Umgang mit Coronavirus

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  • Corona-Arbeitsschutz: Hubertus Heil zu Maßnahmen

    https://www.bmas.de/DE/Presse/Pres…oronavirus.html

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Das sehe ich anders: Für mich ist das Prinzip Hammer an Dance absolut sinnvoll.

    The Hammer hatten wir jetzt, das war der Shut-Down. Jetzt geht das Tänzchen los. Öffnen, schauen was passiert und wenn nötig wieder wohldosiert die Zügel anziehen.

    lg

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Danke Simon - habe ich auch mit gewissem Erstaunen gelesen. Frage mich nur warum hier explizit eine ToDo-Liste aufgenommen wurde. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist bzw. bereits (längst) erledigt sein sollte.

    • eine angepasste Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss,
    • die Pandemieplanung ein Hygienekonzept beinhalten muss,
    • und alle Tätigkeiten zu prüfen sind, ob diese in Heimarbeit (Produktion) bzw. HomeOffice (Büro) erledigt werden können.
    • Die Berufsgenossenschaften wurden beauftragt dies zu kontrollieren.
    • Und das existierende DGUV Konzept bzgl. Grippe/Pandemie-Empfehlungen ggf. anzupassen (in großen Teilen bereits existent bzw. bereits erledigt!

    Dann frag doch mal rum, auch hier im Forum, wer eine angepasste GBU fertig auf dem Tisch liegen hat.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    Das sehe ich anders: Für mich ist das Prinzip Hammer an Dance absolut sinnvoll.

    The Hammer hatten wir jetzt, das war der Shut-Down. Jetzt geht das Tänzchen los. Öffnen, schauen was passiert und wenn nötig wieder wohldosiert die Zügel anziehen.

    Mit Verlaub, wo sind wir bei wohldosiert?

    Davon kann doch gar keine Rede sein, vielmehr werden stetig

    neue Hürden/Ziele formuliert. Schaut euch nur die

    Verlautbarungen der Bundesregierung/Ministerpräsidenten

    über die Wochen an. Am Anfang war es die Verdopplungszahl,

    die sollte bei 10 Tagen liegen....dieses Ziel war keine drei Tage alt,

    da hat man den Kanzleramtsminister Braun vorgeschickt und dieses

    wieder verändert, dann waren es plötzlich 14 Tagen... dann

    hat man die Kehrtwende gemacht, dann waren es plötzlich

    die Intensivbetten als Maßstab, jetzt ist es die Ansteckungsrate,

    die muss unter 1 liegen (laut RKI liegt sie jetzt bei 0.7!) usw.

    Das ist Verarschung, weil die Damen und Herren in der Politik,

    keinen Arsch in der Hose haben, mal eine Entscheidung zu treffen.

    Die vielleicht am Ende auch falsch sein könnte.

    Stattdessen macht man willkürliche Entscheidungen, die mit

    dem gesunden Menschenverstand keineswegs vereinbar sind.

    Die Öffnung von Geschäften an einer Quadratmeterzahl z.B.

    festzumachen, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Weil

    es nämlich überhaupt gar keine Aussagekraft hat. Ein Geschäft

    kann 800 qm groß sein, doch je nach Anordnung der Ware usw.

    kann z.B. ein Mindestabstand von 1.5 m gar nicht machbar sein.

    Und die Spitze der Lächerlichkeit sind dann die Ausnahmen für

    Autohäuser, für Buchhandlungen etc. die vollkommen unabhängig

    von der Fläche geöffnet werden dürfen. Sorry, das ist Schwachsinn

    pur. Das ganze hätte man auf eine einfache Formel bringen können:

    Jedes Geschäft wo ein Mindestabstand von 1.5 m gewährleisten

    kann, unabhängig ob Buchhandlung, Modegeschäft oder aber auch

    Restaurants/Kneipen, kann öffnen. Da kann man im Zweifelsfall noch

    flankierende Maßnahmen treffen, z.B. Desinfektionsmöglichkeiten

    vor Betreten vom Ladengeschäft, Mundschutz, Beschränkung der

    Kundenzahl.

