Brandschutzordnung regelmäßig unterweisen ?

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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    kann mir jemand sagen ob man eine Brandschutzordnung, die bei uns von einem externen Unternehmen bei Errichtung des Neubaus erstellt wurde, den Mitarbeitern regelmäßig zur Kenntnisnahme vorgelegt / unterwiesen werden muss oder ob dies einmalig ausreicht ?

    Die wesentlichen Punkte ztur Bransbekämpfung etc. sind auch in der jährlichen DGUV Schulung enthalten.

    Vielen Dank


    Gruß


    Stephan

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  • Stephan,


    frag nicht danach ob du es tun must - frag Dich ob es sinnvoll ist. Hast Du die Inhalte der BO Teil A in der jährlichen Unterweisung bereits drin ist doch alles gut.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Guten Morgen Michael,


    du hast natürlich Recht !

    Es war bei uns eine Anfrage des QM Managements und der Lenkung diverser Unterlagen.

    Ich werde noch mal prüfen ob ich die wichtigsten Punkte auch alle in der jährlichen Unterweisung habe und werde den Zyklus auf jährlich setzen lassen.


    Gruß


    Stephan

  • Moin Stephan,


    bei uns gehören die Punkte aus der Brandschutzordnung A auch in die Erstunterweisung, in der neuen Kollegen am ersten Tag u.a. die Fluchtwege vermittelt werden. Da drängt sich die Brandschutzordnung direkt auf.


    Gruß,

    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Brandschutzunterweisungen sollten grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen sein, da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten zu jeder Zeit ausbrechen können.


    • Teil A als Aushang
    • Teil B sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).
    • Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Diese dann separat unterweisen.

    In die Erstunterweisung gehören- Flucht- und Rettungswege- Melde- und Löscheinrichtungen- Verhalten im Brandfall- Brandmeldung- Alarmsignale und Anweisungen - In Sicherheit bringen- Besondere Verhaltensregeln wenn vorhanden

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo,


    die BSO ist maßgeblich, dementsprechend ist sie auch

    Gegenstand der Brandschutzunterweisungen, BS Helfer

    etc. Und je nach Gruppe (BSH etc.) erfolgt die Aushändigung

    oder Bereitstellung der BSO.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Servus!


    Ist zwar selbstverständlich (wenn QM schon fragt), aber trotzdem möchte ich es hier ergänzen.

    Die BSO sollte auch nachweislich und regelmässig auf Aktualität/Richtigkeit (Baustellen, Umbauten, etc. ?) geprüft werden.


    vG

  • Also ich tingle mit den zu unterweisenden Personen immer zum Flucht- und Rettungswegeplan. Den schauen wir dann an und klären dabei auch ab, ob das was da eingezeichnet ist auch so stimmt und dort vorhanden ist, wo es nach Plan sein sollte. Dann kommen automatisch die Hinweise zum Notruf, Evakuierung, Bedienung der Feuerlöscher usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Brandschutzunterweisungen sollten grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen sein

    Gemäß des Ausführungen von Tanzderhexen wird es in den von uns betreuten Betrieben auch gehalten.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hallo,

    Die BSO sollte auch nachweislich und regelmässig auf Aktualität/Richtigkeit (Baustellen, Umbauten, etc. ?) geprüft werden.

    Ja, mind. alle 2 Jahre und bei Bedarf auch vorab.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • tingle mit den zu unterweisenden Personen immer zum Flucht- und Rettungswegeplan

    Wir machen das auch, und zusätzlich zu den angebrachten Erst-Hilfe Ausstattungen, den Sani-Raum und zum Sammelplatz.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.