Arbeitsschutz im Home Office - ein Lösungsvorschlag

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  • Hallo,

    hätte auch Interesse an der Doku, ich hab mich in der letzten Zeit des öfteten gefragt, wo genau die Unterscheidungen zwischen homeoffice und Telearbeitsplatz liegen und mit welchen Folgen...


    VG Heike

  • Hallo,

    hätte auch Interesse an der Doku, ich hab mich in der letzten Zeit des öfteten gefragt, wo genau die Unterscheidungen zwischen homeoffice und Telearbeitsplatz liegen und mit welchen Folgen...


    VG Heike

    Wohin?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • zzz


    da biste ja wieder. Schön von Dir zu lesen.:thumbup:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Ich wollte eigentlich im Netz arbeiten. Jetzt überarbeite ich einige Dokumente, und ich fand, es ist nicht verkehrt man reinzulesen, was es Neues gibt. Ich werde dann wieder lange/weitgehend weg sein, wenn ich normal arbeiten kann....

  • Mich würden beide Dokumente ebenfalls interessieren. Adresse kriegste gleich.


    Danke.


    Update: Alles angekommen. Danke nochmal!

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa ()

  • Hallo,


    ich schließe diesen Thread ab heute. Vielleicht können andere hier einspringen, die diese Dokumente von mir erhalten haben. Ich habe mich gefreut euch helfen zu können. Aber ein Dudu reicht mir.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Tanzderhexen,

    Danke, das hilft mir,

    heisst für mich, dass ich eine Begehung/ergonomische Beratung/Gefährdungsbeurteilung beim Telearbeitsplatz vorsehen sollte...

    Gruss HP70

  • Bei uns wurde das so gelöst, dass die Mitarbeiter bei Ihrem Antrag auf Telearbeit eine Skizze des Arbeitsplatzes oder Fotos mitschicken. Ebenso muss eine Checkliste ausgefüllt werden, die dann als GB gewertet werden kann.

    Jeder kann im Haus an einer ergonomischen Beratung teilnehmen, um zu erfahren wie er den Arbeitsplatz zu Hause einrichten kann.

    In die Privaträume gehen wir nicht.

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  • dass ich eine Begehung/ergonomische Beratung/Gefährdungsbeurteilung beim Telearbeitsplatz vorsehen sollte...

    Derzeit sicher nicht zu empfehlen.


    Siehe DGUV:

    https://www.dguv.de/de/medienc…al_1/details_1_385472.jsp


    " In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Wird für einen beschränkten Zeitraum Home-Office empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit.

    Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben. "


    Wenn wieder " normalen Zeiten " kommen dann ggf. Begehung/ergonomische Beratung/Gefährdungsbeurteilung beim Telearbeitsplatz .


    Derzeit würde ich die Certo-Tipps auf die Kelte verwiesen hat verwenden.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Begehung/ergonomische Beratung/Gefährdungsbeurteilung beim Telearbeitsplatz

    Ich habe Dir hier noch eine Infoschrift der VBG "Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht"


    http://www.vbg.de/SharedDocs/M…_blob=publicationFile&v=7

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Bei uns wurde das so gelöst, dass die Mitarbeiter bei Ihrem Antrag auf Telearbeit eine Skizze des Arbeitsplatzes oder Fotos mitschicken. Ebenso muss eine Checkliste ausgefüllt werden, die dann als GB gewertet werden kann.

    Jeder kann im Haus an einer ergonomischen Beratung teilnehmen, um zu erfahren wie er den Arbeitsplatz zu Hause einrichten kann.

    In die Privaträume gehen wir nicht.

    Wer macht bei Euch die Umzüge? Bei uns sind es die Haushandwerker. Das heißt, der Mitarbeiter mit einem Telearbeitsplatz oder Homeoffice bekommt die Möbel von seinem Arbeitgeber gestellt. Die Bilder sollten also auch die Transportwege für die Möbel beinhalten. Ansonsten stehen die Handwerker vor einem Problem im Treppenhaus.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Es ist bei uns vertraglich geregelt, dass nur die EDV Geräte gestellt werden. Um Möbel, Telefon und Internet muss sich der Mitarbeiter selbst kümmern.

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  • Es ist bei uns vertraglich geregelt, dass nur die EDV Geräte gestellt werden. Um Möbel, Telefon und Internet muss sich der Mitarbeiter selbst kümmern.

    Ist das zulässig? Wenn doch diese Plätze (Telearbeitsplätze) unter die ArbStättV fallen (§2 (7)?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Aber normalerweise werden bei uns solche Sachen juristisch beleuchtet

    Da hatte der Jurist wohl die Schlafkappe auf. Gesetzliche Regelungen kann man nicht so einfach per Vertrag übergehen.

    Daher habe ich keinen Telearbeitsplatz bei mir zu Hause, denn ich verfüge nicht über den dazu notwendigen Platz. Zeitweilige mobile Arbeit kann ich durchführen, mehr nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.