    Stattdessen wird weiterhin die Wirtschaft in einem Maß geschädigt,

    der unglaublich ist. Und nicht viel anders sieht es mit dem Gesundheits-

    wesen aus. Hier eine Reserve bilden und gut ist. Nicht aber das Spiel,

    das man stetig die Rahmenbedingungen verändert. Das ganze hat

    doch auch etwas damit zu tun, damit man mal vor die Lage kommt

    und nicht stetig dahinter ist.

    Daher bleibe ich dabei, von Verhältnismäßigkeit kann hier keine

    Rede sein. Man siehe nur was für enorme Eingriffe in die Grundrechte

    es gibt. Und dann muss man nur sehen, in welchen Abständen diese

    Eingriffe überprüft werden. Jetzt sind es wieder 14 Tage, wo man einfach

    abwartet. Sorry, gerade bei so schwerwiegenden Eingriffen, muss

    man tagesaktuell prüfen.

    Ich kann nur eines sagen: Der Bevölkerung wird diese Geschichte,

    nämlich durch Hysterie und Angstmacherei akzeptierte Einschränkung

    von Grundrechten, noch gewaltig auf die Füße fallen. Gerade jetzt wo

    die Politik sieht, was im Zweifelsfall alles möglich ist und es dafür

    ernsthaft noch Applaus aus der Bevölkerung gibt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    2 Mal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (17. April 2020 um 09:02)

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  • Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich schon seit Mitte Februar mit Sars-Cov-2, weil wir eine Werk in China haben. Meine GF hatte mich beauftragt Pandemieplanung, Einrichtung eines Stabes und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Hygienemaßnahmen anzupassen bzw. vorzubereiten. Seit Ende Februar haben wir einen Stab, einen Grundplan und Maßnahmen. Im Stab merken wir schnell, dass die Lage so dynamisch ist, dass alle geschriebenen Maßnahmen und der Pandemieplan tagesaktuell verändert. werden musste. Darauf wurde beschlossen , nicht mehr alles zu verschriftlichen in der Corona Krise.

    Und jetzt kommt erst die Politik und fordert angepasste Gefährdungsbeurteilungen bzw. Maßnahmen, welche schon längst umgesetzt sind, damit wir Arbeitsfähig bleiben.

    Die Gefährdungsbeurteilungen sind meiner Meinung nach für normale Vorgesetzte, SiFa und BA nicht zu stemmen. Denn da muss jeder Arbeitnehmer einzeln betrachtet werden. Das heißt nicht nur seine Tätigkeit und Arbeitsplätz, sondern zusätzlich noch seine Vorerkrankungen, seine Lebensgewohnheit / Umfeld (z.B. Risiko durch Rauchen oder ehrenamtliche Aufgaben in FFw. oder im San-Dienst). Denn der Virus kann dadurch in ein Unternehmen eingebracht (Gefährdung der anderen Mitarbeiter) werden bzw. der Mitarbeiter hat eine besonderer Gefährdung dadurch. In Bereichen mit Kundenkotakt (z.B. Supermarkt) geht durch jeder Kunde eine Gefährdung aus.

    Das heißt es muss eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoff Verordnung für jeden einzelnen Mitarbeiter gemacht werden ( unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen). Zudem muss bei Vorerkrankungen ggf. ein Facharzt beraten. Wer dieses für seine Tätigkeit niemals brauchte oder nicht gelernt hat, wird mit der Beurteilung Probleme bekommen. Deshalb halte ich diese Gefährdungsbeurteilungen für unrealistische bzw. greifen sie zu sehr in die Bereiche außerhalb der Einflussbereiches des Arbeitgebers ein. Soll jetzt der Arbeitgeber angehalten werden, seine Mitarbeiter auch in der Freizeit zur Einhaltung vom Arbeitsschutz zu verpflichten. Das passt nicht. Der Arbeitgeber kann diese nicht erfüllen.

