Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, was ihr so in den Stellenbeschreibungen eurer Führungskräfte stehen habt, bezgl. Arbeitsschutz(Qualität).
Der Hintergrund ist, dass bei uns die Stellenbeschreibungen aktualisiert werden. Ich würde gerne die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Qualität dort mit erwähnen, da bisher dazu nichts vorhanden ist. (Im Arbeitsschutz werden die Führungskräfte bei uns schriftl. beauftragt Unternehmerpflichten im Bereich Arbeitsschutz zu übernehmen, daher soll in den Stellenbeschreibung eher ein allgemeiner kurzer Text stehen.)
Meine Vorschlag wäre:
Der Stelleninhaber hat seine Aufgaben so wahrzunehmen, dass
- die Belange des Arbeitsschutzes in seinem Bereich in vorbeugender Weíse beachtet und eingehalten werden und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen ausbleiben.
- die ihm übertragenen Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz verantwortungsvoll ausgefüllt werden.
- die Qualitätsanforderungen der geltenden Managementnormen eingehalten werden und an der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse aktiv mitgewirkt wird.
Könnte man das so machen? Wie handhabt ihr das?
Gruß
Daniel