'Nabend zusammen,
nachdem ich erfolglos diverse Gesetze, Verordnungen, ASR'n und "UVV'n" gewälzt habe, kam ich dann ins Sifa-Board, um die Suchfunktion zu nutzen… die mich leider auch nicht weiter brachte. - Und der Suchbegriff "Erste Hilfe" schmeißt einige Seiten Ergebnisse raus!
Es geht um Erste-Hilfe-Kästen! Oder genauer um den Begriff "zur Verfügung stellen" in der ArbStättV §4 (5): "Der Arbeitgeber hat beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.“
Auch in der ASR 4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ ist nur von ‚bereitstellen‘ und ‚jederzeit leicht zugänglich‘ die Rede.
Gibt es eine Vorschrift/Verordnung o.ä. rechtlich belastbares, welches besagt, dass der Erste-Hilfe-kasten an der Wand angebracht sein muss?!
Wenn ich die Texte richtig lese und weit auslege, wäre es auch zulässig den Erste-Hilfe-Kasten z.B. in ein Regal oder einem Schrank (z.B. Büro, beides natürlich unverschlossen) zu stellen, wenn durch entsprechende Rettungszeichen auf ihn aufmerksam gemacht wird...
Die bei uns verwendeten Erste-Hilfe-Kästen sind die wohl allgemein bekannten orangefarbenen mit Wandhalterung.
Und sie werden gut sichtbar und korrekt gekennzeichnet an der Wand angebracht werden! (Die Halle wird grade eingerichtet. Es ist noch nichts in Betrieb.)
Ist also keine akute Diskussion sondern - öh - „vorrauschauende Argumentationssammlung“.
Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass das irgendwann einmal kommen wird.
Vielen Dank!
Micha
ist übrigens Schuld, das ich Kaffee über meine Tastatur geprustet habe...