    Wenn im Unternehmen die Mitarbeiter auf die aktuelle Lage erst jetzt mit Hygienemaßnahmen, Abstandregelungen, Veränderten Abläufen, Homeoffice etc. reagiert bzw. umsetzt, weil der Gesetzgeber dieses vorschreibt. Dann hat das Unternehmen nicht für den eigen Verantwortlichkeit gehandelt.

  • (...)

    Das heißt es muss eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoff Verordnung für jeden einzelnen Mitarbeiter gemacht werden ( unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen).

    (....)

    Nein.

    BiostoffV §1 Satz 1:

    § 1 Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen).

    Niemand arbeitet MIT biologischen Arbeitsstoffen, außer die im Labor von Wuhan.

    "unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen" sind Tätigkeiten von z.B. Ärzten/Arzthelfern/Pflegern/Therapeuten/Tierpflegern, die mit Personen oder Tieren in enge Verbindung kommen. Schon für einen Hundetrainer würde ich jetzt nicht zwingend eine GBU nach BioStoffV verpassen (oder vielleicht doch - aber das sehe ich jetzt als Grenzwertig an). EIn Sachbearbeiter oder Kassierer mit Kundenkontakt hatte bis HEUTE keine GBU nach BioStoffV.

    Für die "unbestimmten Tätigkeiten" gibt es sowieso Standards: Hygiene, ggf. Desinfektion, ggf. Schutzkleidung.

    Nach wie vor finde ich es widerlich, den Infektionsschutz in perfider Manier über den Arbeitsschutz zu führen, und ich finde, SiFas sollten sich da so weit wie möglich rausnehmen. Grund: fehlende Qualifikation, unbedarfter Sturz in die "Garantenstellung".

    Nach wie vor fehlt JEGLICHE Rechtsgrundlage für Pandemiemaßnahmen im Arbeitsschutz.

    Im Handbuch - Gefährdungsfaktoren (baua) kommt das Wort "Pandemie" nicht vor.

    Der DGUV-Flyer zur Pandemie enthält KEINE Hinweise zu Rechtsgrundlagen.

    Im Zweifel haftet die beteiligte SiFa für die Corona-Infektionen im Betrieb! Hallo!?

    Noch mal: als SiFa FINGER WEG von Gefährdungsbeurteilungen zu Corona...

    Corona ist übrigens ein Biostoff der Risikogruppe 4: "Biostoffe der Risikogruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich."

    Viel Spaß bei der Eindämmung! Alles Andere als Unterdruckräume und Überdruckanzüge sind in Unternehmen, wo mit diesem Virus gearbeitet wird (also derzeit nach allgemeiner Auffassung ALLE), indiskutabel.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (17. April 2020 um 10:10)

  • Denn ein Unternehmen mochte doch Gewinn machen und hat deshalb schon einen eigen Antrieb, dass ihre Mitarbeiter weiter arbeiten können solang wie möglich. Das geht in einer Krise nur mit zusätzlichen Maßnahmen, Ressourcen und ggf. Einschränkungen.

    Hier hätte die Politik früher aufstehen müssen.

    Grüße Sascha

  • Denn ein Unternehmen mochte doch Gewinn machen und hat deshalb schon einen eigen Antrieb, dass ihre Mitarbeiter weiter arbeiten können solang wie möglich. Das geht in einer Krise nur mit zusätzlichen Maßnahmen, Ressourcen und ggf. Einschränkungen.

    Hier hätte die Politik früher aufstehen müssen.

    Grüße Sascha

    ja, sie möchte. Unternehmen möchten INSGESAMT viel - nur nicht alles davon ist SiFa-Job und SGB VII-Thema.

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  • Hallo,

    Weiter geht es, jetzt wird wieder eine neue Hürde aufgebaut:

    https://www.n-tv.de/panorama/Anste…le21720050.html

    "Wieler hatte allerdings auch betont, dass für eine Lockerung

    der Corona-Maßnahmen nicht nur die Reproduktionszahl

    relevant sei (In der PK von Fr. Merkel war das noch DIE Größe),

    sondern auch der Anteil immuner Menschen in der Bevölkerung

    sowie die Kapazitäten des Gesundheitssystems."

