ArbStättVO - Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben

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  • Hallo,


    nur falls das Thema noch Relevanz hat... Handelt es sich bei den SP um immer die selben Personen im selben Bereich?


    Noch ne Frage: ne SiFa hat Anspruch auf..... u.a ständigen Zugang zu Laptop/Internet etc., eigenes Büro etc. . Ergibt sich aus den Stellenbeschreibungen/Tätigkeitsdarstellungen der SP in irgendeiner Weise ne Ableitung auf nen ähnlichen Anspruch oder zumindest die Notwendigkeit, um somit überhaupt die Tätigkeit eines solchen Sp ausführen zu können?


    Falls ja, wäre hier der Ansatzpunkt. Ansonsten ist der Hinweis auf die GBU psychBelas gar nich so verkehrt. Das setzt aber vorraus, dass der AG der ist, der die SP ,wo auch immer, beschäftigt

    :rock2:

    Einmal editiert, zuletzt von Herr_M.74 ()

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  • Frage 1 ja

    Frage 2 nein nicht definiert, das kann man ja alles später nachtragen etc.


    Modernes Arbeiten geht anders....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Noch ne Frage: ne SiFa hat Anspruch auf..... u.a ständigen Zugang zu Laptop/Internet etc., eigenes Büro etc. .

    Sagt jetzt wer? Ich meine den Anspruch auf ein eigenes Büro... SOWAS habe ich in der Tat noch in keiner Stellenbeschreibung gesehen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Und wo steht da was vom eigenen Büro?

    Nirgends. Da steht, "....der AG hat geeignete Räume zur Verfügung zu stellen..."

    Das ist die RG. Wie diese genutzt wird, obliegt der Pfiffigkeit und Argumentationsstärke eines jeden Einzelnen.


    Aber da es hier nicht um die SiFa als solche geht, sondern um MA eines KH? zu deren Aufgaben es wahrscheinlich auch gehört, elektronische Aufzeichnungen anzufertigen, sollte eventuell gemeinsam mit der Klinikleitung und dem Betriebsrat überlegt werden, wie man diesen (derzeitigen) Umstand abändern kann und zwar so abändern, dass ein relativ unbelastetes Arbeiten möglich ist. Vll. weiß die Klinikleitung gar nichts vom derzeitgen Umstand?

    Am Ende ist hier weniger das Vorhandensein eventueller RG entscheidend, sondern die perfekte Kommunikation.

    :rock2:

    Einmal editiert, zuletzt von Herr_M.74 ()

  • Ich suche jetzt verzweifelt eine gesetzliche Anforderung für das Anrecht auf einen Arbeitsplatz. Gibt es das?

    Also DAS war die Fragestellung - und die ist hinreichend und belastbar beantwortet!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • …….. sondern um MA einer Reha-Klinik zu deren Aufgaben es wahrscheinlich auch gehört, elektronische Aufzeichnungen anzufertigen, --> Ja sollte eventuell gemeinsam mit der Klinikleitung und dem Betriebsrat überlegt werden, wie man diesen (derzeitigen) Umstand abändern kann und zwar so abändern, dass ein relativ unbelastetes Arbeiten möglich ist.

    Naja so ungefähr sieht es aus. Da immer mehr Patienten aufgenommen werden sollen, müssen Räumlichkeiten herhalten. Wir denken jetzt darüber nach, den Ärzten und Therapeuten I-Pads und Rollcontainer oder ähnlich zur Verfügung zu stellen. Allerdings kommt dann wieder die IT und sagt, dass ginge nur offline, also ohne Zugang zum Netz.

    Wenn man von vornherein anders bauen tät, wäre alles einfacher. ;)

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick