Arbeitsschutz im Home Office - ein Lösungsvorschlag

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  • Hi,


    Mick: ja, das ist zulässig. Der Gesetzgeber steckt nur den Rahmen, wie ein Telearbeitsplatz auszusehen hat und überlässt Arbeitgeber plus Arbeitnehmer die Details der Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes. Dazu ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag das empfohlene Mittel der Wahl (theoretisch könnte das auch mündlich vereinbart werden, praktisch ist die Schriftform mehr als empfehlenswert).


    Im Rahmen der Zusatzvereinbarung wird üblicherweise z.B. geklärt,

    - wie die Arbeitszeit erfasst wird,

    - wer welche Ausstattung organisiert und bezahlt,

    - wer welche laufenden Kosten (z.B. Strom, Internetanschluss) übernimmt (ggf. auch anteilig),

    - wie die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften kontrolliert wird bzw. werden kann,

    - ggf. Kernarbeitszeiten, in der Beschäftigte erreichbar sein müssen.


    schöne Grüße

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  • Das heißt dann aber auch, dass der MA entsprechende Ausstattung selbst zu beschaffen hat und nicht der Großeltern alte Möbel einsetzt. Oder anders ausgedrückt, der Arbeitsplatz muss trotzdem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dann wäre der Mitarbeiter die nachfolgend aufgeführte beauftragte Person.

    Aber das der MA seine Möbel für den Telearbeitsplatz selbst bezahlt, sehe ich hier noch nicht.


    §2 Abs. 7 aus ArbStättV

    und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Vielleicht ein kleiner finanzieller Hoffnungsschimmer

    Durch das angeordnete Home-Office die Steuerlast mindern


    https://www.faz.net/aktuell/ka…t-absetzbar-16703645.html

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das heißt, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich u.a. einig werden müssen,

    - wer was beschafft,

    - wer was bezahlt,

    - wer den Raum einrichtet und

    - wie gegenüber dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass die Vorgaben der ArbStättV eingehalten werden.


    Dabei dürfen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverständlich auch darauf einigen, dass

    - der Arbeitnehmer das Mobiliar auf eigene Kosten beschafft und nach Ende des Arbeitsverhältnisses behalten darf oder

    - dass der Arbeitgeber das Mobiliar beschafft und der Arbeitnehmer es ggf. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ablösen muss oder

    - dass der Arbeitgeber das Mobiliar beschafft und der Arbeitnehmer es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber abliefern muss oder es vom Arbeitgeber abgeholt wird.


    Hier sind mir schon alle aufgezählten Vertragsgestaltungen begegnet. Der Arbeitgeber und die beauftragte Person haben hier freien Gestaltungsspielraum bei ihrer Vereinbarung.

  • MrH


    Bei uns ist das freiwillig. Der MA kann, muss aber keine Möbel wollen.

    Ich mach die entsprechenden Kreuze in die Checkliste. Meistens scheitert es an den Tischen.

    Die sind selten höhenverstellbar, bzw. nicht elektrisch, nur manuell. Wäre mir dann auch egal. Manuell eingestellt ist auch eingestellt. Lampen und Fussbodenschoner kann man alles vom AG bekommen. Muss aber alles wieder zurückgegeben werden.

    Unsere Büros sind alle mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen ausgestattet. Sehr hoher Standard!!!! Ergonomische Gestaltungsmöglichkeiten bis dorthinaus.

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    Gruß Mick

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  • Habe von meinem Vorgesetzten einen Vertrag und eine Checkliste erhalten. Habe ihm Bilder von meinem Büro geschickt. Nutze meinen eigenen PC weil ich auf Laptop keinen Bock habe. Habe ein IP-Telefon mit dem ich im Firmennetz bin vom Arbeitgeber bekommen.

    Schreibtisch ist Höhenverstellbar, Stuhl ist nicht optimal aber reicht aus. (ist besser als was ich sonst auf Baustellen zur Verfügung gehabt habe)

    Zum Drucker (auch meiner) muss ich aufstehen (war in der Checkliste als Vorschlag mit aufgeführt).


