Technische Umsetzung möglich?

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  • Hi,

    nun habe ich eine weitere "dumme" Frage - finde aber keine gescheite Antwort darauf, ob es überhaupt möglich ist bzw. wie die Bestimmungen sind.

    Wir haben unter dem Betonmischer einen Trichter der geradewegs in einen Kübel schüttet. Dieser Trichter setzt sich häufiger mit Dreck etc. zu und muss daher regelmäßig - einmal am Tag gereinigt werden. Der Trichter ist zur Hälfte vom Mischer verdeckt und zur anderen Hälfte von einem Schutzgitter gesichert. Um diesen nun sauber zu machen, kann das Schutzgitter zur Seite geschoben werden und steht dann komplett offen. Im schlimmsten Fall kann eine Person durchfallen und stürzt etwa 20 Meter in die Tiefe. Um dies zu verhindern gibt es ein weiteres Schutzsgitter welches nur mechanisch entfernt werden kann. Auf Grund des festen Schutzgitters kommen die Reiniger nicht in jede Ecke und der Schieber vom Mischer setzt sich häufiger zu. Deswegen ist die Überlegung eng am Mischer das feste Schutzgitter einzuschneiden, um besser unter dem Mischer reinigen zu können. Damit natürlich keiner beim Reiningen abstürzt, soll das Loch nicht zu groß gewählt werden. Gibt es dafür Auflagen/Maße wie groß ein solches Loch sein darf bzw. ist sowas überhaupt zulässig? Ansonsten würde ich hier ganz klar sagen, das zweite Gitter kann weg und gereinigt werden darf nur noch mit entsprechender Absturzsicherung. Leider reinigt eine externe Firma, die dann arbeitet, wenn alle Mitarbeiter nicht mehr vor Ort sind. Daher kann keiner wirklich kontrollieren, dass die Sicherung wirklich immer getragen wird. Natürlich ist es deren Pflicht dies zu tun etc. - ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    VG

    Jo

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  • Ich bin noch nicht sicher, ob ich die Konstruktion gemäß deiner Beschreibung richtig verstehe aber ich interpretiere das mal so, dass der halbe Radius der Trichteröffnung mit einem doppelten Gitter belegt ist?!?!

    Wie wär den die Idee, das Gitter einfach nicht auf, sonder in dem Trichter zu montieren? Wenn du es 30-50 cm in den Trichterradius versenkst, sollte genug Platz sein um oberhalb des Gitters unter den Mischer bzw. an die Mischerarmatur zu gelangen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo jcsn,

    muss ein Mitarbeiter zur Reinigung in den Trichter einsteigen und womit/wie wird gereinigt?

    (Wasser, Hochdruckreiniger, oder mechanisch)

    Wenn der Mitarbeiter PSAgA tragen muss, dann muss auch ein Rettungskonzept erstellt werden, der Mitarbeiter darf dann auch nicht alleine sein.

    Gruß Bernd

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

  • Wenn ich mir die Maßnahmenhierarchie so ansehe, dann möchtest Du eine T durch P ersetzen.

    Da hätte ich schon Bedenken. Dient das Gitter rein dem Schutz vor hineinfallen oder auch als Zugriffsschutz? Wie wird sichergestellt, dass während der Reinigung nichts vom Mischer herabfällt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    nein - verstehe ich ohne weitere Information z. B. Foto (wenn möglich) nicht wirklich.

    Ich hatte mal früher mit großen Mischbehältern zu tun, bei denen oben von einer Bühne aus die Sackware durch eine, mittels Positionsschalter gesicherten Klappe mit Längsstäben eingefüllt wurde.

    Den Abstand habe ich nicht mehr präsent - könnte man nachsehen.

    Es gibt für Bauarbeiten an Fassaden von Gerüsten (DGUV 201-011) den max. zulässigen Wandabstand von 300 mm, kann man reinrutschen (ist aber schmerzhaft), aber im Normalfall nicht durchrutschen (sprich "Abstürzen").

    mfg.

    Uwe

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  • Schon mal richtig gute Fragen dabei!

    Es muss/kann niemand in den Trichter einsteigen zum reinigen, gereinigt werden kann von außerhalb bzw. auf Knien.

    Ein Gitter im Trichter ist auf Grund von Verschmutzung nicht möglich ggf. könnten Stäbe rein gezogen werden, werde ich noch prüfen.

    Gereinigt wird mit Wasser (Hochdruckreiniger)

    Der Mischer ist über einen Kontakt mit dem ersten Schutzgitter gesichert, ist dieses Gitter offen ist der Mischer aus. Es ist aber ein reiner Schutz vor dem hineinfallen. Der Zugriffsschutz ist das erste Schutzgitter, welches zur Seite geschoben werden kann.

  • Ich habe mal in einen Betrieb gearbeitet dort waren an den Einfülltrichtern Außenrüttler angebracht, damit sich nichts an den Trichterwänden ansetzt, das wäre eine Lösung die am Einfachsten wäre.

    In diesem Betrieb hatten wir auch lange Lanzen für unsere Hochdruckreiniger damit wir nicht ein Gerüst oder ähnliches für Reinigungsarbeiten aufbauen müssen.

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

  • So, ich habe nun auf die entsprechenden Personen eingewirkt. Es wird dabei nichts verändert. Das Gitter bleibt bestehen und wenn es abgenommen werden muss, wird eine entsprechende Absturzsicherheit getragen.

    Danke an alle die mit diskutiert haben.

  • Hallo,

    wie stellt ihr sicher das keine Hand, Fuß, Mensch in den Gefahrenbereich kommen kann?

    Wie stellt ihr sicher das die Maschine steht und gegen Wiedereinschalten gesichert ist, wenn ihr in den Berich müßt?

    Was sagt der Hersteller? Der kennt sicher die Probleme von anderen Anwendern. Vielleicht sieht der den Umbau seiner Maschine ja gar nicht gerne, weil irgendwelche Zulassungen dann wegfallen?

    Wie schon durch die Vorredner gesagt, Fotos wären schön. Das hilft der Vorstellungskraft.

    Vielleicht kommt man dann auf eine Lösung bei der der Mensch gar nicht im Risikobereich ist.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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