Tätigkeiten in Heizungsräumen

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  • Moin,


    wahrscheinlich bin ich nicht fähig, eine Suchmaschine ordnungsgemäß zu bedienen. :rolleyes: Beschäftigte von uns müssen unter anderem auch Tätigkeiten in Heizungräumen verrichten. Das kann alles mögliche sein (Ablesen von Zählerständen, Temperatureinstellungen, Fremdgewerke begleiten etc.). Hierfür will ich eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für den Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten erstellen (die Anlagen reichen von Gas über Öl bis zu Pelletheizungen), finde aber nicht wirklich Material, das mir weiterhilft. Der Baustein Heizungsanlagen der VBG zielt mehr auf die baulichen Gegebenheiten ab. Alle anderen Dokumente, die ich gefunden habe, waren auch nicht zielführend.


    Vielleicht hat einer der Foristen dieses Themenfeld bereits beackert und kann mir unter die Arme greifen?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Servus,


    wir haben das über die Tätigkeiten abgebildet, einmal für den Aufenthalt, Kontrollgänge, Ablesen von Instrumenten, Zählern o.ä. Daraus resultieren dann eher allgemeine Schutzmaßnahmen, je nach Umgebungsbedingungen und Brennstoffen. Das wichtigste ist dabei: Was tun, wenn die Gasüberwachung anschlägt. (Auch für Fremdfirmen gut zu wissen). Oft kommt da ja auch die Frage nach Alleinarbeit auf: Das ist bei uns für diese Tätigkeiten uneingeschränkt gestattet


    Für Störungsbeseitigung, Wartung, Instandsetzung und so geht's dann ins Detail, weil ja die Gefährdungsfaktoren mehr werden.


    Gruß

    Schmandhoff

  • Moin,


    mir geht es um die Ebene der absoluten Basis, also dem Aufenthalt in den Räumen mit nicht gefahrgeneigten Tätigkeiten wie z.B. dem Ablesen eines Zählerstandes. Was berücksichtige ich da außer toxischen Gasen, fehlender Alarmplan, fehlende Notrufmöglichkeit u.ä.? Es hängen bei uns auch nicht überall Melder.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Vielleicht hat einer der Foristen dieses Themenfeld bereits beackert und kann mir unter die Arme greifen?

    Hallo Frank,


    wir gehen für eine Beurteilung vor Ort und schauen uns die "Tatorte" und die Tätigkeiten an!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Was berücksichtige ich da außer toxischen Gasen, fehlender Alarmplan, fehlende Notrufmöglichkeit u.ä.?

    wenn es keine Wechselwirkungen mit anderen Arbeitssystemen oder außergewöhnliche bauliche Gegebenheiten gibt, ist alles andere im Bereich des allgemeinen Lebensrisikos.


    Fehlende Gasmelder sind nicht unbedingt ein Problem. Bei Holzpellet-Lagern, sind sie ein Muss wg der CO Emission aus den Pellets. Bei Gas- oder Ölheizungen, wenn der Kamin i.O. ist, braucht man nicht unbedingt einen CO-Melder. Erdgas riecht man, vielleicht gibt es ja eine technische Lüftung

    Da es keine Aufenthaltsräume sind, ist das relativ unproblematisch.

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    ;)

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!