Rettung von verletzten

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  • Moin zusammen und ein erfolgreiches und gesundes 2020!

    Anbei eine Frage an die Fachexperten.

    Grundlegend:

    Unsere Hallenkrane sind nicht zum Transport von Personen geeignet nach der DGUV, fehlende Sicherheitseinrichtungen, wir bewegen (entsprechend der Aufgabe eines Kranes) Lasten usw.

    Es geht um die Rettung von verunfallten oder verletzten Personen aus Komplexen Konstruktionen (Höhen von 10-40 m) mit entsprechenden Laufwegen. Wir haben Kranbare Tragen in unseren Einsatzfahrzeugen und in den Hallen, mit eigens dafür zu verwendeten Ketten Gehängen usw. Die Trage entspricht dem Stand der Technik.

    Nun zur Frage, können / dürfen wir im Notfall mit den Kranen die zu Rettende oder verletzte Person retten, gibt es da Erkenntnisse? Übungen wurden gemacht, Evakuierung und auch Rettungsübungen (allerdings mit einem Dummy). Zum Teil waren die Transportzeiten sehr hoch, wenn wir versucht haben den zu Rettenden über die üblichen Wege zu transportieren.

    Mit dem Kran wäre es ein Bruchteil der Zeit.

    Die BGHM und auch das LAGUS habe ich dazu schon konsultiert, bis jetzt noch keine Antwort, welche wohl auch noch dauern wird.

    Falls einer dazu Erfahrungen hat oder Wissen beitragen kann, vielen Dank.

    Es soll hier bitte auch nicht um Grundsatzdiskussionen gehen.

    MFG

    OSH

    Was passieren kann, passiert!

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  • Hi,

    meine persönliche Meinung ist das eine Sache der Abwegung:

    Eine Reanimation wird sich auf den Laufwegen nicht durchführen lassen. Wenn dem so ist, muss der erste Schritt sein, den Menschen in eine reafähige Umgebung zu verbringen.

    In meinen Augen ist das eine Risikoabschätzung. Aber ich denke oft zu pragmatisch.

    Du könntest diese Frage aber auch an https://www.komnet.nrw.de/ stellen. Da kannst Du am Folgetag mit einer Antwort rechnen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Wenn du aus Rostock kommst frage doch mal bei der Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr in Rostock nach. Vieleicht haben die noch andere Ideen und Tipps für dich.

  • "Personentransport" ist in meinen Augen gegeben, wenn ich Personal zum Zweck der Ausführung einer Tätigkeit, aus Bequemlichkeit oder sonstigen Gründen mit dem Kran verfahre.

    Ein Notfall ist i.d.R. genau das - einen besondere Situation, die besondere Maßnahmen erfordert. Da bei einem solchen "Abkranen" keine wirtschaftlichen, unternehmerischen oder monitären Gründe ausschlaggebend sind, sondern das Leben und die Gesundheit von Menschen, sehe ich hier überhaupt kein Problem. Oder anders formuliert: Ich würde kein Problem daraus machen.

    Wer viele Fragen stellt, kriegt häufig auch eine Menge Antworten.

    Wie groß ist den die Wahrscheinlichkeit für euch, in eine solche Situation zu kommen? Eher klein, oder? Die Wahrscheinlichkeit, dass es in einem Notfall dann auch noch zu einem zusätzlichen Unfall mit dem Kran kommt ist noch unwahrscheinlicher.

    Ich würde also einen solchen Rettungsweg aufnehmen, schauen ob er funktional ist, also ob die Trage entsprechend sauber eingehängt werden kann, und anschließend diese Option in mein Procedre aufnehmen.

    Wenn da einer was zu stinken hat, dann soll er mir mal eine entsprechende, gleichwertige Alternative aufzeigen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Gut gesprochen Michael, bin voll auf deiner Seite. Die Rettungsmittel sind alle erprobt und zugelassen. Auch in meiner Anschrift an die Versicherung und das Amt habe ich die Punkte mit aufgeführt.

    Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles leider nicht soo klein, leider. Aber das Zeitgleich noch dazu der Kran versagt, unwahrscheinlich bis nicht möglich. Die Krane und deren Anbauten unterliegen einer dem Schichtbetrieb regelmäßigen Wartung & Prüfung.

    Die Frage war für uns auch noch, was ist mit dem Menschen der dann in 40 m Höhe auf der Trage fixiert ist und auf einmal erwacht, ich stell mir das recht panisch vor. Habe aber bis auf die Fixierung auch noch keinen anderen Ansatz oder halt mit einer Plattform und Begleitung.

    Wir wollen das trotzdem nicht alleine entscheiden, ich will die Versicherung und das Amt mit im Boot haben. Nicht das nachher kommt, das hätten Sie gar nicht machen dürfen, seelischer Schaden usw. Das Problem bei diesen Vorfällen oder schweren Unfällen ist immer, im Moment des Ereignisses müssen in kürzester Zeit die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Wenn es dann zu einem Schaden kommt mit der Entscheidung oder danach, haben die, die den Fall prüfen, alle Zeit der Welt... Auch will ich die Unsicherheit nehmen für die Einsatzkräfte, die haben in solchen Situationen ganz andere Sorgen.

    MFG

    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles leider nicht soo klein, leider. Aber das Zeitgleich noch dazu der Kran versagt, unwahrscheinlich bis nicht möglich. Die Krane und deren Anbauten unterliegen einer dem Schichtbetrieb regelmäßigen Wartung & Prüfung.

    Wenn die Wahrscheinlichkeit nicht so klein ist, muss ich im Vorfeld Maßnahmen ergreifen die

    ein schnelles Retten der Personen ermöglichen.

