SGA Managementsystem - Meldung an den Zertifizierer bei schweren Vorfällen, Pflicht (auch im Sinne Compliance/Rechtskataster)

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  • Hallo Zusammen,

    ich weiß nicht wie weit das Thema bekannt ist:

    Unternehmen welche ein SGA Managementsystem installiert/zertifiziert haben müssen bei schweren Vorfällen, neben der BG und der staatlichen Aufsichtbehörde, auch den Zertifizierer informieren. Dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Verträgen ersichtlich.

    Hintergrund ist die Anwendung der ISO/IEC 17021-1 für die Zertifizierung von Managementsystemen. Konkret handelt es sich um die Ergänzung: IAF MD 22 – Anwendung der ISO/IEC 17021-1 für die Zertifizierung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS)

    Schwere Unfälle sind Unfälle, zu denen die Gewerbeaufsicht/das Staatliche Amt für Arbeitsschutz hinzugezogen werden muss. Unfälle/Vorfälle, die ggf. sogar die Polizei/den Staatsanwalt „auf den Plan“ rufen (die BG wird (in Deutschland) ohnehin bei jedem Unfall mit mehr als drei Tagen Ausfallzeit einbezogen).

    Schwere Vorfälle sind z.B. arbeitsschutzrelevante Ereignisse die zwar eingetreten sind, aber keine Unfälle sich ereignet haben

    Viele Grüße

    Marc

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  • Ich habe in den letzten 11 Jahren HSE-Managementsysteme im Unternehmen eingeführt und weiterentwickelt, das ist mir neu, wird aber auch nicht als real existierende Forderung auf dem Papier angezweifelt. Unser Zertifizierer, der TÜV NORD, hat diesbezüglich nie etwas gefordert.

    Ich sage das jetzt mal ein Bisschen platt: Einem Dienstleister und Auftragnehmer, und das sind auch Zertifizierer, würde ich diesbezüglich kräftig einen husten.


    Unternehmen haben die Unfallmeldepflicht gegenüber der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und dem Unfallversicherungsträger. Soweit so gut und allgemein akzeptiert.

    Der Zertifizierer ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Hier spielt dann auch der Datenschutz eine Rolle. Maximal bekämen die von mir als Sifa anonymisierte Unfalldaten. Als GF oder Vorstand würde ich die Frage stellen, was Dritte, d. h. nichtstaatliche oder nichtöffentlich-rechtliche Organisationen, überhaupt das Unfallgeschehen in meiner Firma im Detail angeht. Nämlich so ziemlich rein garnichts. Ich würde denen meine Unfallstatistik der letzten Jahre vorlegen als Beleg für einen funktionierenden KVP.


    Einem Zertifizierer, der nach dieser Unterhaltung immer noch darauf besteht, würde ich dann stecken, dass wir zukünftig auf seine Dienstleistung verzichten und zu seiner Konkurrenz wechseln könnten. Damit wäre der Drops in meinem Sinne gelutscht, denn auf das Geschäft mag der dann wahrscheinlich nicht verzichten.

  • Ich zitiere aus
    "Verbindliches Dokument für die Anwendung der ISO/IEC 17021-1 für die Zertifizierung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS)
    (Deutsche Übersetzung des IAF Dokumentes „IAF MD 22:2019“)"

    IAF MD 22:2019| Ausgabe2| 7. Mai 2019|Datumder Übersetzung: 06.08.2019

    Wenn ich die Schnellsuche mit dem Begriff "Unfall" suche stoße ich auf die folgenden 2 Absätze:

    Zitat

    G9.6Aufrechterhaltung der Zertifizierung

    G 9.6.4.2 Unabhängig von der Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörde kann in dem Fall, dass die Zertifizierungsstelle erkennt, dass es in Bezug auf die SGA einen schweren Zwischenfall gegeben hat, zum Beispiel einen schweren Unfall oder einen schweren Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen, ein Sonderaudit erforderlich sein, um zu untersuchen, ob das Managementsystem dadurch kompromittiert wurde und ob es richtig funktionierte. Die Zertifizierungsstelle muss das Ergebnis ihrer Untersuchung dokumentieren.

