Umgang mit Coronavirus

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  • AxelS


    OT, reine Neugier - vielleicht weisst Du was...


    Ich hatte mal (unverlangt) einen Link zugesandt bekommen, dass die Viren wohl auch die roten Blutkörperchen angreifen, das heißt, dass die Beatmung an sich fast sinnlos sei, weil aus den Blutkörperchen das Eisen ausgefällt wurde (oder so in dem Dreh). Habt Ihr bei der Beatmung eine entsprechend gute Sauerstoffsättigung, und die Patienten versterben trotzdem?


    Ansonsten: die Lebensrettungs-Quote ist echt misereabel :(


    Ist sie bei anderen Lungenentzündungen bzw. bei Grippe besser?


    (Anmerkung: ich war mal wegen Lungenentzündung Ende der 90er im Krankenhaus, habe mich aber keine Sekunde kränker gefühlt, als bei einer starken Erkältung, und nach zwei Tagen war ich topfit - musste aber dennoch länger bleiben).

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  • Hallo,

    Ich wollte nur aufzeigen, dass die oft verbreitete Meinung Corona treffe nur alte Menschen, nicht zutrifft. Es kann faktisch jeden treffen, auch mit tödlichem Ausgang, obwohl man sich zuvor völlig gesund gefühlt hat

    Zwischen sich gesund fühlen und tatsächlich gesund sein, besteht

    aber ein sehr großer Unterschied. Natürlich kann man die Be-

    völkerung mit Horrormeldungen wie dem 16 Jahre alten toten

    Mädchen aus Frankreich, mit dem wenigen Wochen alten Baby

    aus England usw. verrückt machen. Doch man muss am Ende

    des Tages festhalten: Diese Fälle haben keinerlei Aussagekraft,

    da man sie schlicht nicht obduziert. Deutschland ist ja da keine

    Ausnahme.


    Und gerade wenn es aus Hamburg heißt: KEINER der Toten war

    gesund, sondern es bestanden erhebliche -teils unbekannte-

    Vorerkrankungen, sollte einen das schon Aufhorchen lassen.


    Ich kann mich als dem Eindruck nicht verwehren, als wollen ganz

    bestimmte Personen so wenig wie möglich, über dieses Virus

    wissen....nur um in ihrem Hysterie-Modus zu bleiben.

    Dir ist schon bekannt, dass Krankenhäuser alle nicht dringend notwendigen Eingriffe gestoppt haben, um die nötigen Intensivkapazitäten vorhalten zu können und diese werden auch benötigt.

    Aktuell werden sie nicht benötigt, da muss man sich die

    Zahlen nur ansehen. Die Menschen was wegen dem Coronavirus

    z.B. Intensivbetten benötigen bzw. aktuell in Deutschland belegen,

    ist im Hinblick auf die Gesamtzahl gering. Und hierbei muss man

    dann auch berücksichtigen, das mittlerweile eine nicht unerhebliche

    Zahl an Intensivbetten auch von Menschen aus Frankreich etc.

    verwendet wird.


    Die Krankenhausgesellschaft hat erst gestern wieder verlautbart:

    Von einer Vollauslastung wäre man noch weit entfernt.

    Dabei ist die Bauchlage und dazwischen immer mal wieder Rückenlage gängiger Standard. Bei einigen dann externe Sauerstoffanreicherung des Blutes (ECMO).

    Ich rede hier nicht vom Standard. Siehe aktuell nur

    was derzeit (u.a. aus den USA, aber auch Italien) als

    neue Behandlungsansätze verlautbart werden. Eben

    weil Menschen die beatmet werden müssen, kaum

    Überlebenschancen haben. Je nach Land liegen hier

    die Zahlen bei 60 bis 80 Prozent!

