Hi,
nun habe ich eine weitere "dumme" Frage - finde aber keine gescheite Antwort darauf, ob es überhaupt möglich ist bzw. wie die Bestimmungen sind.
Wir haben unter dem Betonmischer einen Trichter der geradewegs in einen Kübel schüttet. Dieser Trichter setzt sich häufiger mit Dreck etc. zu und muss daher regelmäßig - einmal am Tag gereinigt werden. Der Trichter ist zur Hälfte vom Mischer verdeckt und zur anderen Hälfte von einem Schutzgitter gesichert. Um diesen nun sauber zu machen, kann das Schutzgitter zur Seite geschoben werden und steht dann komplett offen. Im schlimmsten Fall kann eine Person durchfallen und stürzt etwa 20 Meter in die Tiefe. Um dies zu verhindern gibt es ein weiteres Schutzsgitter welches nur mechanisch entfernt werden kann. Auf Grund des festen Schutzgitters kommen die Reiniger nicht in jede Ecke und der Schieber vom Mischer setzt sich häufiger zu. Deswegen ist die Überlegung eng am Mischer das feste Schutzgitter einzuschneiden, um besser unter dem Mischer reinigen zu können. Damit natürlich keiner beim Reiningen abstürzt, soll das Loch nicht zu groß gewählt werden. Gibt es dafür Auflagen/Maße wie groß ein solches Loch sein darf bzw. ist sowas überhaupt zulässig? Ansonsten würde ich hier ganz klar sagen, das zweite Gitter kann weg und gereinigt werden darf nur noch mit entsprechender Absturzsicherung. Leider reinigt eine externe Firma, die dann arbeitet, wenn alle Mitarbeiter nicht mehr vor Ort sind. Daher kann keiner wirklich kontrollieren, dass die Sicherung wirklich immer getragen wird. Natürlich ist es deren Pflicht dies zu tun etc. - ich hoffe ihr versteht was ich meine.
VG
Jo