    Also, da ich gerne in privater Zeit daddel... (Teso, Tombraider, Assassins Creed u.a.) habe ich schon von mir aus darauf geachtet einen bequemen Platz am PC zu haben. :thumbup:


    Vom Arbeitgeber bekomme ich einen Zuschuss für die Nutzung von eigenem Equipment, damit bin ich voll zufrieden. :)

  • Anbei zum Thema


    "Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen"


    https://www.baua.de/DE/Aufgabe…_blob=publicationFile&v=5

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
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  • Etwas unrealistischer Text.


    In der GBU muss eigentlich stehen: "Ich habe keine Ahnung, was mein Mitarbeiter mit den Notebook anstellt, aber er liefert Arbeitsergebnisse."


    Offiziell gelten Fahrzeiten mit der Bahn nicht als Arbeitszeit - es sei denn, der Mitarbeiter hackt z.B. auf seinem Notebook herum. DIE Gefährdungsbeurteilung möchte ich mal sehen: Bildschirmarbeit auf dem Bahnsteig, in der Bahn, auf der Terrasse und im Schwimmbad. Verboten? Nein.


    Wenn der Mitarbeiter auf seinem Weg in die Mittagspause ertrinkt (fällt ins Platschbecken und kommt nicht rechtzeitig aus dem Wasser), ist der Arbeitgeber mit allen Konsequenzen voll haftbar.


    Die Frage ist demnach, ob es den mobilen Bildschirmarbeitsplatz überhaupt geben DARF!


    Nach diesem Dokument würde ich als Arbeitgeber jegliches Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte verbieten.

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    die ArbstättV kennt den Begriff "Homeoffice". Die VBG schreibt in ihrer letzten Ausgabe der "Certo", dass Home Office eher als mobiles Arbeiten einzustufen ist ist. Die ArbstättV kennt diesen Begriff kennt diesen ebenfalls nicht.

    Für mich ergibt sich daraus das Arbeiten im Home Office soweit wie möglich zu verhindern.

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  • Die Bedürfnisse von Kollegen aus formalen Gründen zurückzuweisen, halte ich für nicht zielführend.


    Abgesehen davon sind Telearbeitsplätze in der ArbStättV sehr wohl geregelt, und Arbeiten mit Notebook absolut zulässig (Anhang 6).

  • Die Bedürfnisse von Kollegen aus formalen Gründen zurückzuweisen, halte ich für nicht zielführend.


    Abgesehen davon sind Telearbeitsplätze in der ArbStättV sehr wohl geregelt, und Arbeiten mit Notebook absolut zulässig (Anhang 6).

    Das sehe ich auch so. Ich denke, dass die Situation so ist, dass man auch mal auf das genaue Hinsehen verzichten sollte. Wir werden unsere Tische in den Büros verschieben. Da kann es schon mal sein, dass man die geforderte Breite der Laufwege unterschreitet. Dann geht man mal langsamer und vorsichtiger.

    Auch die geforderten 20 m² werden wir nicht überall (2 Mitarbeiter je Büro) nicht einhalten können. Unser Grenzwert liegt bei 18,5 m². Was kleiner ist, bleibt vorerst ein Einzelarbeitsplatz.


    Gestern hatte ich eine Diskussion mit einem Kunden im Supermarkt. Keine Maske. Ob sinnvoll oder nicht, es ist eine Anforderung der Landesregierung und inbesondere der Firmenleitung. Die haben Hausrecht. Also trge ich eine Maske. Wenn ich das nicht will, muss ich übers Inernet einkaufen.

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    Gruß Mick

  • (...) Ich denke, dass die Situation so ist, dass man auch mal auf das genaue Hinsehen verzichten sollte. (....)

    In diesem Punkt möchte ich widersprechen. GERADE jetzt muss man genau sein, und Abweichungen akribisch dokumentierten - MIT Risikobewertung.


    Tut man das nicht, wird die Abweichung zum Standard/Normalfall deklariert. Es muss klar festgelegt sein, dass die Risiko-Minimierung z.B. ORGANISATORISCH umgesetzt ist, durch Befristung der Abweichung.