    Wenn dazu nun als festen Bestandteil den Lastenkran nutze, sehe ich es nicht so klar.

    Klar wenn Not ist und das der schnellste/beste weg ist, wird er genutzt.

    Aber im Rahmen der Arbeitsvorbereitung muss doch auch berücksichtigt werden das was passieren kann wenn die Wahrscheinlichkeit schon nicht so klein ist.

    Gäbe es denn die Möglichkeit den Kran aufzurüsten?

  • Hallo,

    etvl. hilft dir die TRBS 2121 Teil 4 weiter.

    "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln"

    Unter 4.2 stehen dort Hinweise zum "Maßnahmen zum Heben von Beschäftigten mit einem kraftbetriebenen Kran"

    Gruß

    Benedikt

  • Hallo Falcon,

    ja gibt es, technische Lösungen liegen vor und wurden auch von mir entsprechend der Vorschrift unterbreitet.

    Darum auch die Anfrage an die Versicherung und das Amt. Hier ist es eine Kostenfrage und eine Frage der technischen Umsetzung und auch der Sinnhaftigkeit einer Anlage die mit viel Glück kaum Einsatz findet. Wir rechnen ja nicht damit das Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten so verunfallen das, dass genannte Szenario zum Einsatz kommt.

    Auch ist der Umbau aller Krane nicht einfach so möglich, wir haben mehrere Bereiche wo es zu entsprechenden Rettungen kommen kann. Zudem kann es sein, das gerade der Kran der umgebaut ist, sich im Einsatz befindet, also blockiert ist und die Last sich nicht einfach mal so abschlagen lässt, schon gar nicht in der kürze der Zeit.

    Wir reden von lasten weit über 200 oder 500 Tonnen.

    Grundsätzlich reden wir von einer Option im Notfall, die reguläre Rettung über die Laufwege und Lauftürme ist auch möglich, aber Zeit intensiv.

    Was passieren kann, passiert!

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  • Moin Höhenarbeiter, interessanter Ansatz, der geht in die Prüfung.

    Danke, ich halte auf euch den laufenden, wenn noch Fragen sind einfach schreiben.

    MFG

    OSH

    Was passieren kann, passiert!

    Einmal editiert, zuletzt von OSH (10. Januar 2020 um 12:48)

  • Guten Tag,

    wir haben einen ähnliches Problem. Aber wir hatten dann die Freigabe der BG bekommen um Personen am Kran zu retten. Ich geh davon aus, dass die BG in deinem Fall nach einem vor Ort Termin ähnlich handeln wird.

    Grüße

    Chris

  • Hallo OSH,

    bzgl. deiner Frage: "Was passiert wenn der Mensch in der Trage in 40m Höhe fixiert ist und aufwacht"...dieses Problem stellt sich ebenfalls bei mir in einem BV.

    Rücksprachen mit der BG, dem Amt und dem Rettungsdienst führten im Endergebnis dazu, dass der Verletzte nicht allein "abgekrant" werden darf. Damit blieb uns die Hürde im Fall der Fälle gewährleisten zu müssen, dass ein Rettungssanitäter mit der Zusatzqualifikation Höhenretter eingesetzt wird, der dann neben der Trage mit am Kran hängt. Bisher steht das alles nur auf dem Papier.

    Gruß

  • Servus!

    Gleich vorweg, bin mit der Problematik nicht im Detail vertraut. Aber mir fällt da ein persönliches Erlebnis in den Bergen ein, wo ein Bergwanderer mit der Winde inkl. Notarzt von einem Hubschrauber geborgen wurde. Nachdem schon eine Übung mit der FW, Höhenretter und Dummy gemacht wurde und keine Auflagen der FW gemacht wurden (dokumentiert?), sehe ich hier jetzt wie die Vorschreiber, keinen weiteren (akuten) Handlungsbedarf. Rettungsgerät, langer - mögl. kurzer Rettungsweg, etc. ist ja vorhanden.

    Meiner Meinung nach, sind mir erstmal Vorschriften 'egal', wenn es um das Leben und die Gesundheit von Menschen geht. Prävention vorausgesetzt. Ist für mich eine Situationsentscheidung (Verletzung, psych. Verhalten, Erstversorgung am Unfallort, usw.) Und wenn ich Hilfe leiste (mit besten Wissen, Gewissen und Absicht) kann mir doch keiner was (sonst würde ja keiner mehr helfen). Oder liege ich da komplett falsch?

    Insofern, stelle sich mir die Frage, ob die Anfrage (oder besser die 'Absolution') an die Behörden überhaupt abschliessend sinnvoll beantwortet werden kann.

    Viel Grüße

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  • Hallo OSH,


    das Thema kommt häufiger vor als man denkt.


    Vorab: Was Feuerwehr und Bergwacht machen steht auf einem anderen Blatt.


    Was du vorhast ist meines Verständnis nach das Retten mit eigenen Kräften. Hier geht es weniger um den Kran als um die notwendige Qualifikation der Mitarbeiter. Die Ausbildung an und die Rettung mit einem Höhensicherungsgerät ist über die BG abgesichert. Auch die Verwendung von Personenkörben. Eine Trage an einem Kran und die Begleitung durch eine Person ist eine ganz andere Sache. Wenn du das vorhast solltest du die entsprechenden Personen ausbilden lassen. Es muss auch kein Rettungsdienstmitarbeiter begleiten. Dann wäre diese Ausbildung Voraussetzung für die Ausbildung zum Höhenretter.

    Du kannst mich gern persönlich anschreiben. Da kann ich dir meine Kontaktdaten zukommen lassen.


    VG


    Stephan