Hallo,
in der DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte in Kap. 2.5 steht "... je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."
Eine meiner Sicherheitsbeauftragten fragte mich nun, ob es zwingend sei, einen Kurs bei der Berufsgenossenschaft zu besuchen oder ob es auch andere Möglichkeiten der Fortbildung für sie gäbe. Sie kann aus persönlichen Gründen an keinen mehrtägigen Kursen teilnehmen. Wie handhabt ihr das? Leider hat die Suche nichts ergeben.
Vielen Dank!
Grruß Frank