Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

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  • 20.11.2018Pressestelle:
    SG Frankfurt


    2/18

    Zusammenstoß mit U-Bahn auf dem Heimweg

    Die zum Zeitpunkt des Unfalls 56-jährige Klägerin war als Hausdame in einem großen Hotel in Frankfurt beschäftigt. Auf dem Heimweg vom Hotel wurde sie beim Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs von einer Bahn erfasst. Sie erlitt dabei unter anderem Frakturen im Kopfbereich und eine Hirnblutung und befand sich deshalb in monatelanger stationärer Behandlung.


    Die Berufsgenossenschaft erhielt vom zuständigen Ordnungsamt Unterlagen zum Unfallhergang. In diesen waren die Auswertungen einer Videoaufzeichnung sowie Zeugenaussagen enthalten, aus denen sich jeweils ergab, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Handy telefoniert hatte. Daraufhin lehnte es die Beklagte ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.

    Sozialgericht: Handynutzung ist wesentliche Unfallursache

    Das Sozialgericht hat die gegen die Berufsgenossenschaft erhobene Klage abgewiesen. Zwar sei die Klägerin als Beschäftigte auf dem Heimweg grundsätzlich gesetzlich unfallversichert gewesen. Versichert sei allerdings nur die Tätigkeit des Nachhausegehens vom Arbeitsort, nicht jedoch auch das gleichzeitige Telefonieren mit dem Handy. Insofern liege eine sogenannte gemischte Tätigkeit vor in Form der gleichzeitigen Ausübung einer versicherten Verrichtung (Nachhausegehen) und einer unversicherten Verrichtung (Telefonieren). Ein Arbeitsunfall liege nur vor, wenn der Unfall und hierdurch der Gesundheitsschaden im Rechtssinne wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht worden sei. Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn sich auf dem Heimweg ein allgemeines Wegerisiko verwirklicht hätte. Demgegenüber sei ein Arbeitsunfall abzulehnen, wenn eine unversicherte Tätigkeit wie hier die wesentliche Unfallursache sei. Durch das Telefonieren sei die Wahrnehmungsfähigkeit der Klägerin im Verkehr deutlich eingeschränkt gewesen. Das hierdurch begründete erhebliche Risiko habe maßgeblich zu dem Unfall geführt.


    Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Oktober 2018, Az.: S 8 U 207/16 (nicht rechtskräftig).

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hmm, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gehe ich davon aus das sich der Prozess noch etwas hinziehen wird.

    Aber grundsätzlich denke ich schon das man das Urteil zumindest für die Sensibilisierung der MA nutzen kann, selbst wenn die weiteren Instanzen das Urteil ändern.

  • Etwas vergleichbares hat die BG RCI durchgezogen und einem Versicherten, der bei einer Fahrt nach Hause als Fahrer eine SMS tippte und verunfallte, den Versicherungsschutz entzogen.

    Urteil und Begründung habe ich leider im Internet nicht gefunden.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Dieses Gerichtsurteil bringe ich seit längerem in meiner Jahresunterweisung mit ein. Dies kann man auf jegliche Form von Handynutzung im Arbeitsalltag ausweiten - Bauleiter auf Baustellen, Kaufleute in Büroräumen oder die Sekretärin auf dem Weg zum Mittagsimbiss. Kommt immer wieder gut an und man sieht in den Blicken wie die Leute sich selbst ertappen und erst einmal realisieren wie dies im Schadensfall nach hinten los gehen kann.


    Für Raucher gibt es dann das Urteil mit der Dame, welche durch die Werkshalle auf dem Weg zum ausgeschilderten Rauchplatz Bekanntschaft mit einem Gabelstapler gemacht hat.


    usw.

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  • Das Urteil besagt ja "nur", dass die BG aussen vor ist.


    Wie sieht es aber mit der Krankenkasse aus, die ja dann in die Pflicht gerät? - Können/dürfen die Zahlungen/Leistungen aus diesem Grunde auch ganz oder teilweise verweigern - oder gar zurückfordern):/:/:/


    (Hört sich jetzt vielleicht hart an aber einer darwinistischen Regulierung der Smombiehäufigeit stehe ich nicht zwangsläufig negativ gegenüber)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • interessant...

    Ich habe wieder was dazugelernt.


    Danke!

    Schön wäre deine Vorstellung im Forum!


    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hallo Zusammen


    Vieleicht bin ich jetzt einfach zu blöd oder verstehe die Welt nicht mehr. Ich wundere mich immer wieder beim Autofahren das viele Mitmenschen moderne SUW,s fahren und das Handy immer noch am Ohr haben. Die modernen PKW,s haben alle eine Freisprecheinrichtung. Selbst mein Vierjähriger Golf hat eine. Warum werden die nicht genutzt aus Unkenntnis? oder aus Faulheit weil man nicht weiß wie man die Handys mit den PKW koppelt?

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo Zusammen


    Vieleicht bin ich jetzt einfach zu blöd oder verstehe die Welt nicht mehr. Ich wundere mich immer wieder beim Autofahren das viele Mitmenschen moderne SUW,s fahren und das Handy immer noch am Ohr haben. Die modernen PKW,s haben alle eine Freisprecheinrichtung. Selbst mein Vierjähriger Golf hat eine. Warum werden die nicht genutzt aus Unkenntnis? oder aus Faulheit weil man nicht weiß wie man die Handys mit den PKW koppelt?