    Ich kann bei unseren Fällen nicht erkennen, dass eine Besserung bei den Fallzahlen eintritt, wir treten hier auf der Stelle. Beim Verhältnis entlassene (also geheilt) zu verstorben hatten wir am Anfang ungefähr 1:1, dazwischen wurde es deutlich schlechter auf 1:2, also pro Geheiltem gab es 2 Tote. Inzwischen sind wir bei 3:2 gelandet. Gut ist das noch lange nicht.

    Ja und dieses Spiel können wir noch Monate treiben und

    noch länger, und dieses Land weiter ins wirtschaftliche Chaos

    zu stürzen. Ich möchte nur mal daran erinnern: Die Ziele die

    von der Bundeskanzlerin, aber auch vom RKI zur Rückkehr in

    ein halbwegs normales Dasein vor gut 2.5 Wochen formuliert

    wurden, sind erfüllt. Jetzt stetig neue Hürden aufzubauen (

    wie gestern), nur weil einem der Arsch in der Hose fehlt,

    überzeugt mich nicht.


    Ja, die Einschränkung der Grundrechte ist ein harter Eingriff, aber auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das dazu noch einen recht hohen Rang hat. Ich kann momentan keine wirksame Alternative zu den Einschränkungen erkennen.

    Ja, jetzt lachen wir darüber mal eine Runde. Wir akzeptieren

    im täglichen Leben so viele negative Einflüsse auf die

    Gesundheit, man denke nur an unsere Landwirtschaft/Grundwasser,

    Umweltverschmutzungen wegen unseren heiß geliebten Autos,

    Organspende usw. Also kommen Sie mir jetzt nicht mit einer

    solchen Aussage, sie interessiert uns sonst auch nicht.


    Alternativen gibt es genug, man muss nur die Augen aufmachen

    und mal den Hysterie-Modus abschalten.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Der Lockerungsbeschluss im Wortlaut

    Die Bundesregierung und die Ministerspräsidenten haben sich in einer Telefonkonferenz auf teilweise Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Viele Maßnahmen bleiben allerdings auch bestehen. Hier lesen Sie den vollständigen Beschluss im Wortlaut:


    Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

    Beschluss: Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie


    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:


    Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.

    Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert. Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.


    Für die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.


    Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.

    Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine längere Zeit mit der Epidemie leben können.

    Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

    1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des CoronaKabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden Maßnahmen).
    2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
    3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschränkende Maßnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaßliche Ansteckungszusammenhang möglichst vollständig erfasst werden.
    4. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem "contact tracing" eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des "Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing", weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle diejenigen, die unabhängig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme zunichte machen.
    5. Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und – soweit als möglich in der aktuellen Weltmarktlage – durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung der Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem RobertKoch-Institut und den Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten.
    6. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen. Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die Umstehenden vor dem Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Masken. Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
    7. Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    1. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.
      Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
      Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.
    2. Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
    3. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

      • alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
      • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
    4. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.


    Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten
    möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen.


    Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise noch kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland begünstigt.

    Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein.Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt Deutschland an der "WHO Solidarity Trial" teil. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit angelegte Studien sind in Planung. Diese Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.


    Quelle: Bundesregierung.de

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hi,


    im großen und ganzen läuft das ab wie bei jedem septischen Geschehen, das von der Lunge ausgeht.

    Durch die inflammatorischen Reaktionen im Rahmen des septischen Geschehens kann es zum Multiorganversgen (MOV) kommen. Dann ist die Letalität in der Tat sehr hoch.


    Aber auch das MOV ist grundsätzlich behandelbar und ist abhängig davon, wie der Sepsis-Auslöser (hier die Entzündung der Lunge) auf dei Behanlung anschlägt. Ziel bei einer Sepsis ist immer die Herd-Sanierung. Ist dies nicht möglich, dann muss versucht werden, die Sepsis Auswirkungen zu beherrschen. Hier liegt dann die Letalität bei 40 -50%.


    Bei CoVid19 ist die Herdanierung schwierig, wegen (noch) fehlender Medikamente, was dann zu einer höheren Letalität führt.