    Stellt sich nur die Frage, wie es zu einer nennenswerten Immunität

    der Bevölkerung, im Hinblick auf die Maßnahmen (Einschränkungen,

    Abstände etc.) kommen soll. Und das man jetzt, gerade im Hinblick

    was Krankenhausgesellschaft und Co. verlautbart, ernsthaft

    noch mit Kapazitäten im Gesundheitswesen kommt, verwundert.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • .

    Corona ist übrigens ein Biostoff der Risikogruppe 4: "Biostoffe der Risikogruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich."


    Wie kommst du auf Risikogruppe 4 ?:/

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Ak…oronavirus.html


    https://www.baua.de/DE/Angebote/Ak…oronavirus.html

    Einmal editiert, zuletzt von Claus72 (17. April 2020 um 10:21)

  • "unbestimmte Tätigkeiten mit BioStoffen" sind Tätigkeiten von z.B. Ärzten/Arzthelfern/Pflegern/Therapeuten/Tierpflegern, die mit Personen oder Tieren in enge Verbindung kommen. Schon für einen Hundetrainer würde ich jetzt nicht zwingend eine GBU nach BioStoffV verpassen (oder vielleicht doch - aber das sehe ich jetzt als Grenzwertig an). EIn Sachbearbeiter oder Kassierer mit Kundenkontakt hatte bis HEUTE keine GBU nach BioStoffV.

    Unbestimmte Tätigkeit ist bei uns im unternehmen Monteure im Abwasserbereich, weil sie mit BioStoffenin Kontakt kommen können . Nicht immer nur an den medizinischen oder Labor Bereich denken. Es gibt Bereiche in der Energiewirtschaft (z.B. Tätigkeiten im Kühlsystem), im Abwasserbereich, im Entsorgungsbereich, wo die BioStoffV greift. Das heißt überall, wo typischer Weise BioStoffe vermehrt vorkommen können als in der Umwelt, ist die Vorordnung gültig.

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  • Und das "schöne" dabei ist, dass zumindest im Entsorgungsbereich (Umgang mit Abfällen und Abwasser) die Schutzmaßnahmen eh schon auf Biostoffe der Risikogruppe 3 ausgelegt sind. Somit ergibt sich durch das neue Coronavirus hier kein Handlungsbedarf ;). Und aus fachlicher Sicht zählt das neue Coronavirus meiner Meinung nach hier auch zu den ungefährlicheren Erregern, auf die man im Entsorgungsbereich treffen kann. Da bereiten mir persönlich andere Erreger mehr Sorgen im Hinblick auf das tatsächliche Risiko, sich bei der Arbeit mit dem Erreger anzustecken (da das neue Coronavirus verhältnismäßig schnell inaktiv und nicht mehr infektiös ist).

  • Hi,

    die Rechtsgrundlage für den Schutz von Arbeitnehmern vor einer Ansteckung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ist die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 618 BGB.

    Auf welcher Quelle beruht die Aussage, dass der neue Coronavirus ein Biostoff der Risikogruppe 4 ist? Hat der ABAS seine Einstufung geändert?

    schöne Grüße

    BGB ist zivilrecht, heisst, Du kannst gegen den Arbeitgeber klagen, wenn er nicht nach der Infektionsschutz-Pfeife tanzt (Erfüllung/Schadenersatz). Anschließend entscheiden die gerichtlichen Instanzen bis zur EUGH... Wikipedia: "Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts"

    Kein SiFa-Job.

    fwrrsifa  MrH in Abwässern und in der Kanalisation sind noch keine Corona-Viren gefunden worden. Zu viele Tenside - Fetthülle weg - Exitus :) Allerdings stimmt, dass dort die BioStoffV greift - nur DEFINITIV nicht wegen Corona, und dort sind auch keine Abstände zu Kollegen einzuhalten (wegen der Biostoffe in Abwässern).

