Tach zusammen,
mal ne Frage. Ich bin gerade dabei, eine GB gem. Mutterschutzgesetz zu erstellen. Versorgungsbetrieb in der chem. Industrie. Jetzt haben wir in unserem Betrieb mehrere versch. Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Tätigkeiten. Sagen wir mal, Arbeitsplatz 1 mit Tätigkeit 1-5, Arbeitsplatz 2 mit Tätigkeit 1-5 usw. Wenn ich jetzt die verschiedenen Arbeitsplätze durchforste nach Gefährdungen für schwangere Frauen und finde, sagen wir mal, auf jedem Arbeitsplatz eine Tätigkeit, die die Beschäftigung einer schwangeren Frau oder stillenden Mutter auf diesem Arbeitsplatz ausschließt, dann muss ich doch nicht alle anderen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitsplatzes weiter beurteilen, wenn z.B. Tätigkeit 1 sowieso schon ein Ausschlusskriterium ist, oder?
MfG