Unterweisung Strahelenschutz

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo @ all,

    ich bin gerade dabei eine Strahlenschutzunterweisung zu erstellen, ich such noch ein wenig inspiration.

    Hat einer eine Unterwesiung die er mir zur Verfügung stellen kann?

    Danke Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • ANZEIGE
  • Hallo Sabine,

    eher für Kernkraftwerke. Trotzdem ist das erstmal egal, die Mitarbeiter die unterwiesen werden benötigen eine angepasste Unterweisung -> so dass die das auch verstehen und mir nicht bei dem Wort Atomkern gleich einpennen und abschalten.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Michael,

    eine Strahlenschutzunterweisung solltest Du nur als Strahlenschutzbeauftragter durchführen - und dann solltest Du die Infos und das Know How zur entsprechenden Inspiration doch besitzen?!?!

    Solche Dinge sind i.d.R. immer sehr spezifisch und arbeitsplatzbezogen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Trotzdem werde ich das Rad nicht neu erfinden.

    Außerdem möchte ich gerne meine Mitarbeitern das so erklären, dass die das auch verstehen. Die Schulungsunterlagen für den Strahlenschutzbeauftragten sind dazu nicht unbedingt geeignet.

    Solche Dinge sind i.d.R. immer sehr spezifisch und arbeitsplatzbezogen...

    Wie jedes andere Thema im Bereich Arbeitsschutz.....

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Michael,

    habe das vor Jaaaaahren (mit handgeschriebenen und kopierten Folien) mal durchgeführt (alle Fachkundenachweise und Bestellung waren vorhanden). Um dem "Einschlafen" durch ggf. Wiederholung von Inhalten der Betreiber-Unterweisung vorzubeugen, vielleicht vorher mit ihm Kontakt aufnehmen - sofern er dir schon bekannt ist - und diese sichten.

    mfg

    Uwe

  • Hallo Michael,

    schick mir mal deine Mailadresse.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!