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (17. April 2020 um 11:04)

  • Hallo zusammen,

    in der Veröffentlichung des BMAS steht auch etwas über kontaktloses Fiebermessen der Mitarbeiter.

    Im Fernsehen sieht man ja auch immer wieder solche Infrarot-Thermometer.

    Mein aktueller Stand ist aber, dass die IR-Thermometer(auch wegen Schweiß auf der Haut) sehr ungenau sind. Bei Messungen im Ohr/Schläfe ist der Abstand nicht einzuhalten.

    Gibt es bei jemanden Erfahrungen dazu?

    Auch wegen Datenschutz/Persönlichkeitsrechte?

    Außerdem gab es in diesem Thread schon die Anfrage, ob es schon Ausbreitungsszenarien gibt.

    Wurde aber noch nicht beantwortet.

    Ist das die berühmte -Glaskugel-?

  • Ich habe mehrere IR-Thermometer um Wärmequellen zu finden. Relevant ist nur der TemperaturUNTERSCHIED. Man kann damit grob messen. Ob das reicht, sei mal dahingestellt. Die Entfernung ist egal, solange der Kegel, auf dessen Grundfläche gemessen wird, halbwegs auf der Haut ist.

    Man kann damit auch nur HÖCHSTENS Wahrscheinlichkeiten abschätzen, keine Diagnosen stellen. Diese Maßnahme kann demnach ein Mosaikstein sein, aber kein Königsweg.

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  • Okay, so ähnlich hab ich auch gedacht.

    Aber wenn ich mir vorstelle, wir messen freiwillig eine relativ -große- Personenanzahl, führt das dann, meiner Meinung nach, zu mehr Verwirrung als Sicherheit.

    Ich habe mal unsere Betriebsärztin angefragt.

  • in der Veröffentlichung des BMAS steht auch etwas über kontaktloses Fiebermessen der Mitarbeiter.

    Im Fernsehen sieht man ja auch immer wieder solche Infrarot-Thermometer.

    Mein aktueller Stand ist aber, dass die IR-Thermometer(auch wegen Schweiß auf der Haut) sehr ungenau sind. Bei Messungen im Ohr/Schläfe ist der Abstand nicht einzuhalten.

    Moin,

    wir haben so ein Gerät im Dauerbetrieb hier stehen. Ich gehe jeden Morgen hin, stelle mich für 2 sec davor und bekomme ein Ergebnis. Keine weitere Person ist in die Messung eingebunden, Abstände werden somit eingehalten. Ich muss auch keinen Knopf drücken. Es wird nichts gespeichert (DSGVO konform). Auf den Tablett sieht man nur ein Thermobild mit groben umrissen (und dass ich Brillenträger bin).

    Bei mir war bislang alles OK. Für den Fall der Fälle, dass erhöhte Temperatur angezeigt wird, dürfte ich nach Hause fahren und mit meinem eigenen Thermometer messen.

    Überlisten geht nicht. Es haben sich schon einige das Gesicht knallerot gerubbelt - für einen freien Tag hat's nicht gereicht.


    Gruß

    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Rheydter nur weil das Gerät keine Werte aufzeichnet heißt das noch lange nicht, dass das gesamte Verfahren der Fiebermessung DSGVO-konform ist ;). Wer bekommt das Messergebnis mit? Gibt es andere Wege / Möglichkeiten als den Datenspeicher im Messgerät, das Messergebnis einer Person zuzuordnen (z.B, Augenzeugen, Überwachungskameras, Stempelkarte o.ä.)? Wer bekommt wie mit, wenn eine Person nach der Messung nach Hause fährt und kann so entsprechende Rückschlüsse ziehen?

    Ich hab das Thema Fieber messen der Übersichtlichkeit halber abgespalten und einen neuen Thread im Offtopic-Bereich rein zur Information über das meiner Meinung nach sehr heikle Thema aufgemacht, mit dem derzeit viel zu lasch umgegangen wird.