    Weil in der Regel nicht mehr telefoniert wird, sondern fast alles über Instant Messenger (WhatsApp und Co.) läuft. Hier muss man zum Tippen oder selbst für Sprachnachrichten das Handy zum Bedienen in der Hand haben.

    Gruß Roland

  • Vieleicht bin ich jetzt einfach zu blöd

    Sicher nicht. Solange Dir diese "PKW" und die Smombies am Lenkrad noch auffallen, kannst Du rechtzeitig ausweichen, wenn mal wieder einer Schlangenlinien fährt!


    Mittlerweile können die Messenger auch Sprachnachrichten annehmen und verschicken, ohne die Geräte berühren zu müssen. Das erfordert Training (von Gerät und Nutzer) und ist nicht perfekt. Aber es wäre vielleicht auch uncool, zum Wohle aller diese Dinger nicht in der Hand zu halten, während man im Blindflug über die Straße rollt ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ich habe das Gefühl, die Frau hatte einen schlechten Anwalt. Da sofort gemischte Tätigkeit zu konstruieren und damit den Versicherungsschutz zu verweigern halte ich für sehr gewagt. Wenn ich dann im SGB 7 lese, dass selbst verbotswidriges Handeln den Versicherungsschutz nicht ausschließt, dann wäre für mich dieses Urteil schon sehr fragwürdig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich habe das Gefühl, die Frau hatte einen schlechten Anwalt. Da sofort gemischte Tätigkeit zu konstruieren und damit den Versicherungsschutz zu verweigern halte ich für sehr gewagt. Wenn ich dann im SGB 7 lese, dass selbst verbotswidriges Handeln den Versicherungsschutz nicht ausschließt, dann wäre für mich dieses Urteil schon sehr fragwürdig.

    Ich wiederhole in dem Zusammenhang mal meine Frage "von etwas weiter oben":


    Das Urteil besagt ja "nur", dass die BG aussen vor ist.


    Wie sieht es aber mit der Krankenkasse aus, die ja dann in die Pflicht gerät? - Können/dürfen die Zahlungen/Leistungen aus diesem Grunde auch ganz oder teilweise verweigern - oder gar zurückfordern):/:/:/


    (Hört sich jetzt vielleicht hart an aber einer darwinistischen Regulierung der Smombiehäufigeit stehe ich nicht zwangsläufig negativ gegenüber)


    Liebe Grüße

    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich bin zwar kein SGB-Rechtsexperte, aber die Leistungsverweigerung oder die Regressnahme kann ich mir im Fall der Krankenkassen in diesem Fall -und auch generell!- nicht vorstellen. Unfälle während und bedingt durch (fahrlässige/grob fahrlässige) Handynutzung sind ja nicht gerade selten, aber wenn dann die Krankenversicherten auf ihren Heilkosten sitzenbleiben würden... DAS wäre sicherlich schon durch die Massenmedien gegangen. Dazu habe ich nie etwas gelesen oder gehört.


    Die Lungenkrebsbehandlung von Kettenrauchern wird ja auch von den Krankenversicherungen übernommen. Dem ging ja auch grob fahrlässiges Verhalten voraus. Oder Alkoholmissbrauch... es gibt sicherlich viele Beispiele.

  • Stellt sich die Frage, ob der unbeschrankte Bahnübergang mit Lichtzeichen versehen war.


    Wenn ja, ist das wie bei Rot über die Ampel, da kann der Versicherungsschutz schon mal ausfallen. Im Gegensatz zum Arbeitsplatz, wo der Arbeitgeber 100% Verantwortung für die Arbeitsumgebung trägt, muss Mensch im Straßenverkehr durchaus eigene Verantwortung übernehmen. Wenn man beim Überqueren eines Bahnübergangs nichts hört, muss man eben gucken. Haha...


    Dennoch ist fraglich, ob das Telefonieren ursächlich für den Unfall war. Wer einen Bahnübergang nach Gehör überquert, dem ist intellektuell nicht zu helfen (gilt auch für Blinde). Das Telefon beeinträchtigt jedenfalls nicht dass Sehvermögen.


    Nach meiner Ansicht hat die Frau grundsätzlich im Verkehrsgeschehen dauerhaft versagt. Es stellt sich die Frage der Inklusion oder Arbeitslosigkeit, aber Fakt ist, dass sie mit ihrer intellektuellen Ausstattung einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nachgegangen ist. Von daher sehe ICH die Versicherung in der Pflicht.


    Und wenn nicht, muss sie als Thema des Telefonats die Suche nach einem neuen, umweltfreundlichen, CO2-neutralen Putzmittel angeben, den sie dem Chef vorschlagen wollte. Damit war das Telefonat betriebsdienlich, und der Unfall war unstrittig ein Arbeitsunfall.


    Der BG mache ich keinen Vorwurf. Sie muss im Zweifel die Rechtmäßigkeit einer Leistung gerichtlich prüfen lassen. Manche Gerichte hingegen leben längst nicht mehr in der Bevölkerung.

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