Montagegruben in einer Buswerkstatt

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  • Guten Morgen Kollegen,

    unsere Firma hat eine neue Buswerkstatt für einen Kunden gebaut, er hat die Baupläne abgesegnet und wir haben die Werkstatt gebaut.

    Jetzt bei der Abnahme waren ihn die Montagegruben mit 1,5 m tiefe nicht tief genug.

    Bei meine Recherchen bin ich nur auf die Vorschrift gekommen dass ab 1,6 m tiefe eine Absaugung vorhanden sein muss.

    bei einen anderen Hersteller für Wartungsgruben bin auf eine Empfehlung bei Buswerkstätten sollte die Grube 1,49 m tief sein.

    Jetzt meine Frage: gibt es anderweitig noch Empfehlungen, oder Vorschriften für Gruben?

    Die DGUV Regel 109-009 habe ich gefunden, aber sonst nicht viel.

    Gruß DoBe

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

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  • Hi,

    der Kunde hat die Baupläne abgesegnet und ihr habt die Pläne baulich umgesetzt. Somit ist der Kunde selbst schuld und hat Pech gehabt, wenn ihm seine eigene Planung am Ende nicht mehr gefällt.

    Über das Bauordnungsrecht hinausgehende Vorschriften muss der Bauplaner nur berücksichtigen, wenn der Auftraggeber die Einhaltung der Vorschriften arbeitsvertraglich mit dem Bauplaner vereinbart hat. Allgemeine Floskeln wie die Vorgaben des Arbeitsschutzes sind mit einzuhalten sind dabei nicht gültig, die einzuhaltenden Vorschriften und Regelwerke müssen namentlich genannt sein. Insofern spielt die Frage nach nicht vertraglich vereinbarten Vorschriften o.ä. für den vorliegenden Sachverhalt keine Rolle.

    schöne Grüße