Beauftragungen erneuern nach Führungskräfte wechsel

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  • @ KomNet-Dialog 42548


    " Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden. "

    das ist doch mal ein relevanter Aspekt. Wurde schriftlich beim Unternehmerwechsel die Übernahme der bestehenden Organisation schriftlich festgehalten, ist das Thema abgehakt. Übernehme ich so. Thx

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