Anzeigetest tragbare Gaswarngeräte

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  • Dräger verkauft die Bump Test Station laut Werbung für den Funktionstest...

    Müsste dort nicht eigentlich der Anzeigetest erwähnt werden? Könnte ja dem Absatz nicht schaden :whistling:

    Oder übersehe ich etwas?

    Zitat

    Einfach, schnell und ohne Strom

    Mit der Dräger Bump Test Station führen Sie Funktionstests mittels einer Testgasflasche in wenigen Sekunden durch.

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  • Grundsätzlich ist vielleicht auch zu überlegen ob, allen guten Willens zum Trotz, es wirklich erforderlich ist den MA zum Gürtel noch Hosenträger zu spendieren, wenn der Aufwand unverhältnismäßig wird...

    Wenn wir wenigstens einen Gürtel hätten. Ich habe mir gerade mal die Bedienungsanleitung der stationären CO-Warner heruntergeladen, die die Kollegen verbaut haben. :cursing: Ich könnte ko.....

    Da können wir auch einen Käfig mit einem Kanarienvogel als Warner reinstellen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das Dräger PAC 7000 Personenwarngerät macht bei jedem Einschalten einen Funktionstest. Um die Anzeige zu prüfen(*) braucht es also nur ab- und wieder eingeschaltet zu werden. Für den Test mit Prüfgas gibt es die Bump-Test-Station, deren Bedienung wirklich simpel ist, d. h. der Unterweisungs- und Schulungsaufwand ist nicht übermäßig hoch. Ich würde daher in die Richtung nachdenken, das tägliche Ab- und Einschalten vorzuschreiben (das kann jeder Hausmeister selber erledigen) und im entsprechenden Intervall das Gerät mit der Bump-Test-Station von entsprechend zu schulendem Personal prüfen zu lassen.

    In einem mir bekannten Großunternehmen mit einer vierstelligen Zahl der eingesetzten Personenwarngeräte wird die intensive Prüfung vierteljährlich gemacht und der Selbsttest täglich. Das ist seit vielen Jahren bewährt, Störungen der Geräte sind äußerst selten, sie gehen gegen Null.


    Gruß Michael


    (*) Ein Test mit Prüfgas ist das - natürlich! - nicht. Aber wegen der für die Geräte und insbesondere deren Sensoren typischen Funktionszuverlässigkeit sehe ich kein Problem damit, die ohnehin nur als Redundanz vorgesehenen Personenwarngeräte täglich so zu prüfen. Man kann das meiner Ansicht nach mit einer Gefährdungsbeurteilung begründen.

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit (23. Januar 2020 um 07:20)

  • Moin,

    manchmal hilft es, ein Dokument mehrmals zu lesen. Ich habe jetzt einen Weg gefunden, Aufwand und Sicherheit in Einklang zu bringen.

    Zitat von DGUV 213-056

    Die im Merkblatt angegebenen Zeitabstände zwischen den Kontrollen gelten für einen weiten Bereich der üblichen Einsatzfälle. Sofern sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung kürzere oder längere Fristen für die Funktionskontrolle ergeben, sind diese für die Überwachung der Gaswarneinrichtungen zu Grunde zu legen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    so jetzt habe ich auch eine Antwort des Herstellers. Lustiger Vogel mit einem ganz eigenen Humor, den ich gerade am Telefon gehabt habe.

    Zitat von Lustiger Vogel

    Im Endeffekt wird die Sache ja erst dann relevant, wenn ein Kollege tot im Lager liegt.

    Ja - die Vorgaben der DGUV-I 213-056 sind eindeutig.

    Ja - es ist vor Beginn jeder Arbeitsschicht ein Anzeigetest inklusive der Beuafschlagung mit Prüfgas durchzuführen.

    Nein - Es ist nicht arbeitstäglich ein Anzeigetest inklusive der Beuafschlagung mit Prüfgas durchzuführen, wenn das Gerät fast das ganze Jahr in der Schublade liegt und so selten genutzt wird.

    Ja - vor jedem Einsatz sollte die Funktionsfähigkeit mit einem Anzeigetest geprüft werden.

    Ja - die Fristen können abweichend von der DGUV-I 213-056 verlängert werden.

    Damit kann ich arbeiten. Vielen Dank an alle, die sich an der Diskussion beteiligt und mir Hinweise gegeben haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.