Verstoß gegen DGUV -Vorgaben z.B. Dauer der Ausbildung von Gabelstaplerfahrer

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  • Hallo,

    in der DGUV G308-001 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand) werden unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer gemacht. Somit sollte sich die Ausbildung (Stufe 1 "Allgemeine Ausbildung") über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE a45 Minuten) erstrecken. Dies empfehle ich auch meinen Kunden, die ihre Mitarbeiter zu Gabelstaplerfahrer schulen lassen wollen (oder besser gesagt müssen;)).

    Nun gibt es neben vielen seriösen "Staplerfahrschulen" auch welche, die so eine Schulung an einem Tag oder besser an einem Samstag vormittag anbieten.

    Hat jemand Erfahrung zu diesem Thema? Was kann einer Firma passieren, die ihre Mitarbeiter dort ausbilden lässt, wenn es später man zu einem Unfall kommt? Immerhin sind die Leute ja "ausgebildet"!

    Beste Grüße

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  • Hallo,

    das ist ein sehr heikles Thema. Habe genau diesbezüglich öfters mit verschiedenen BG`s telefoniert.

    Punkt eins: Solche Ausbildungsbetriebe melden.

    Punkt zwei: Es wird gehandhabt wie bei Unterweisungen, der Verantwortliche muss dabei sein und kontrollieren ob der Externe auch das Richtige erzählt, und auf BW usw eingeht.

    Heisst im Konkreten Fall, Dass er verantwortlich ist, die von der BG geforderte Ausbildungsdauer zu kontrollieren ob alles Ordnungsgemäß ist bei dem Lehrgang.

    Er hat auch die Pflicht unter Ausbildungsstufe 3, Betriebliche Einweisung auf Örtlichkeit und FFZ im Betrieb, zu kontrollieren ob der Fahrer auch fahren kann.

    Wenn das alles nicht so kommt, empfehle ich euch den Film Verantwortung im Ernstfall.

    Es gibt sehr Wenige DGUV Zertifizierte Ausbilder in Deutschland,würde zu so jemand gehen,da diese nicht teurer sind als andere

  • Moin,

    das Thema hatten wir schon öfter:

    Staplerschulung an einem Samstag-Vormittag. Das dabei im Grund nur der Schein gekauft/verkauft wird, dürfte klar sein.

    Für viel Geld (ca. 120 bis 200 €) wird ein Formular für 40 ct abgegeben.

    Bei 10 Leuten im Kurs ist das schon was.

    Grrrrrrrrr.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Punkt zwei: Es wird gehandhabt wie bei Unterweisungen, der Verantwortliche muss dabei sein und kontrollieren ob der Externe auch das Richtige erzählt, und auf BW usw eingeht.

    Heisst im Konkreten Fall, Dass er verantwortlich ist, die von der BG geforderte Ausbildungsdauer zu kontrollieren ob alles Ordnungsgemäß ist bei dem Lehrgang.

    Franz,

    alles was Recht ist, aber DAS ist ausgemachter Humbug.

    Grundsätzlich gibt es keinen "allgemeingültigen Staplerschein", der analog zum Führerschein anerkennungspflichtig ist.

    Hier kann man am ehesten einen Vergleich zur Ausbildung zum Gefahrgutbeaugftragten nehmen. Den kannst Du machen wo du willst - am Ende mußt du deine Prüfung vor der IHK ablegen.

    Wenn wir einen neuen MA mit "Staplerschein" einstellen, überzeugt sich unser Verantwortlicher immer vom Know How der Person im Rahmen der betrieblichen Einweisung und stellt einen innerbetrieblichen Fahrausweis aus.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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