Umgang mit Coronavirus

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  • Dann halt feste Teams......

    Das ist gängige Praxis bei uns.

    Einer fährt, der andere sitzt hinten.

    Das geht leider nur im PKW bzw. in Fahrzeugen mit mehreren Sitzreihen. Bei Transportern mit nur einer Sitzreihe wird es da schon schwierig, aber nicht unlösbar.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • Hallo,

    Bei uns lässt sich das nicht realisieren, unsere Sevice-Techniker müssen zu zweit sein, schon aufgrund der extremen Hitze, der sie ausgesetzt sind (auf Glasschmelzöfen). Da ist Alleinarbeit nicht ratsam. Und die fahren gemeinsam, denn kein Kunde zahlt die doppelte Anfahrt.

    Stellt sich diese Frage aber überhaupt noch?

    Zur Hochzeit von Corona, war zum Beispiel unsere

    Polizei in der Region sehr fleißig in Sachen

    Fahrzeugkontrollen. Und egal was es war, ob Privat-

    oder Firmenfahrzeug, gehörte man da nicht in

    einen Haushalt, wurde da strikt eingegriffen und

    auch Anzeigen geschrieben.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Stellt sich diese Frage aber überhaupt noch?

    Vernachlässigbar ist es leider noch nicht, da immer wieder Infektionen aufflammen. So ist unser Vorgehen die letzten Wochen gewesen, nur wo es gar nicht anders ging (z.B. nach Österreich) mussten sie mit 2 Autos fahren.

    Gruß, Carsten

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Bei uns gilt die Regel 2 Personen, versetzt sitzen (einer vorne einer hinten), alle tragen Maske, Lüftung an oder Fenster auf.

    Für die Bereiche, die unbedingt mit mehr als 2 Personen im Auto fahren "müssen", muss das der Abteilungleiter genehmigen und in der Gefährdungsbeurteilung betrachten.

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  • Hallo,

    Vernachlässigbar ist es leider noch nicht, da immer wieder Infektionen aufflammen. So ist unser Vorgehen die letzten Wochen gewesen, nur wo es gar nicht anders ging (z.B. nach Österreich) mussten sie mit 2 Autos fahren.

    Ganz so, habe ich es nicht gemeint. Habe mich da etwas

    falsch ausgedrückt. Mir ging es eher darum, Vorgaben umzusetzen

    wie z.B. nur eine Person im Auto, weil nicht im selben Haushalt

    etc.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Shalimar: die Festlegung "ALLE mit Masken" solltet ihr bzgl. der StVO schon überdenken. Oder übernimmt die Firma dann die 60 EUR für die Ordnungswidrigkeit?!

    Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zur Verhinderung einer Übertragung des Virus Sars-CoV-2 wird nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Absatz 4 Straßen-verkehrs-Ordnung (StVO) erfasst (https://www.flvbw.de/files/Bilder%2…-2020-04-22.pdf).

    Da wir auch Fahrtenbücher nutzen und zusätzlich die Fahrer bei der Ausgabe des Schlüssels dokumentiert werden setzen wir weiter auf Masken für alle

  • solltet ihr bzgl. der StVO schon überdenken.

    Das ist abhängig vom Bundesland. In Baden Württemberg gilt z.B.: "Das Tragen einer Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung führt nicht grundsätzlich dazu, dass eine Identifikation eines Kraftfahrzeugführers ausgeschlossen ist. Derzeit überwiegt sicherlich die Notwendigkeit des Gesundheitsschutzes, die auch für Verkehrsteilnehmer elementar ist. Sofern die Maske sich nur auf Mund und Nase beschränkt, aber die Augenpartie sowie der Rest des Gesichtes erkennbar bleiben (also beispielsweise nicht zusätzlich eine Sonnenbrille getragen wird), wird dies nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfasst."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Dies ist für BaWü sicherlich der Fall. Aus dem Thread und ihrem Profil ging das Bundesland nicht klar hervor. Nur zeigen halt die aktuell hier eingeflogen Bussgeldbescheide (BBG, B, S, SA) ein recht anderes Bild.

  • die Festlegung "ALLE mit Masken" solltet ihr bzgl. der StVO schon überdenken. Oder übernimmt die Firma dann die 60 EUR für die Ordnungswidrigkeit?!

    Schneibar wird es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Nach Auskunft der hiesigen Polizei bestehen keine Bedenken solange die Augen und die Stirn des Fahrers erkennbar ist. ( Also nicht zusätzlich eine Sonnenbrille und ein Base-Cap). Wie arbeiten bei euch zur Zeit die Fahrschulen und die Taxi-Unternehmen?