    Damit meine ich den flächigen Einsatz von Medikamenten. Remdesivir scheint ein vielversprechender Ansatz zu sein, befindet sich aber beim Einsatz bei CoVid19 noch in der Erprobung.


    In Köln und AFAIRC in Nürnberg wird mit Plasma von Gesundeten gearbeitet, aber da können wohl pro Einrichtung max. 5 Patienten am Tag behandelt werden. Belastbare Ergebnisse liegen hierzu meines Wissens aber noch nicht vor.


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten
    möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen.

    Quelle: Bundesregierung.de

    Danke Simon - habe ich auch mit gewissem Erstaunen gelesen. Frage mich nur warum hier explizit eine ToDo-Liste aufgenommen wurde. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist bzw. bereits (längst) erledigt sein sollte.

    • Die Gesetze, Verordnungen und Regeln zum Arbeitsschutz bleiben auch in Zeiten von SARS-CoV-19 unverändert gültig.
    • Die Verantwortung des Arbeitgebers für die Belegschaft wird besonders hervorgehoben.
    • Dass Vorkehrungen zur Identifizierung von Infektionsketten zu

      treffen sind,

    • eine angepasste Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss,
    • die Pandemieplanung ein Hygienekonzept beinhalten muss,
    • und alle Tätigkeiten zu prüfen sind, ob diese in Heimarbeit (Produktion) bzw. HomeOffice (Büro) erledigt werden können.
    • Die Berufsgenossenschaften wurden beauftragt dies zu kontrollieren.
    • Und das existierende DGUV Konzept bzgl. Grippe/Pandemie-Empfehlungen ggf. anzupassen (in großen Teilen bereits existent bzw. bereits erledigt!)

    Bin dann mal gespannt, wie sich das konkret entwickelt, bzw. was dabei wirklich rauskommt.

  • Hallo,


    weil es keine Selbstverständlichkeit wohl ist

    und dementsprechend man die Notwendigkeit sieht,

    darauf hinzuweisen. Praktisch wird man das kaum

    wirklich unterfüttern können.


    Ich finde die Beschlüsse insgesamt interessant,

    da man halbwegs erahnen kann, wohin die Damen

    und Herren ihre Geisterfahrt fortsetzen möchten.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich will ja nicht in die Suppe spucken - aber ich tu's :)


    DGUV V1:


    "(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für

    eine wirksame Erste Hilfe zu treffen"


    SGB VII:


    "Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches

    1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,

    2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.


    -> DGUV V1 und SGB VII: ARBEITSBEDINGTE Gesundheitsgefahren, nicht Gesundheitsgefahren durch Dritte.



    Das Infektionsschutzgesetz:


    "(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.


    -> Adressat: KEIN Unternehmer/Arbeitgeber, sondern neben Behörden "nur" jeder Bürger.


    HEISST:


    - Bisher ist JEDER Kranke BELIEBIG in die Firma gekommen, hat BELIEBIG Kollegen angesteckt, ist NIE zur Rechenschaft gezogen worden und der Arbeitgeber auch nicht. Böses Foul, aber GELTENDE Rechtslage.


    - JETZT sollen Arbeitgeber plötzlich Infektionsschutz für die Mitarbeiter organisieren.


    Fragen:

    1. Warum nicht bisher? Zu wenige Tote? Sind im Zusammenhang mit der Beteiligung der Arbeitgeber am Infektionsschutz weniger Tote durch andere Infektionen besser als mehr Tote durch COVIS19 - falls es überhaupt einen Unterschied ausmacht?

    2. Auf welcher Rechtsgrundlage passiert das JETZT? Verordnung per Order Mufti?

    3. WO ist die Rolle der BG? Kann ich mit COVID19 zur BG, wenn die Infektionskette über einen Kollegen erfolgt ist??? Wenn nein, was hat die BG dann in diesem Thema auf Grund des GESETZLICHEN Auftrages zu suchen?