    G 9.6.5.2 Informationen zu Zwischenfällen wie einem schweren Unfall oder einem schweren Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen, der das Hinzuziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich macht, ob direkt vom zertifizierten Kunden zur Verfügung gestellt (siehe G 8.5.3) oder direkt während des Sonderaudits vom Auditteam festgestellt (G 9.6.4.2), liefern der Zertifizierungsstelle die Entscheidungsgrundlage zur Bestimmung der zu ergreifenden Maßnahmen. Dies bezieht in Fällen, wo ein schweres Versagen des Systems bei der Einhaltung der SGA-Zertifizierungsanforderun-gen nachgewiesen werden kann,auch eine Aussetzung oder ein Entzug der Zertifizierung mit ein. Diese Anforderungen müssen ein Bestandteil der Zertifizierungsvereinbarungen zwischen der KBS und der Organisation sein.

    Zu den Suchbegriffen "Meldepfl" (Meldepflicht) und "Meld" (Meldung) gibt es keine Treffer, sie kommen in dem Dokument nicht vor.

    Aus diesem Dokument geht, so lese ich das, keine Meldepflicht hervor.
    Das bedeutet aber nicht, das die Meldepflicht individualvertraglich geregelt sein kann.

    Liebe Grüße
    Micha

    Quelle des angehängten PDF:

    https://www.dakks.de/content/iaf-md…stemen-f%C3%BCr

  • Mag alles so sein, ich habe ja schon geschrieben, dass ich die Existenz eines solchen Passus‘ nicht bezweifle.


    Ändert aber auch nichts daran, dass ich einen solchen Auftragnehmer, der das bei mir durchzusetzen versucht, wie ebenfalls schon geschrieben abschießen würde. Die erfolgreiche Implementierung und Anwendung eines MS über die Jahre lässt sich an vielen Aspekten ablesen und belegen, da brauchts kein Sonderaudit meines Auftragnehmers nach einem schweren Zwischenfall. Das bringt dem zusätzlichen Umsatz, ist schon klar. ;) Das beste MS gibt dir keine Garantie gegen seltene Extremereignisse, Sonderaudits auch nicht.


    Jede halbwegs vernünftige GF veranlasst nach schweren Zwischenfällen sowieso eine interne Untersuchung und Aufarbeitung, egal ob tödlicher Arbeitsunfall, schwerer Umweltschaden mit Ermittlung durch die Behörden oder Projekt, das mit Millionenverlust abgeschlossen wurde. Da sind der obersten Leitung ihre mögliche Mithaftung und der Verlust ihrer Erfolgsprämien schon Motivator genug. Normalerweise.

  • Mag alles so sein, ich habe ja schon geschrieben, dass ich die Existenz eines solchen Passus‘ nicht bezweifle.


    Ändert aber auch nichts daran, dass ich einen solchen Auftragnehmer, der das bei mir durchzusetzen versucht, wie ebenfalls schon geschrieben abschießen würde. Die erfolgreiche Implementierung und Anwendung eines MS über die Jahre lässt sich an vielen Aspekten ablesen und belegen, da brauchts kein Sonderaudit meines Auftragnehmers nach einem schweren Zwischenfall. Das bringt dem zusätzlichen Umsatz, ist schon klar. ;) Das beste MS gibt dir keine Garantie gegen seltene Extremereignisse, Sonderaudits auch nicht.


    Jede halbwegs vernünftige GF veranlasst nach schweren Zwischenfällen sowieso eine interne Untersuchung und Aufarbeitung, egal ob tödlicher Arbeitsunfall, schwerer Umweltschaden mit Ermittlung durch die Behörden oder Projekt, das mit Millionenverlust abgeschlossen wurde. Da sind der obersten Leitung ihre mögliche Mithaftung und der Verlust ihrer Erfolgsprämien schon Motivator genug. Normalerweise.

    Ich stimme Dir uneingeschränkt zu.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Ich stimme Dir uneingeschränkt zu.

    Dann mach mal!

    Ich denke, das dann Euer Zertifizierer kurzerhand das Zertifikat "mindestens" ausetzen wenn nicht sogar entziehen MUSS um selber keinen Ärger mit der DAkks zu bekommen! [Viel Spass mit diesem "Dienstleister-Bashing! ;-)]