Abstand vom Sprinklerkopf zur Ware

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Wir betreiben ein Hochregallager mit 14 000 Stellplätzen. In diesem bin ich unter anderem für die Sicherheit der Regalanlage verantwortlich.

    In der Anlage befindet sich eine Sprinkleranlage. Nun zu meiner Frage, wie groß muss der Abstand vom Sprinklerkopf zur Ware auf der Palette betragen? ich habe im VdS 2190 : 1998-09 (02) folgenden Auszug gefunden.

    Zitat

    Unter jedem Sprinkler oder jeder Löschdüse einen Abstand von mindestens 0,5 m zum Lagergut einhalten

    Gilt diese Vorschrift auch in einem Hochregallager, oder nur auf freien Flächen?

    Wenn ja, müsste von der Ware die auf der Palette im Regal lagert ein Abstand von 0,5 m zum Sprinklerkopf eingehalten werden?

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    da muss man aufpassen, bei so pauschalen Werten.

    Hier kommt es nämlich vor allem auf die Sprinkleranlage

    bzw. den Sprinklerkopf an. So gibt es z.B. Sprinklerköpfe

    die einen Abstand zum Lagergut von über 90 cm brauchen.

    Würde man da mit lediglich 50 cm arbeiten, so würde das

    den Arbeitsradius vom Sprinkler schlicht einschränken.


    Daher sollte man sich hier die zugehörigen Unterlagen zu

    seiner Anlage genau ansehen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    wie schon geschrieben, Sie müssen die Unterlagen

    und damit die Angaben vom Hersteller zur Anlage

    prüfen, ausschließlich diese sind hier maßgeblich.

    Ob es dann am Ende 50 cm, 90 cm oder Wert X cm

    hinsichtlich dem notwendigen Abstand ist, kann ich

    jetzt aus der Ferne nicht sagen. Man sollte sich hier

    jetzt aber nicht an der VdS 2190 so stark festhalten,

    man beachte alleine nur den Stand.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,


    wenn das Hochregallager vernünftig geplant und errichtet wurde, dann wurde die Regalsprinkleranlage auf die Hochregalanlage ausgelegt (bezüglich Anordnung, Art und Einbauorte der Sprinklerköpfe). Im Rahmen der Projektierung der Sprinkleranlage wird u.a. auch der erforderliche Abstand der Sprinklerköpfe zur eingelagerten Waren sowie anderen Bauteilen festgelegt. Die Antwort auf deine Frage kann dir somit nur der Hersteller bzw. Errichter der Sprinkleranlage geben. Eventuell gibt es auch Unterlagen zur Anlage, in der diese Information zu finden ist. Aufgrund der Auslegung der Sprinkleranlage kann es übrigens auch Einschränkungen bezüglich der Eigenschaften der einzulagernden Waren geben (z.B. hinsichtlich Wasserdurchlässigkeit oder Brandverhalten), die ggf. im Rahmen von Brandschutzbegehungen mit zu kontrollieren sind.


    schöne Grüße

  • Außerdem sind die 50 cm eine Empfehlung des VdS.

    Wenn man z.B. FM Global als Versicherer hat, werden aus den 50 cm auf einmal 90 cm (3')

    Im Zweifelfall mit dem Versicherer abklären


    Gruß

    Schmandhoff

  • Der Versicherer ist der falsche Ansprechpartner. Der Errichter der Anlage gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen die Anlage den gewünschten Schutz bietet. Entscheidend sind somit die Herstellervorgaben zum erforderlichen Freiraum rund um jeden Sprinklerkopf.

  • ANZEIGE
  • Der Versicherer ist der falsche Ansprechpartner

    Naja, das hängt davon ab, ob man seinen Schaden hinterher auch bezahlt haben will...


    Eine Versicherungsvertrag ist ein Vertrag und damit verbindlich: wenn der Schadensversicherer im Kleingedruckten fordert, dass die Richtlinien des VdS (Verband der Schadensversicherer) umzusetzen sind und da steht 50 cm Mindestabstand drin und man vertraut auf den Errichter, der sagt 20 sind auch ok.....


    Und wie gesagt: FM Global (ein großer globaler Schadensversicherer) hat eigene Richlinien, denen sind VdS Richtlinien erstmal egal, da sollte man sich Abweichungen schon von seinem zuständigen Brandschutzingenieur bei der Versicherung absegnen lassen...was auch kein großes Problem ist sofern das Schutzziel erreicht wird.


    Aber bitte: jeder wie er meint...


    Schmandhoff

  • Hallo,

    Der Versicherer ist der falsche Ansprechpartner.

    Für uns ist das der entscheidende Ansprechpartner. Wir sind aber auch bei FM Global. Und wie Schmandhoff schon geschrieben hat, kommen da die VdS-Richtlinien erst an zweiter Stelle.

    Der Errichter der Anlage gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen die Anlage den gewünschten Schutz bietet.

    Der Versicherer gibt die Rahmenbedingungen vor. Z.B. Anzahl und Typ der Sprinklerköpfe; maximale Lager-/Stapelhöhe der Brandlasten; Abstand Sprinklerköpfe zu Lagergut und Einbauten; usw.

    So hat es z.B. drei Jahre gedauert, bis wir eine Spezifikation für die Besprinklerung eines Papierlagers bekommen haben. Wohlgemerkt: Spezifikation des Versicherers.

    Vorher war er nicht bereit, das Risiko zu übernehmen.

    Entscheidend sind somit die Herstellervorgaben zum erforderlichen Freiraum rund um jeden Sprinklerkopf.

    Siehe oben. Herstellerangaben sind eine erste Orientierung und dürfen nicht unterschritten werden. Unser Versicherer verlangt deutlich mehr.


    Gruß,

    Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • In der Praxis erfolgt die Abklärung mit dem Versicherer doch bereits in der Planungsphase. Wer ohne vorherige Zustimmung seines Feuerversicherers eine Sprinkleranlage einbaut, dem ist im Zweifel eh nicht mehr zu helfen ;). Erst wenn der Versicherer die Planung abgesegnet hat, dann wird gebaut. Bei bestehenden Anlagen sind somit die Vorgaben des Errichters bzw. Herstellers für den sicheren bzw. eben vorab entsprechend geplanten Betrieb der Anlage maßgeblich.

  • Niko FM Global und generell amerikanische Unternehmen sind meiner bisherigen Erfahrung nach aber auch sehr speziell was Sprinkleranlagen angeht ;). Das geht mit anderen Sachversicherern i.d.R. schneller und unkomplizierter. Auch wenn es üblich ist, dass die Sachversicherer bei der Planung der Sprinkleranlage mitreden und nicht selten sogar der Grund für den Einbau der Sprinkleranlage sind, "kaspern" Errichter und Versicherer die Ausführungsdetails dann miteinander aus, anschließend wird die Anlage entsprechend der Planung aller Beteiligten errichtet und dem Betreiber die Informationen zum sicheren Betrieb der Anlage mitgeteilt (dazu gehören dann z.B. Freiräume um Sprinkler, erforderliche Raumtemperatur, usw.).

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    wir drehen uns im Kreis, Pauschalwerte sind hier

    nicht zielführend. Sondern maßgebend ist der

    Einzelfall. Ob jetzt der Versicherer, Hersteller oder

    die Baubehörde den Rahmen festsetzt, kann man

    jetzt mal im Raum stehen lassen. Wir reden hier

    von einer bestehenden Anlage. Dementsprechend gibt

    es hier entsprechende Unterlagen, vom Hersteller/

    Errichter der Anlage und diese gilt es zu prüfen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010