    Zu 2.: eine Rechtsgrundlage ist die KAUFMÄNNISCHE Entscheidung, dass auf Grund des Infektionsschutzgesetzes die Betriebsschließung droht - und deswegen die Infektionen möglichst ausgeschlossen werden sollen bzw. ein Nachweis erforderlich werden KÖNNTE, wie der Betrieb Infektionsschutz betreibt, um die KAUFMÄNNISCHE Tätigkeit weiter zu verfolgen.


    Zu 3.: Ich begrüße AUSDRÜCKLICH die aktive Beteiligung der BG - sehe aber KEINE Rechtsgrundlage. Ich hätte die Rechtsgrundlage gerne - WO IST SIE JETZT, da Maßnahmen (auch mit der BG) festgelegt wurden?


    Oder habe ich eine Rechtsgrundlage übersehen, nach der Arbeitgeber Maßnahmen gegen "arbeitsbedingte und von Dritten bedingte Gesundheitsgefahren" treffen muss?


    Um mal ganz deutlich klarzustellen: ich bewerte auf Grund meines subjektiven und nicht diskutierbaren Urteils den Infektionsschutz innerhalb des Betriebes für die eigene Belegschaft als eine eminent wichtige Aufgabe.


    Sie ist aber bisher ausdrücklich NEGIERT worden!

    (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte usw.... Das gilt für ALLE bisher bekannten, meldepflichtigen Infektionskrankheiten.)


    Woher soll also plötzlich die Rechtsgrundlage für die 180°-Wende wegen COVID19 kommen?

    (Als Fußballer oder Politiker würde ich sogar von einer 360°-Wende sprechen.)

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  • Zahlen von BW, Quelle Hohenloher Tagblatt:

    Land Baden Württemberg:

    - 3140 Intensiv Beatmungsplätze

    - 1495 der Beatmungsplätze frei

    - Ausserhalb Intensiv 788 weitere Plätze davon 684 frei

    das im Verhältniss zu 820 toten macht mich schon nachdenklich... Fehlende Kapazität im Krankenhaus ist also wohl nicht das Problem obwohl das Land ja im verhältniss viele Infektionen hat.

    I

  • arbeitsbedingte und von Dritten bedingte Gesundheitsgefahren

    Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können auch von Dritten ausgehen. Das musste man schon bisher berücksichtigen z.B. Gewalt, Überfall usw.

    Bei medizinischem Personal und Personal mit viel Publikumsverkehr kann eine Covid Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden, siehe da, schon ist die BG dabei.

    - 3140 Intensiv Beatmungsplätze

    - 1495 der Beatmungsplätze frei

    Die Zahlen sind ja nur so, da die Kliniken Vorsorge getroffen haben. Im Regelbetrieb dürften Intensivbereiche eine übliche Auslastung um 80% haben. Blöd, wenn man bei 100% ist und es kommt noch ein Patient dazu. Die Durchschnittszahlen nützen auch wenig, wenn einzelne Kliniken überlastet sind. Eine Verlegung ist nicht immer unverzüglich möglich.

    Problem bei Covid ist ja auch die Inkubationszeit. Lässt man die Kontakte unbeschränkt zu, geht die exponentielle Verbreitung wieder los und dann sind die Beatmungplätze schnell belegt bei weiter steigenden Fallzahlen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • - Bisher ist JEDER Kranke BELIEBIG in die Firma gekommen, hat BELIEBIG Kollegen angesteckt, ist NIE zur Rechenschaft gezogen worden und der Arbeitgeber auch nicht. Böses Foul, aber GELTENDE Rechtslage.

    Das ist mein Reden seit eh und je. Und seit mir die Multiple Sklerose zu schaffen macht erst recht. Weil mich eine einfache Erkältung mit Lähmungserscheinungen aus der Bahn wirft. Das ist nicht lustig wenn du Windeln tragen musst weil du nicht mehr allein aufs Klo kannst und ein Rollstuhl die einzige Möglichkeit ist dich überhaupt zu bewegen.


