Hallo, liebe SiFa-Kollegen und Kolleginnen,
mich würde einmal interessieren, wie ihr über folgende Problematik der Unterweisung denkt und wie ihr so etwas handhabt:
Wie und wer unterweist einen Mitarbeiter (einmal jährlich gem. ArbSchG inkl. Dokumentation der Unterweisung) der Spezialist auf seinem Gebiet ist ?
Fall1:
Eine Firma hat eine kleine mechanische Werkstatt mit Drehbank, nagelneuer CNC-Fräse, Bohrmaschine, Schweißarbeitsplatz, usw. In dieser Werkstatt arbeitet seit über 20 Jahren ein einziger Mitarbeiter, der "seine" Maschinen in- und auswendig kennt, u.a. auch durch Herstellerschulungen (CNC-Fräse) und so weiter. Es kennt sich keine weitere Person mit den Maschinen aus.
In dieser Werkstatt wird nicht produziert im herkömmlöichen Sinne, sondern sie dient lediglich des Prototypenbaus und der Nacharbeit und Sonderfertigung von Einzelteilen
Disziplinarisch ist der Mitarbeiter dem Leiter der Abteilung Arbeitsvorbereitung (AV) unterstellt, welcher wiederum dem Produktionsleiter unterstellt ist, der direkt dem Vorstand unterstellt ist. Pflichtenübertragungen vom Vorstand an den Produktionsleiter und weiter an den Leiter der AV liegen vor.
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen wurden im Zusammenarbeit SiFa und Mitarbeiter durch die SiFa erstellt.
Doch wer unterweist in so einem Fall den Mitarbeiter ? Theoretisch der Vorgesetzte, also der Leiter der AV, doch der kennt sich mit den Maschinen nicht aus und ist daher fachlich nicht für die Unterweisung geeignet.
Fall 2:
In der Entwicklungsabteilung existiert ein LASER-Testraum mit Klasse-4-Laser, in dem Versuche zur Entwicklung neuer Technologien vorgenommen werden. Dieser Laser-Testraum wird von einem promovierten Entwicklungsingenieur betrieben, der auch eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten hat. Der Testraum wurde von ihm selbst konzipiert mit allen erdenklichen Sicherheitsvorrichtungen.
Dieser "Dr." ist dem Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung (F&E)-Abteilung unterstellt und hat keine Vorgesetztenfunktion.
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen wurden im Zusammenarbeit SiFa und promovierten Entwicklungsingenieur durch die SiFa erstellt.
Doch wer unterweist in so einem Fall den "Dr." einmal jährlich gem. ArbSchG ? Theoretisch natürlich wieder der Vorgesetzte, also der Leiter der F&E, doch der kennt sich weder mit den Gefährdungen der Versuche noch mit dem Laser bzw. der Laserstrahlung aus und ist daher fachlich eigentlich nicht für eine Unterweisung geeignet.
Natürlich kann der Vorgesetzte jetzt die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen vorlegen und vorlesen, die der "Spezialist" ja im Prinzip selber erstellt hat, nur um die jährliche Unterschrift für die Unterweisung zu bekommen . Aber macht so etwas wirklich Sinn
?
Wie handhabt ihr so etwas ? Wer unterweist solche absoluten "Spezialisten" in ihrem Gebiet ? Ist es wirklich erforderlich so einen "Spezialisten" zu unterweisen (ggf. mit Rechtsgrundlagen für Ausnahmen ?) ?
Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema.......
Gruß
Ralf