Erste-Hilfe-Kasten an die Wand

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  • 'Nabend zusammen,

    nachdem ich erfolglos diverse Gesetze, Verordnungen, ASR'n und "UVV'n" gewälzt habe, kam ich dann ins Sifa-Board, um die Suchfunktion zu nutzen… die mich leider auch nicht weiter brachte. - Und der Suchbegriff "Erste Hilfe" schmeißt einige Seiten Ergebnisse raus!

    Es geht um Erste-Hilfe-Kästen! Oder genauer um den Begriff "zur Verfügung stellen" in der ArbStättV §4 (5): "Der Arbeitgeber hat beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.“

    Auch in der ASR 4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ ist nur von ‚bereitstellen‘ und ‚jederzeit leicht zugänglich‘ die Rede.

    Gibt es eine Vorschrift/Verordnung o.ä. rechtlich belastbares, welches besagt, dass der Erste-Hilfe-kasten an der Wand angebracht sein muss?!

    Wenn ich die Texte richtig lese und weit auslege, wäre es auch zulässig den Erste-Hilfe-Kasten z.B. in ein Regal oder einem Schrank (z.B. Büro, beides natürlich unverschlossen) zu stellen, wenn durch entsprechende Rettungszeichen auf ihn aufmerksam gemacht wird...:/:/:/

    Die bei uns verwendeten Erste-Hilfe-Kästen sind die wohl allgemein bekannten orangefarbenen mit Wandhalterung.

    Und sie werden gut sichtbar und korrekt gekennzeichnet an der Wand angebracht werden! (Die Halle wird grade eingerichtet. Es ist noch nichts in Betrieb.)

    Ist also keine akute Diskussion sondern - öh - „vorrauschauende Argumentationssammlung“.

    Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass das irgendwann einmal kommen wird.;)

    Vielen Dank!

    Micha

    Guudsje: Deine Antwort "oder einfach hier" im Thread

    ist übrigens Schuld, das ich Kaffee über meine Tastatur geprustet habe...

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hi,

    der Unternehmer muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Menge und Aufbewahrungsorte der vorzuhaltenden Mittel zur Ersten Hilfe in seinem Betrieb festlegen.

    Die Mittel zur Ersten Hilfe müssen jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen (die das Material gegen schädigende Einflüsse wie z.B. Verunreinigung durch Staub, Nässe und extreme Temperaturen schützen), in ausreichender Menge bereitgehalten werden (siehe DGUV Regel 100-001). Konkretere Vorgaben sind nicht im DGUV Regelwerk enthalten. Somit auch keine Vorgaben zur Befestigung von geeigneten Behältnissen zur Aufbewahrung des Materials an der Wand. Das Material muss nur schnell erreichbar und leicht zugänglich sein.

    schöne Grüße

  • Die Mittel zur Ersten Hilfe müssen jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen (die das Material gegen schädigende Einflüsse wie z.B. Verunreinigung durch Staub, Nässe und extreme Temperaturen schützen), in ausreichender Menge bereitgehalten werden (siehe DGUV Regel 100-001). Konkretere Vorgaben sind nicht im DGUV Regelwerk enthalten. Somit auch keine Vorgaben zur Befestigung von geeigneten Behältnissen zur Aufbewahrung des Materials an der Wand. Das Material muss nur schnell erreichbar und leicht zugänglich sein.

    Danke für Deine ausführliche Antwort! :)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Da würde ich auch die Kirche im Dorf lassen.

    Sorgt dafür, dass die Kästen gut sichtbar sind. Es muss in jeder (Panik-)Situation erkennbar sein, wo der Kasten steht. Die Positionen der Kästen baue ich auch in jede Unterweisung neuer Mitarbeiter ein.

    Wenn der Kasten dann, wie hier schon mehrfach gesagt wurde, ohne Hindernis zugänglich ist (im Prinzip wie ein Feuerlöscher), dann darf er gern auch im Regal liegen oder auf einer Theke stehen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ……….oder auf einer Theke stehen.

    meine erste Hilfe bekomme ich auch an der Theke:138::Lach::44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Vielen Dank für Eure Antworten.

    Eigentlich wollte ich nur bestätigt haben, das ich die Regel richtig verstehe bzw. Argumente für Diskussionen wenn dem nicht so ist.

    In der Werkstatt, die ich grade einrichte, werden die Teilchen an die Wand genagelt. - Wie ich das von Werkstätten so kenne.

    Direkt neben dem Eingang zum Meisterbüro. Nicht drinnen, weil nicht zu öffnen (Knauf).

    VAGSIFA: Das Erste-Hilfe-Telefonkabel dient zum abbinden, gell?! :/:saint:
    Diese EHS-Säulen finde ich übrigens eine gute Idee. Die werde ich mal vorschlagend einbringen.
    Danke für die Anregung! :)

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo Micha_K hehe nene die Telefone sind tatsächlich angeschlossen um den Notruf zu tätigen und den Werkschutz zu informieren.

    Zu dem Thema Kasten an der Wand drauf achten, dass die Kollegen die Schrauben nur durch die Wandhalterung machen und nicht direkt durch den Kasten, so einen Fall haben wir leider auch hier gefunden :(

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  • Hallo Micha,

    bei meiner letzten Schulung zum Ersthelfer kam diese Frage auch auf.

    Dort wurde uns vom ASB mitgeteilt, das es nicht zwingend vorgeschrieben ist den Erste-Hilfe-Kasten an die Wand zu hängen, er muss nur gut sichtbar sein und von jeden sofort erkennbar sein.

    Gruß

    Olaf