    Aber, wenn ich sage jeder Kranke solle zu Hause bleiben, dann zeigt man mir nen Vogel. Dass die Erkältung die einer mitbringt dann durch die ganze Firma wandert, ist dann auch erst mal wurscht. Dass damit einhergeht dass sich die Arbeiter mit den üblichen tollen Fit Machenden Medikamenten aus der Apo vollpumpen und damit womöglich eine zusätzliche Gefahr sind, beim Maschinen bedienen, KFZ Steuern, FFZ Steuern usw.. interessiert auch keine Sau. Und dass dies dann jeder auch noch mit nach Hause nimmt, Frau, Kinder, Eltern usw ansteckt, ist auch egal.

  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können auch von Dritten ausgehen. Das musste man schon bisher berücksichtigen z.B. Gewalt, Überfall usw.

    Das sind Standardfälle und nicht Dritte. Das das sind Arbeitssysteme mit Menschen/Tieren, die Bestandteil der Arbeitsaufgabe sind. Diese Gefährdungen sind klar geregelt (auch wegen Krankheit - aber NUR beim definierten Umgang mit Kranken).


    Hier sprechen wir aber nicht von Kranken, die der Arbeitgeber herangeschafft hat, sonst müsste wirklich jeder Kollege entsprechend behandelt werden, wie die Angstellten in medizinischen Einrichtungen behandelt werden (Mundschutz, heute auch in Ganzkörperkondom mit Überdruck, Desinfektion nach jedem Kontakt usw.). Bisher sind Erkrankungen durch Arbeitskollegen AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen aus den BG-Leistungen (von wegen normales Lebensrisiko aus der Öffentlichkeit).


    Jetzt: Umdenke oder Ver*rsche?

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Hallo,

    Die Zahlen sind ja nur so, da die Kliniken Vorsorge getroffen haben. Im Regelbetrieb dürften Intensivbereiche eine übliche Auslastung um 80% haben. Blöd, wenn man bei 100% ist und es kommt noch ein Patient dazu. Die Durchschnittszahlen nützen auch wenig, wenn einzelne Kliniken überlastet sind. Eine Verlegung ist nicht immer unverzüglich möglich.

    Problem bei Covid ist ja auch die Inkubationszeit. Lässt man die Kontakte unbeschränkt zu, geht die exponentielle Verbreitung wieder los und dann sind die Beatmungplätze schnell belegt bei weiter steigenden Fallzahlen.

    Ja, die Lage zeigt aber, die Vorsorge wird aktuell nicht

    in einem solchen Umfang gebraucht. Dementsprechend

    kann man, unter Berücksichtigung einer Reserve, auch

    mal wieder den Hysterie-Modus verlassen. Und die aktuelle

    Lage, wird man wohl nur wenig mit den enormen

    Beschränkungen in Verbindung bringen können.

    Dazu passend:


    "Viele Kliniken haben nach Aufrufen der Politik planbare

    Operationen und Aufnahmen ausgesetzt - dies soll freie

    Kapazitäten sichern, falls viele schwerkranke Corona-Patienten

    kommen sollten. Viele Kliniken meldeten inzwischen aber

    Belegungsrückgänge von 30 Prozent und mehr, erläuterte die

    DKG. Es gebe somit 150.000 freie Klinikbetten und etwa

    10.000 freie Intensivplätze."


    Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/K…g-an-article21717008.html


    Wohin nämlich diese Hysterie bisweilen führt, kann man

    im selben Artikel lesen:


    "Eine problematische Situation gebe es auch bei Notfällen.

    "Wir haben aus Kliniken besorgniserregende Rückmeldungen,

    dass die Einweisungen wegen Verdachts auf Herzinfarkt und

    Schlaganfall deutlich zurückgegangen sind", sagte Gaß. Das

    liege nicht daran, dass es weniger Verdachtsfälle gebe - manche

    Patienten wollten aus Angst vor Corona kein Krankenhaus

    betreten, um sich behandeln zu lassen."


