Ess-und Trinkverbot in der Instandsetzungshalle
Schweißt ihr dort ??
Auszug TRGS 528
(9) Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsbereich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, dürfen dort keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen (Ess-, Trink- und Rauchverbot am Arbeitsplatz). Hierzu sind entsprechende Pausenräume einzurichten, die von den Beschäftigten aufzusuchen sind. Rauchen kann die gesundheitsschädlichen Folgen von Gefahrstoffeinwirkungen am Arbeitsplatz deutlich erhöhen. Auf weitere Hygieneanforderungen gemäß § 9 Abs. 3 GefStoffV und TRGS 500 wird hingewiesen.
Ein nahegelegener "Kurzpausenraum" mit vorgelagerter Waschgelegenheit ist bei uns in vielen Bereichen die Lösung.
Neben einer vernünftigen Möglichkeit zum Essen oder auch Trinken können die MA dabei Kurzpausen einlegen, die gerade bei hoher Belastung, s. Kommentar Hardy, weitere Vorteile bieten.
Halte ich auch für die beste Lösung. In der Instandsetzung hast Du eigentlich ständig irgendwelche Stoffe an den Händen.