Exotisch: Gemischtes Betreuungsmodell?

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  • Hallo zusammen!


    Ein Unternehmen mit >10 und <50 MA wünscht sich eine Regelbetreuung durch die Sifa. Die Aufwände für einen Betriebsarzt/ärztin sind verschwindend gering, da es sich "nur" um Büroarbeitsplätze handelt. Bei Bedarf soll das Angebot von G37-Vorsorgen genutzt werden. Ich verstehe, dass es erforderlich ist, dass der/die BA/BÄ bei Gefährdungsbeurteilung, Begehungen etc. mitwirken muss.


    Eine Betriebsärztin sagte mir, dass es in dem Fall möglich wäre, die betriebärztliche Betreuung als bedarfsorientierte Betreuung zu realisieren, d.h. nach Aufwand abzurechnen. Viele Betriebsärzte lassen sich erst ab einer Mindeststundenzahl unter Vertrag nehmen (z.B. 1/3 der errechneten Grundbetreuungsstunden), die in meinem Fall nicht im Verhältnis zur erforderlichen Einsatzzeit steht.

    Die DGUV V2 kennt aber nur die Betreuungsmodelle für das "Team Sifa+BA".


    Bei der BG ETEM gibt es zwar das "Netzwerk "Betriebsärzte für Kleinbetriebe", das sich aber nur an

    Betriebe <10 MA mit Regelbetreuung oder

    Betriebe <50 MA im Unternehmermodell (alternative bedarfsorientierte Betreuung)

    richtet.


    Gibt es hier noch eine weitere Möglichkeit, die es einem jungen Startup erspart, einem wohl nur selten zum Einsatz kommenden Betriebsarzt Geld in den Rachen zu werfen?


    VG + Danke für eure Antworten

    belgoch

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  • Ein gemischtes Betreuungsmodell wäre aus meiner Sicht formal die Teilnahme am Unternehmermodell … dem Unternehmen ist es ja im Unternehmermodell nicht verboten mehr SiFa einzukaufen als es müsste. Und in der Verantwortung steht das Unternehmen so oder so, SiFa und BA beraten ja nur … unabhängig vom Betreuungsmodell.


    (…wenn das Unternehmen noch mehr Geld sparen will um niemanden "Geld in den Rachen zu stecken" könnte es zusätzlich auch die SiFa kürzen)

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