Guten Morgen Kollegen,
unsere Firma hat eine neue Buswerkstatt für einen Kunden gebaut, er hat die Baupläne abgesegnet und wir haben die Werkstatt gebaut.
Jetzt bei der Abnahme waren ihn die Montagegruben mit 1,5 m tiefe nicht tief genug.
Bei meine Recherchen bin ich nur auf die Vorschrift gekommen dass ab 1,6 m tiefe eine Absaugung vorhanden sein muss.
bei einen anderen Hersteller für Wartungsgruben bin auf eine Empfehlung bei Buswerkstätten sollte die Grube 1,49 m tief sein.
Jetzt meine Frage: gibt es anderweitig noch Empfehlungen, oder Vorschriften für Gruben?
Die DGUV Regel 109-009 habe ich gefunden, aber sonst nicht viel.
Gruß DoBe