand das Flugticket vorlegen lassen?

    Der Faktor von privaten Aktivitäten am Wohnort wird wie besprochen nicht saktioniert.

    Das schafft ggf. auch nochmal unfrieden zw. MA.

    Ich bin froh, dass ich die bezüglich nicht in der Verantwortung stehe!

    Grüßle
    de Uil

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  • Hallo AxelS,

    ...

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    ...

    Warum gegenseitiges Einvernehmen, das ist doch im IfSG eindeutig geregelt. Die Quarantäne ist dann gesetzlich (Corona Verordnung des Bundeslandes in Kombination mit dem IfSG) klar vorgegeben.

    1. Rechtsgrundlage? Ich bin sehr zuversichtlich, dass unsere Rechtsabteilung(en) diese Anordnung(en) geprüft haben und auch eine entsprechend Argumentation vorlegen könn(t)en.

    2. Die gesetzliche Quarantäne ist unzweifelhaft. wir gehen aber darüber hinaus und bezahlen eine freiwillige Quarantäne, falls die Begleitumstände unklar sind. Z.B. die Quarantäne eines Kollegen, dessen Sohn in gesetzlicher Quarantäne war. Das örtliche Gesundheitsamt hielt eine Quarantäne für den Vater nicht für nötig, aber wir.

    Wir haben übrigens sehr positive Rückmeldungen zu dieser Herangehensweise bekommen aus den Belegschaft(en).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • 2. Die gesetzliche Quarantäne ist unzweifelhaft. wir gehen aber darüber hinaus und bezahlen eine freiwillige Quarantäne, falls die Begleitumstände unklar sind. Z.B. die Quarantäne eines Kollegen, dessen Sohn in gesetzlicher Quarantäne war. Das örtliche Gesundheitsamt hielt eine Quarantäne für den Vater nicht für nötig, aber wir.

    Wir haben übrigens sehr positive Rückmeldungen zu dieser Herangehensweise bekommen aus den Belegschaft(en).

    Das wird bei den Gesundheitsämtern unterschiedlich gehandhabt. Sie zum 2. mal positiv er wieder genesen, er darf arbeiten gehen. Wir --> nein!

    In einem anderen Landkreis werden alle gleich langfristig weggesperrt. Mit dem einen GA können wir komunizieren, das nächste reagiert auf nix. Wir haben eine Coronabeauftragte, die kann einem schon leid tun.

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    Gruß Mick