    Hast Du keinen Überblick über die Abweichungen und deren Maß, kannst Du ihnen dann hinterher-rennen, und die Verantwortlichen lachen sich kaputt, bis Du alle gefunden hast (das ist jetzt mal eine böswillige Annahme).


    Im Endeffekt muss dem Unternehmen klar sein, wer wofür verantwortlich ist. Wenn Fluchtwegbreiten abnehmen, um wirtschaftliche Vorteile trotz Pandemie-Vorgaben zu erringen, ist das vielleicht sogar ein nicht zu tolerierendes Risiko. Wenn z.B. 100 Mitarbeiter in einer Halle arbeiten, und der Fluchtweg nur noch 60 cm breit ist, ist das kein gelbes Risiko mehr. In einem Büro den Zugang zum persönlichen Arbeitsplatz auf 50 cm zu reduzieren, mag tolerabel sein, nicht jedoch, wenn der Betreffende Rolli-Fahrer ist, oder auf Krücken läuft.


    Auf jeden Fall sehe ich also die Notwendigkeit, schriftliche Risikobewertungen anzufertigen, und evtl. Rücksprache mit BG/Gewerbeaufsicht zu halten, nicht jedoch, ein Auge zuzudrücken.


    Wir beraten sie Risikobewertung, und die möglichen Schutzmaßnahmen, der Unternehmer entscheidet, ob er das Risiko SO verantworten möchte. Das ist die Aufgabenverteilung.

  • Die Gefährdungsbeurteilungen sind gemacht.

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    Gruß Mick

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  • DAS allein ist relevant.

    Naja, das was in der Gefährdungsbeurteilung steht sollte dann auch der Wahrheit entsprechen nicht wahr. Wenn schon mit "nicht genau hinsehen" argumentiert wird, sollte bei der Gefährdungsbeurteilung aber ganz genau hingeschaut werden.

  • Naja, das was in der Gefährdungsbeurteilung steht sollte dann auch der Wahrheit entsprechen nicht wahr. Wenn schon mit "nicht genau hinsehen" argumentiert wird, sollte bei der Gefährdungsbeurteilung aber ganz genau hingeschaut werden.

    Ich denke, so etwas aus der Ferne zu beurteilen halte ich für bdenklich. Ich versuche durch meine Betrachtung auch Prioritäten zu setzen. Fakt ist, dass wir die Empfehlungen / Anforderungen der jeweiligen Ämter (BMAS; BAuA; DGUV etc) umzusetzen haben. Priorität hat hier die Unterbrechungung der Infektionsketten durch Abstand etc. Jetzt kenn ich unsere Gebäude, unsere Büros, unsere Mitarbeiter/-innen, unsere Führungsetage und und und......

    Es taucht ja in der GBU auf, dass Durchgänge zwischen Tischkante und Sideboard u. U. auch mal kleiner 50 cm oder ähnlich sind. So what? Wie hoch ist denn das Risiko? Ich sehe ja nicht darüber hinweg... Was ist denn das Ziel? Sofern das eine so rein gar nicht funktioniert, habe ich ja auch noch andere Lösungen. Aber die erste Lösung hat Priorität. Klare Ansage durch die GL.

    So sieht's aus.

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    bei uns ist jetzt die Zeit gekommen, das Thema HomeOffice & Mobiles Arbeiten in "geregelte" Bahnen zu lenken.


    In diesem Verlauf war öfters von diversen Checklisten die Rede, welche Ihr verwendet um einen Arbeitsplatz bei euren Mitarbeitern einzurichten.


    Gibt es hier eine Vorlage (BG, DGUV...) habe bei meiner Recherche keine gefunden...? :cursing:


    Falls jemand von euch eine Checkliste hat, würde ich mich sehr freuen wenn mir jemand diese zur Verfügung stellt.

    Ich würde auch mein Feedback und ggf. Verbesserungsvorschläge dafür zurückgeben :)


    Beste Grüße und einen guten Wochenstart

    Kenny

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  • Hallo Kenny,


    vielleicht hilft dir das hier weiter.


    LG Christian

    Kenn ich irgendwoher :thumbup:

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