    Was wir für Schäden und Folgen wegen diesem Virus

    leichtfertig in Kauf nehmen, ist beeindruckend.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Hallo,

    Und dabei muss man dann auch noch berücksichtigen,

    was man an Menschen aus anderen EU-Ländern

    (z.B. Frankreich) in den Kliniken, im Rahmen der

    Notfallhilfe liegen hat.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    was man sich in Sachen Arbeitsschutz vorstellt, dazu

    gab es heute eine eigene Pressekonferenz vom

    Bundesminister Heil mit einem Vertreter der DGUV.

    Siehe hier:


    Corona-Arbeitsschutz: Hubertus Heil zu Maßnahmen


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    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ja, die Lage zeigt aber, die Vorsorge wird aktuell nicht

    in einem solchen Umfang gebraucht. Dementsprechend

    kann man, unter Berücksichtigung einer Reserve, auch

    mal wieder den Hysterie-Modus verlassen.

    Die Kliniken fahren ja auch wieder ihr Standardprogramm hoch. Bei uns ab kommender Woche.

    Sobald aber die Covic Fallzahlen wieder ansteigen, geht es sofort wieder in den Krisenmodus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Die Kliniken fahren ja auch wieder ihr Standardprogramm hoch. Bei uns ab kommender Woche.

    Sobald aber die Covic Fallzahlen wieder ansteigen, geht es sofort wieder in den Krisenmodus.

    Wenn man damit wieder Unheil anrichten möchte...

    Gegen eine Reserve spricht ja nichts, aber von den stetigen

    Umstellungen, halte ich wenig. Da hierbei vieles auf der

    Strecke bleibt, was man hinterher nicht mehr aufholen

    kann.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,


    hier einmal die beschlossenen Regeln zum "Corona-Arbeitsschutz" zum nachlesen:

    https://www.juris.de/jportal/p…hten%2Fzeigenachricht.jsp

    Das ist doch alles Fake! Keine Rechtsgrundlage erkennbar und KEIN Arbeitsschutz!


    Real ist der "Infektionsschutz" - und darauf zielen auch die Maßnahmen ab. Infektionsschutz vor möglichen Erkrankungen ist KEIN Arbeitsschutz. WENN es Arbeitsschutz WÄRE, DANN möchte ich:

    - die Versorgung von Nicht-Gesundheitsversorgungs-Personal durch die BG im Fall von COVID19 sehen

    - die Rechtsgrundlage (Rechtsnorm, Pragraph, Stand) sehen.


    Bezogen auf andere Rechtsnormen ist die Basis allenfalls so stabil wie die der Diesel-Fahrverbote (die sind real - aber hirnlos), und die ganzen Äußerungen sind verlogen bis zum Anschlag. Wenn sie es NICHT wären, müssten sie ohne zeitlicher Begrenzung gelten!


    Was ich im Link sehe, ist reines Geseier, in diesem Fall von Hubertus Heil und Dr. Stefan Hussy, sorry.


    Damit noch mal klar ist:

    - ich stelle NICHT die (Wirksamkeit der) genannten Maßnahmen in Frage

    - ich fordere nur die Rechtsgrundlage ein für PRÄVENTION auch in Zukunft - nicht nur für COVID19!


    -> Fehlanzeige - also sind das reine Fake-Maßnahmen nach Fake-"Recht", um in Zukunft den Infektionsschutz mangels Rechtsgrundlagen ebenso zu ignorieren, wie bisher. Dabei ist nicht NUR COVID19 ein Problem für Arbeitnehmer.


    Die Integration des Infektionsschutzes in den Arbeitsschutz würde ich ausdrücklich begrüßen. Im Moment wird sie nur BEHAUPTET - de Facto existiert sie nicht.

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()