Subtitution von Gefahrstoffen und Gemischen

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  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade mal wieder etwas abseits. Und zwar in Sachen Substitution bei KMR Stoffen und auch Aerosole.

    Muss ich die Substitution dokumentieren, und wo finde ich die konkrete Anweisung dazu.

    Ich bin der Meinung nach eingehendem Studium der GefSoffV, dass ich diese dokumentieren muss. Mir wurde deshalb auch schon gesagt, dass es konkret nirgends steht, außer in der TRGS 600. Für sachdienliche Hinweise bin ich euch sehr dankbar.:)


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Wie kannst Du nachweisen, dass eine Substitutionsprüfung erfolgt ist, ohne diese zu dokumentieren?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    ich dokumentiere mit der Anforderung des Gefahrstoffes und der Gefährdungsbeurteilung des Gefahrstoffes. In der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit die wir bei Änderungen oder spätenstens alle 2 Jahre durchführen wird auch die Substitutionsprüfung aufgenommen.


    Viele Grüße,

    Beate

  • Hallo Joachim,


    Dokumentation ist in userem Themenfeld das A und O. Der Satz "Wer schreibt, der bleibt" hat sehr viel Wahrheit.


    Denk auch an die 40 jährige Aufzeichnungs- und Aufbeahrungsfrist der betroffenen Mitarbeiter, gemäß GefStoffV, TRGS 555.



    Grüße,
    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

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  • Denk auch an die 40 jährige Aufzeichnungs- und Aufbeahrungsfrist der betroffenen Mitarbeiter, gemäß GefStoffV, TRGS 555.

    Das ist doch nur für Umgang mit CMR Stoffen oberhalb der Akzeptanzkonzentration notwendig, entsprechend TRGS 410.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • All,


    so eine Checkliste, mit einer Frage wie: "Kann eine Substitution erfolgen?" ist bezgl. einer Erstatzstoffprüfung relativ nichtssagend. Jeder Technologe, der einen neuen Stoff einführen will, wird diese Frage immer mit "Nein" beantworten. Interessant wird es, wenn ich die Verantwortlichen um nachweisliche Begründungen, durchgeführte Prüfverfahren etc.pp frage. Dann wird die Luft sehr schnell dünn.


    Bei CMR Stoffen betreiben viele vielleicht noch einen solchen Aufwand, aber schließlich sind nicht nur CMR Stoffe Gefahrstoffe...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Korrekt und § 14 (3) Gefahrstoffverordnung

    Die GefStoffV erwähnt ich, leider nicht so detailiert wie Nullchecker. Des Weiteren haben wir innerbetrieblich das Thema Gefahrstoffe auf ein (hohes) Level gehoben, weshalb wir alle relevanten Dokumente für den Umgang mit Gefahrstoffen langfristig aufheben.


    Zur eigentlichen Frage von Joachim Reinhardt:


    Ich würde die Substitution definitiv dokumentieren.



    Beste Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

    Einmal editiert, zuletzt von CW-EHS-RheinMain ()

  • weshalb wir alle relevanten Dokumente für den Umgang mit Gefahrstoffen langfristig aufheben.

    Dazu gibt es ja auch einige Archivvorschriften, allerdings muss man darauf achten, dass die dort vorgegebene Archivdauer nicht überschritten wird, wenn es sich um personenbezogene Daten wie z.B. das Expositionsverzeichnis handelt, denn das stellt dann einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.