Hi,
Mick: ja, das ist zulässig. Der Gesetzgeber steckt nur den Rahmen, wie ein Telearbeitsplatz auszusehen hat und überlässt Arbeitgeber plus Arbeitnehmer die Details der Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes. Dazu ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag das empfohlene Mittel der Wahl (theoretisch könnte das auch mündlich vereinbart werden, praktisch ist die Schriftform mehr als empfehlenswert).
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung wird üblicherweise z.B. geklärt,
- wie die Arbeitszeit erfasst wird,
- wer welche Ausstattung organisiert und bezahlt,
- wer welche laufenden Kosten (z.B. Strom, Internetanschluss) übernimmt (ggf. auch anteilig),
- wie die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften kontrolliert wird bzw. werden kann,
- ggf. Kernarbeitszeiten, in der Beschäftigte erreichbar sein müssen.
schöne Grüße