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo,

    Ja, bezüglich der Vorgaben ist das schon nicht ganz einfach, besonders wenn die Kollegen über Bundesland- oder Staatsgrenzen fahren. Da müssen sie dann ordentlich gebrieft werden, was sie wo zu tun und zu lassen haben. Allerdings ist mir bisher noch nichts zu Ohren gekommen, dass unsere Jungs innerhalb Deutschlands kontrolliert wurden.

    Ich hoffe das bleibt vorerst so.

    Der Carsten

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Schneibar wird es von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Nach Auskunft der hiesigen Polizei bestehen keine Bedenken solange die Augen und die Stirn des Fahrers erkennbar ist. ( Also nicht zusätzlich eine Sonnenbrille und ein Base-Cap). Wie arbeiten bei euch zur Zeit die Fahrschulen und die Taxi-Unternehmen?

    Gruß

    Andy

    Fahrschulen und Taxen in S und SA mit Maske

    BBG und B ist eher durchwachsen

    Ansonsten sind die Baustellenfahrten, Dienstfahrten, die Shuttlefahrten zu Meetings zu anderen Standorten und über Bundeslandgrenzen sind dabei immer als Dienstliche Fahrt im Graubereich der jeweiligen Executive des Bundeslandes.

    Thema Staatsgrenzen (z.B. Österreich) habe ich aktuell zum Glück nicht. Frankreich ist noch so ein Thema, da auch hier die Departements schon unterschiedlich agieren.

    Daher für Dtl. Festlegung Maske: Fahrer nein / alle anderen ja zzgl. Pausenregelung (4 Std. mit MNS is och net scheen)

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  • BBG und B ist eher durchwachsen

    Bei allen Fahrschulen, die ich in letzter Zeit gesehen habe (hauptsächlich BAB 15), trugen Beifahrer (Fahrlehrer) wie auch Fahrschüler eine Maske. Aber das ist ein äußerst begrenztes Bild und sicher nicht für Extrapolation auf ganz BRB oder D geeignet.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • die Festlegung "ALLE mit Masken" solltet ihr bzgl. der StVO schon überdenken. Oder übernimmt die Firma dann die 60 EUR für die Ordnungswidrigkeit?!

    Naja kann man auch Regeln....

    ADAC: Gesicht muss trotz Maske erkennbar bleiben

    Was bedeutet das fürs Autofahren? ADAC Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Bei den handelsüblichen Masken sollte das eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist.

    Bei den selbstgemachten Masken kann es jedoch vorkommen, dass diese das Gesicht zu weit verdecken. Bei einem Mundschutz aus Gesundheitsgründen soll vorübergehend aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung abgesehen werden. Das ist alles eine Einzelfallentscheidung und steht letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten.

    Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren durch. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Die Regelung des Gesetzes kann nicht einfach aufgehoben werden. Die Bußgeldbehörden handhaben hier zur Zeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten (Taxis).

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ADAC: Gesicht muss trotz Maske erkennbar bleiben

    (...)

    Wenn ein bescheid kommst, und Du ihn "normal" abarbeitest (bezahlst, was auch immer), gibt es KEINEN Grund, die Maske anzumeckern.

    Ich denke darüber nach, wieder Fahrten anzubieten (bei den dämlichen BlaBlaCar), aber ich würde dann nur mit P3-Maske [mit Ventil] fahren. Mir egal, was "Polizeibeamte" davon haben. Die können sich für oder gegen das Ausfüllen ihres Zettelblocks entscheiden. Die endgültige Entscheidung wäre bei einem Gericht.

  • Moin

    Artikel bzw Vid in der aktuellen dvz:

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    Interessante Nr., aber sicherlich nicht für jede Firma umsetzbar (allein wegen der Kosten).

    Wird gerade mit unserer BA thematisiert.

    Sind euch Firmen/Bereich bekannt, in denen solche Schnellltests zum Einsatz kommen?

    Gruß,
    Marco


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    If you're going through hell...keep going!

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  • kann ich nicht öffnen. Da bei mir aufgrund von Watchdog der link nicht angezeigt wird. Ist das ein Video?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja, ist ein Video...bei utube dann mal nach 'idealstrategie zippel' suchen, alternativ den link (rechts oben) kopieren

    Gruß,
    Marco


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  • Hallo,

    da wir es hier auch schon hatten bezüglich Mitarbeiter

    und Umgang/Missachtung von Coronaregeln. Mal ein

    Beispiel aus Berlin und der dortigen BF, hier verfährt man mit

    Ermahnungen. Ursprünglich wollten die Direktionen

    wohl direkt schärfere Geschütze auffahren, was der

    dortige LBD verhindert hat.

    Folge: Stimmung ist noch schlechter, wie sonst.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010